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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ihr Lieben, seit Sommer bin ich, alleinerziehend in Ausbildung. Mein Leistungsmensch bei der arge sagte damals, dass ich nach wie vor den Alleinerziehendenmehrbedarf sowie KdU oä fürs Kind beantragen kann. Das tat ich natürlich - und es wurde abgelehnt. Begründung: BAB schließt ALGII aus. Später sagte man mir, ich solle Kinderzuschlag beantragen. Da mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, würden wir 15 Euro Kinderzuschlag bekommen. ALGII hab ich für mich so berechnet: Regelsatz Mama: 351,00 Alleinerziehendenmehrbedarf: 120,00 Regelsatz Kind: 210,00 Als angemessen zählen hier 4 €/qm, wobei wir mit 2 Personen 70qm bewohnen, was ja eigentlich zuviel ist. Also rechne ich mit ca. KdU: 280,00 --> 961,00 mein Einkommen (Azubi-entgelt & BAB): 832,00 Einkommen Kind (UV & KG): 279,00 Gibt es immer noch einen Freibetrag oä für Einkommen? Kann ich Werbungskosten absetzen? (Mein Weg zur Arbeit beträgt einfach 16 km, diese Strecke fahre ich 4x die Woche. Dann fahre ich 1x die Woche 56km (einfach) zur Berufsschule und einmal in jedem Halbjahr für 6 Wochen tgl 56 km einfach zur Berufsschule. Da kommt an Spritkosten einiges zusammen...) Wenn es keinen Freibetrag für Einkommen usw gibt, sind wir gemeinsam ja eh drüber. Oder könnte das Kind allein einen Antrag stellen? Da kämen ja dann immerhin um die 70 Euro raus (wenn ich den Mietanteil durch 2 rechne). Oder haben wir einfach "zu viel" Geld? Aber dann hätte das ja auch so im Bescheid stehen können und nicht die Aussage: BAB schließt ALG II aus. Oder ist dem wirklich so? Das BAB ist ja nur für mich. Darin ist jediglich eine Kinderbetreuungskostenpauschale enthalten - sonst für das Kind nichts. Kann jemand was schlaues sagen? |
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#2
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| Ich würde mal nur für dein Kind Wohngeld beantragen und auch den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Gruß Enibas |
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