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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Meine Tochter (16 Jahre) und ich leben im gemeinsamen Haushalt als Bedarfsgemeinschaft und bekommen Hartz IV und Kindergeld. Nun macht meine Tochter seit kurzer Zeit eine Berufsvorbereitende Maßnahme und erhält dafür BAB von der Bundesagentur für Arbeit. Insgesamt sind das 262,- Euro, laut Berechnung 212,- als Bedarf für den Lebensunterhalt u.a. und 50,- als Bedarf für Fahrkosten, Lernmittel und Arbeitskleidung. Nun bekam ich den neuen Bescheid vom Jobcenter und es wurden die vollen 262,- Euro angerechnet. Ihr wurde die volle Leistung zum Lebensunterhalt gestrichen und der Restbetrag wurde auf die Miete angerechnet. Nun zu meiner Frage: Ist es rechtens, dass meiner Tochter nicht ein Cent zusteht, was ist mit den Fahrkosten, dürfen die ebenfalls mit angerechnet werden? Das sind doch Ausgaben, die sie sonst nicht hätte und die sollen wir jetz auch noch vom Hartz IV bezahlen??? Was macht solche Maßnahme dann für einen Sinn? vielen Dank schon mal für eure Hilfe! |
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#2
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| Leg Widerspruch ein gegen den Bescheid oder versuche das so erstmal zu klären mit dem Sachebarbeiter. Vom BAB dürfen lediglich die 212 € für den Lebensunterhalt angerechnet werden.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| naja ich hatte meine bearbeiterin bei der Abgabe des bescheides schon gefragt und eigentlich nur dumme und keine genaue Angaben bekommen ![]() Dann werd ich wohl widerspruch gegen einlegen und mein Glück mal so versuchen. Danke ers mal für deine Hilfe!!! und falls hier jemand auch schon mal erfahrungen mit BAB und Hartz IV gemacht hat, wäre ich über Kommentare hier froh!!! |
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