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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.10.2009, 14:08
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Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 3
Standard Ausbildung in der Probezeit kündigen,Anspruch auf ALG II ??DRINGEND!!

Hallo ich habe mal ne frage und zwar ich habe am 1.8.09 ne Ausbildung angefangen und will die kündigen da die Arbeit mir garnicht liegt.
Frage ist, meine eltenr kriegen ALG II also ich war auch in einer Bedarfsgemeinschaft und habe Geld bekommen da ich nicht gearbeitet habe!
Wenn ich die Ausbildung kündige, kriege ich danach wieder Anspruch auf ALG II ?? oder muss ich auhc mit ner 3 monatigen sperre rechnen??oder ist das nur bei ALG I so???
Und was wenn der Arbeitgeber mich kündigt?Gibt es da irgebndeine sperre??

Bitte um schnelle Antworten!!!!

DANKE
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  #2  
Alt 19.10.2009, 14:15
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn Du selber kündigst, bekommst Du als U25er 100% Sperre für 3 Monate.

Wenn Arbeitgeber kündigt, kommt es auf den Grund an.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.10.2009, 14:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 3
Standard

aha... aber in der Probezeit brauch man doch kein grund... erst nach der probezeit oder nicht??
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  #4  
Alt 19.10.2009, 15:11
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Registriert seit: 19.10.2009
Beiträge: 3
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Hallo kann mir keiner ne detailierte Antwort geben es ist dringend!!!!
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  #5  
Alt 19.10.2009, 16:04
rubinchen1
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von munnirk Beitrag anzeigen
Hallo ich habe mal ne frage und zwar ich habe am 1.8.09 ne Ausbildung angefangen und will die kündigen da die Arbeit mir garnicht liegt.


DANKE
und das wusstest du nicht voher ?
man macht doch keine ausbildung die einem nicht liegt
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  #6  
Alt 19.10.2009, 16:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
Standard

Der Arbeitgeber kann Dir ohne Grund kündigen, allerdings wird er u.U. einen Fragebogen der Arge bekommen wieso er Dir gekündigt hat und da sollte er dann schon wahrheitsgemäß antworten.
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  #7  
Alt 19.10.2009, 17:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi.

Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist.

Die Kündigungsgründe werden in der Arbeitsbescheinigung ab 3. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses abgefragt.

Arbeitsbescheinigung
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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