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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo erstmal, ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe gleich mehrere Fragen auf einmal. Ich bin 25 Jahre alt und diesen Monat mit meinem Studium fertig geworden und werde mich zum Ende diesen Monats exmatrikulieren, d.h. nicht zum neuen Semester zurückmelden. Ich hatte mit finanziellen Engpässen zu kämpfen und bin froh, dass ich mein Studium noch zu Ende bringen konnte. Trotz vieler Bewerbungen habe ich bis jetzt dank der tollen Wirtschaftslage leider noch keine Stelle gefunden und bin jetzt dabei meinen ALG2-Antrag auszufüllen (ich setze mich erst jetzt damit auseinander, weil ich vorher gemeint hatte, noch irgendwo eine Zusage zu bekommen. Das hat sich dann geändert, als ich heute eine Absage von einer Firma bekommen habe, bei der ich meinte gute Chancen zu haben), bin aber an einigen Stellen etwas unschlüssig. Kennt vielleicht jemand eine Seite mit Ausfüllhinweisen, das würde mir an einigen Stellen sehr helfen. Habe nur eine gefunden, die mir allerdings nicht die Fragen beantwortet, die ich habe. Ich weiß zum Beispiel nichtmal, ob ich rentenversichert war. Hatte während meines Studiums mehrere Nebenjobs bei denen ich RV-Beiträge zahlen musste, war aber ansonsten nicht versichert, was soll ich da denn jetzt ankreuzen, da gibt es nur "ich bin befreit" oder "ich war noch nie rentenversichert"? Momentan bin ich über Halbwaisenrente krankenversichert, wenn ich exmatrikuliert bin werde ich diese nicht mehr bekommen, da meine Ausbildung dann beendet ist. Bin ich dann ab dem Tag, an welchem ich den Antrag abgebe automatisch über das Arbeitsamt krankenversichert oder erst wenn der Antrag bewilligt ist? Ich wohne in Hamburg, meine Wohnung ist 37 m² groß.Meine Nettomiete beträgt 259 Euro mit Betriebskosten zusammen insgesamt 323 Euro (für Hamburg ist das echt noch günstig), war schwer genug damals überhaupt eine Wohnung zu finden. Ich zahle zusätzlich für Strom 22 Euro, für Heizung (Nachtspeicheröfen) 20 Euro, für Wasser 12 Euro und für Gas (nur für Erhitzen von Wasser) monatlich einen Abschlag von 10 Euro. Was genau ist jetzt Grundmiete und was Nebenkosten (habe gehört, dass Strom und Gas nicht bezahlt werden, also nur Wasser als Nebenkosten, weil Heizung ja extra aufgeführt ist?). Gibt man den Antrag einfach ab oder muss man einen Termin mit einem Sachbearbeiter ausmachen? Tut mir leid, wenn ich so viele dumme Fragen stelle, aber ich stehe da momentan vollkommen ahnungslos vor, muss alles schnell ausfüllen und weiß nicht, an welche Stelle ich mich zu wenden habe. Dauert es sehr lange, bis man Geld bekommt, bin hier finanziell momentan ziemlich angespannt und froh, wenn ich die Miete überhaupt bezahlen kann. Ich muss ja nächsten Monat auch von irgendetwas leben oder kann ich eventuell noch etwas für diesen Monat bekommen? Vielen Dank schon einmal |
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#2
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| Hallo, ich wüsste keine Seite mit Ausfüllanleitung... ![]() So nun zu den Fragen: Leistungen werden ab Antragstellung bewilligt, nicht erst ab Antragsabgabe und ab da bist du auch krankenversichert. Gib deine Rentenversicherungsnummer an, du bist dann pflichtversichert denn du hast ja auch in der Vergangenheit schon in die gesetzliche RV einbezahlt. Miete = Kosten der Unterkunft sind Kaltmiete, Nebenkosten ( Kanal, Wasser, Müll etc) und die Heizkosten. Haushaltsstrom ist aus der Regelleistung zu bezahlen ebenso Warmwasser. Also nur die Kosten für deinen Heizstrom angeben bei Kosten der Unterkunft. Gib den Antrag so schnell wie möglich vollständig ab, desto schneller kann er für die Zeit ab 01.10. bearbeitet werden. Wie es vor Ort läuft, weiss ich nicht, da geh mal am besten zu deinem Jobcenter hin. Für September hast du als Studentin keinen Anspruch. Gruß Enibas |
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#3
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| Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! :-) Ich habe den Antrag einigermaßen ausfüllen können und hatte schon mein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler. Ich muss jetzt jeden Monat 15 Bewerbungen schreiben, sonst wird mir gleich was gekürzt. Damit habe ich kein Problem, möchte ja auch möglichst schnell was finden. Zählen hierzu auch Initiativbewerbungen? Sonst hätte ich hier ein kleines Problem, da nicht so viele Stellen ausgeschrieben sind, die passen und es macht ja auch keinen Sinn sich nur deshalb auf etwas zu bewerben, wo man die Anforderungen kein Stück erfüllt, nur um eine gewisse Anzahl von Bewerbungen voll zu bekommen. Ich bewerbe mich schon auf alles, was halbwegs passt und bin dabei auch nicht nur auf meine Stadt fixiert. zusätzlich schreibe ich initiativ größere Firmen an. Habe jetzt etwas Angst, dass dies nachher nicht anerkannt wird und es dann heißt ich hätte mich nicht genug bemüht oder so. |
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#4
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| Hallo! Ja Initiativbewerbungen zählen auch!! Ich selber schreibe fast nur diese, aus den Gelben Seiten. Weil ich im Internet so gut wie nichts mehr finde. |
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#5
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| Danke für die schnelle Antwort. Da bin ich ja erleichtert. |
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#6
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| Gern geschehen. |
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#7
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| Zitat:
Der AV muss Dich dann erstmal beraten und kann nicht einfach so kürzen, denn Du hast ja Eigenbemühung gezeigt. Kann natürlich sein, dass er Dir dann ein Bewerbungstraining verschreibt. Da ist dann die Frage, ob Dir das was bringt, weil die für die ARGE allgemein gehalten sind und für Akademiker nicht immer so geeignet, da müsstest Du Dich vielleicht mal informieren, welche Möglichkeiten es da bei Deiner ARGE gibt. |
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