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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Auszubi kein Geld für Lebensunterhalt Wohnungsverlust droht! Guten Tag, zu meiner Person, ich bin 30 Jahre alt, habe mit 19 eine Berufsausbildung zum Energieelektroniker gemacht, war dann Soldat auf Zeit 8 Jahre 10 Monate. Nach meinem Dienst habe ich ein Studium angefangen und dieses dann abgebrochen. Mit 28 habe ich dann eine Ausbildung zum Fachinformatiker angefangen, in der ich micht derzeit noch befinde. Die Problematik ist, das meine Ausbildung noch 1 1/2 Jahre andauert ich aber keinerlei Bezüge mehr habe. Sprich von 460 Euro Netto muss ich eine Wohnung finanzieren, ein Auto (da ich es beruflich bedingt benötige) und sonstige Nebenkosten, Essen etc. Daraufhin hatte ich ein Antrag zur Sicherrung des Lebensunterhalts in meinem Jobcenter gestellt, dieser wurde aufgrund eines Bausparvertrages ( Riester , staatlich gefördert ), der meine Altersvorsorge sichern soll abgelehnt mit der Begründung ich sei nicht hilfsbedürftig. Zufällig erfuhr ich dann, das ein Riester staatlich geförderter Bausparvertrag vor behördlichen Zugriff geschützt ist, daraufhin reichte ich Wiederspruch gegen den Bescheid ein. Eine Bearbeitung dauert 9 Wochen, Zeit die ich nicht habe. Da ich bereits nicht mehr in der Lage bin meine Miete zu zahlen und kaum noch Geld habe für Nahrungsmittel, trinke bereits nur noch Kranwasser. Auf dem Amt sagt man mir ich müsse 9 Wochen warten und man könne mir bis dato nicht helfen. Dies hätte zur Folge, das ich meine Ausbildungsstelle verliere und meine Wohnung. Gibt es keine Möglichkeit die ganze Sach zu beschleunigen? Gruß |
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#2
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| Da staune ich aber. Als Azubi bist du 'eigentlich' nicht ALG II berechtigt. |
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#3
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| Wie bist Du denn die letzten zwei Jahre mit 450€ über die Runden gekommen? |
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#4
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| Dass du deine Ausbildung evtl. abbrechen musst, wird niemanden interessieren. Wie schon geschrieben, sind Azubis vom ALG 2 ausgeschlossen. Und bei dir ist es wohl eine Zweitausbildung, d. h., dass du schon über eine Ausbildung verfügst und auch arbeiten kannst. Da wird niemand einen Härtefall sehen o. ä. Turtle |
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#5
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| Zitat:
Ich kann nur raten sich auch mal mit dem Sozialberater der Bundeswehr in Verbindung zu setzen. Dies hat mir damals auch noch einige Unterstützung im Rahmen von nicht ausgereizten BFD-Mitteln gebracht. |
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