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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.09.2010, 20:26
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Standard Ausbildungsvergütung und ALG2-Zuschuss?

Ich (27 J.) bin Altenpflegehelferin und arbeite auch als diese. Ich bekomme zusätzlich zu meinem Gehalt (Tarif) ALG2 oben drauf, da es sonst nicht für meinen Lebensunterhalt reichen würde.

Meine Frage: Ich habe die tolle Möglichkeit angeboten bekommen in dem Pflegeheim wo ich momentan arbeite noch die Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin zu machen.
Kann ich auch bei einer Ausbildungsvergütung mit dem ALG2-Zuschuss rechnen (wird auch nach Tarif gezahlt)? Da diese auch (Netto) eher gering ausfällt. (Die Ausdbildung ist nicht berufsbegleitend und dauert verkürzt 2 Jahre)

Ich bedanke mich schon mal für ev. Antworten!

Liebe Grüße!
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  #2  
Alt 20.09.2010, 20:37
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Nein. BAB oder Bafög sind die Ausbildungsförderungen, die der Gesetzgeber ermöglicht.

Turtle
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  #3  
Alt 21.09.2010, 10:28
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Vielen Dank für die Antwort! Ich hab das jetzt nicht ganz verstanden. Meinst du das es nur einen ALG2-Zuschuss oben drauf gibt wenn man Bafög oder BAB bekommt?

Ich hätte eigentlich gedacht das ich auch bei tariflicher Ausbildungsvergütung wie bei einem normalen Job ALG2 oben drauf bekomme. Also wenn der Lohn für den Lebensunterhalt nicht reicht. Ich bin da ja im Prinzip auch angestellt.
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  #4  
Alt 21.09.2010, 10:37
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Zitat:
Zitat von whatever Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Antwort! Ich hab das jetzt nicht ganz verstanden. Meinst du das es nur einen ALG2-Zuschuss oben drauf gibt wenn man Bafög oder BAB bekommt?

Ich hätte eigentlich gedacht das ich auch bei tariflicher Ausbildungsvergütung wie bei einem normalen Job ALG2 oben drauf bekomme. Also wenn der Lohn für den Lebensunterhalt nicht reicht. Ich bin da ja im Prinzip auch angestellt.
Wenn man eine Ausbildung macht, die dem Grunde nach mit BAB oder Bafög förderfähig ist, ist man vom Alg II-Bezug ausgeschlossen (§ 7 (5) SGB II).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 21.09.2010, 14:59
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Die Ausbildung zum examinierten Altenpfleger hat nix mit Bafög oder BAB zutun.
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  #6  
Alt 21.09.2010, 15:15
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von whatever Beitrag anzeigen
Die Ausbildung zum examinierten Altenpfleger hat nix mit Bafög oder BAB zutun.
Wieso nicht?

Bedarfsgemeinschaft in der Ausbildung?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #7  
Alt 21.09.2010, 18:34
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Zitat:
Die Ausbildung zum examinierten Altenpfleger hat nix mit Bafög oder BAB zutun.
Blödsinn. Je nach Ausbildungsform ist der Altenpfleger BAB oder bafögförderfähig. Es kann nur gut sein, dass es nix gibt, weil der Azubi gut verdient und das natürlich angerechnet wird.

Dann gibts aber trotzdem kein ALG 2.

Im Übrigen hättest du dazu die Suchfunktion nutzen können, zu ALG 2 zu Ausbildung gibt es wahrlich genug Threads.

Turtle
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  #8  
Alt 21.09.2010, 18:34
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Die Förderung der Berufsausbildung mit BAB wird auf die betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG) des Bundes erweitert.
Somit ist nur die bundesrechtlich (nach dem AltPflG) geregelte Altenpflegeausbildung (Altenpfleger) in die Förderung einbezogen; landesrechtlich geregelte Altenpflegeausbildungen wie die Altenpflegehelferausbildungen sind weiterhin von der Förderung ausgeschlossen. Das Vorliegen einer Ausbildung nach dem (bundesrechtlichen) AltPflG ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag.
Nur betrieblich durchgeführte Ausbildungen nach dem AltPflG sind förderbar, nicht jedoch außerbetriebliche Ausbildungen.

hier geht es zu den ausführlichen Info's
bloss nochmal zur Auffrischung
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  #9  
Alt 22.09.2010, 11:35
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Viel ist es nicht was man da verdient. Im 1. Jahr wohl 600 € Netto und im 2. Jahr 50 € mehr. Ich weiß nur von einer angehenden Krankenschwester das Sie wohl von irgendwoher noch Geld oben drauf für den Lebensunterhalt bekommen hat. (Weiß eben nicht mehr ob es die ARGE war, kann sie auch nicht mehr fragen)

Ich liege ja jetzt schon mit meinem Gehalt unter dem Satz und bekomme ALG2 obendrauf.

Die Löhne der Azubis sind sehr unterschiedlich. Da kann man nicht einfach behaupten das diese ja viel verdienen.

Da in meinem Fall BAB und Bafög nicht greift, sind die anderen Themen daher nicht interessant für mich gewesen.

Ich habe mir einen Termin in der ARGE geholt um diese Sache zu besprechen (auch wenn der noch lange hin ist).

Dankeschön nochmal an Alle die mir geantwortet haben.
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  #10  
Alt 22.09.2010, 21:48
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Wieso sollte in deinem Fall Bafög oder BAB nicht greifen???

Turtle
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Stichworte
alg2, ausbildung, ausbildungsvergütung, lebensunterhalt, zuschuss

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