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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.02.2010, 09:35
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 10
Standard Bafög auf Alleinerziehenden Merbedarf angerechnet?

Hallo zusammen,

ich studiere und habe ein Kind.
Ich bekomme demnach auch wieder Bafög (495 Euro) und von ALG II etwas Mehrbedarf Alleinerziehende und etwas ALG II für mein Kind, sind zusammen ca. 119 Euro.

Nun meine Frage: wird mein Bafög auf diesen Mehrbedarf + ALG II vom KIND angerechnet?

Vielen Dank für ihre/ eure Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Josephine
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  #2  
Alt 06.02.2010, 12:31
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Du bekommst nur 495 € BAföG bei einem Studium?
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  #3  
Alt 08.02.2010, 09:28
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Beiträge: 10
Standard

Hallo,

ja bekomme 495 Euro Bafög bei Studium. Ist denn das wenig??
Zugegeben, hab auch schon mal 430 bekommen ohne Kind, aber da haben meine Eltern nicht prall verdient und mein Bruder hat auch noch studiert!
gut, viel hat sich an der einkommensituation meiner eltern nicht geändert.....
der bescheid war eigentlich auch einleuchtend!

hast du aber trotzdem eine Antwort auf meine Frage ob Baföf an ALG Mehrbedarf angerechnet wird?

Vielen Dank
MFG
Josephine
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  #4  
Alt 08.02.2010, 14:09
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Mit Kind und eigener Wohnung stünden dir 707 € BAföG zu.
Geben dir deine Eltern dann die Differenz?
Bist du selbst noch kindergeldberechtigt?

Es gibt 2 Arten der Berechnung bei ALG II:
1) Dein BAföG ist dein BAföG und nur andere Einkommensarten könnten angerechnet werden.
2) Es wird genauso eine Bedarfsberechnung durchgeführt wie bei jedem anderen ALG II Empfänger auch. Für dein BAföG erhältst du einen Freibetrag von 116,80 €.
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  #5  
Alt 08.02.2010, 20:50
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Beiträge: 10
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Danke für deine Antwort!

Also die Differenz bezahlen mir meine Eltern nicht, wie auch, sie haben selber zu schauen, dass sie alles bezahlen können!
Kindergeld bekomme ich keins mehr (hätte ich eigentlich noch bekommen müssen bis 25, da ich ja noch studiere, aber KIndergeldkasse meint, dass der Vater meines Kindes dafür aufkommen müsste - versteh das aber auch nicht, da das KG ja eh meinen Eltern zusteht!

Eigene Wohnung hab ich nicht! Als Hauptwohnsitz hab ich mein Elternhaus und als Semesterwohnsitz ein Zimmer in einem Privathaushalt!

Wie meinst du den Satz, dass mein Bafög mein Bafög ist und es nicht mit berücksichtigt werden sollte.....

wie berechnen die Sachbearbeiter das nun aufm Amt? zählt bafög oder nicht?

Vielen Dank
Josephine
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