Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.12.2008, 16:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1
Standard BAB für mich, Alleinerziehendenmehrbedarf? ALGII fürs Kind?

Hallo ihr Lieben,

seit Sommer bin ich, alleinerziehend in Ausbildung. Mein Leistungsmensch bei der arge sagte damals, dass ich nach wie vor den Alleinerziehendenmehrbedarf sowie KdU oä fürs Kind beantragen kann. Das tat ich natürlich - und es wurde abgelehnt. Begründung: BAB schließt ALGII aus. Später sagte man mir, ich solle Kinderzuschlag beantragen. Da mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, würden wir 15 Euro Kinderzuschlag bekommen.

ALGII hab ich für mich so berechnet:

Regelsatz Mama: 351,00
Alleinerziehendenmehrbedarf: 120,00
Regelsatz Kind: 210,00
Als angemessen zählen hier 4 €/qm, wobei wir mit 2 Personen 70qm bewohnen, was ja eigentlich zuviel ist. Also rechne ich mit ca. KdU: 280,00

--> 961,00

mein Einkommen (Azubi-entgelt & BAB): 832,00
Einkommen Kind (UV & KG): 279,00

Gibt es immer noch einen Freibetrag oä für Einkommen?
Kann ich Werbungskosten absetzen?
(Mein Weg zur Arbeit beträgt einfach 16 km, diese Strecke fahre ich 4x die Woche. Dann fahre ich 1x die Woche 56km (einfach) zur Berufsschule und einmal in jedem Halbjahr für 6 Wochen tgl 56 km einfach zur Berufsschule. Da kommt an Spritkosten einiges zusammen...)

Wenn es keinen Freibetrag für Einkommen usw gibt, sind wir gemeinsam ja eh drüber.

Oder könnte das Kind allein einen Antrag stellen?
Da kämen ja dann immerhin um die 70 Euro raus (wenn ich den Mietanteil durch 2 rechne).

Oder haben wir einfach "zu viel" Geld? Aber dann hätte das ja auch so im Bescheid stehen können und nicht die Aussage: BAB schließt ALG II aus.
Oder ist dem wirklich so? Das BAB ist ja nur für mich. Darin ist jediglich eine Kinderbetreuungskostenpauschale enthalten - sonst für das Kind nichts.

Kann jemand was schlaues sagen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.12.2008, 07:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Ich würde mal nur für dein Kind Wohngeld beantragen und auch den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen.

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
beide algII und zusammenziehen atbiochew Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 27 14.12.2008 21:25
Benötige Hilfe zum Thema ALGII und Bafög KMG Hartz IV 4: U 25 1 09.12.2008 13:53
Alleinerziehend / Alleinstehend BAföG, wenn Kind Einkommen hat? Lara13 BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen 1 08.12.2008 16:37
Alleinerziehend / Alleinstehend wird die freizügigkeit eines EU-Bürger(bulgarien) wegen ALGII aufgehoben? aycan26 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 06.12.2008 12:39
Alleinerziehend / Alleinstehend Mutter mit Kind alleinerziehend Salina Hartz IV 4 - ALG II 2 0 02.12.2008 16:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:40 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0