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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ich habe mal ne frage und zwar ich habe am 1.8.09 ne Ausbildung angefangen und will die kündigen da die Arbeit mir garnicht liegt. Frage ist, meine eltenr kriegen ALG II also ich war auch in einer Bedarfsgemeinschaft und habe Geld bekommen da ich nicht gearbeitet habe! Wenn ich die Ausbildung kündige, kriege ich danach wieder Anspruch auf ALG II ?? oder muss ich auhc mit ner 3 monatigen sperre rechnen??oder ist das nur bei ALG I so??? Und was wenn der Arbeitgeber mich kündigt?Gibt es da irgebndeine sperre?? Bitte um schnelle Antworten!!!! DANKE |
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#2
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| Wenn Du selber kündigst, bekommst Du als U25er 100% Sperre für 3 Monate. Wenn Arbeitgeber kündigt, kommt es auf den Grund an.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| aha... aber in der Probezeit brauch man doch kein grund... erst nach der probezeit oder nicht?? |
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#4
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| Hallo kann mir keiner ne detailierte Antwort geben es ist dringend!!!! |
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#5
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| Zitat:
man macht doch keine ausbildung die einem nicht liegt |
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#6
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| Der Arbeitgeber kann Dir ohne Grund kündigen, allerdings wird er u.U. einen Fragebogen der Arge bekommen wieso er Dir gekündigt hat und da sollte er dann schon wahrheitsgemäß antworten. |
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#7
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| Hi. Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist. Die Kündigungsgründe werden in der Arbeitsbescheinigung ab 3. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses abgefragt. Arbeitsbescheinigung
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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