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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.06.2010, 09:30
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Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 5
Standard Ausbildung - Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit?

Hallo,

ich bin im Moment in der Elternzeit. Meine Ausbildung ruht daher. Da der Ausbildungsort sehr weit weg ist und ich ca. 3-4 Stunden Fahrzeit pro Tag hätte, und damit ich künftig mein Kind rechtzeitig von der Kita abholen kann, habe ich bei meinem Chef darum gebeten, den Rest der Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Leider hat er das nicht genehmigt.

Nach Absprache mit der Kammer, wäre es möglich, dass ich meine Abschlußprüfung allein ohne Ausbildungsbetrieb durchführe. Der Chef hat mir vorgeschlagen einen Aufhebungsvertrag zu machen.

Da ich dannach bis zum Termin der Abschlußprüfung und der Suche nach einer Anstellung als Facharbeiterin auf ALGII angewiesen wäre, könnte es doch passieren, dass ich wegen dem Aufhebungsvertrag eine Sperre beim ALGII bekomme oder??

Was sollte ich am besten tun, um keine Sperrzeit vom Jobcenter zu bekommen?? Hat jemand einen Rat?

Vielen Dank im Voraus.

Lieben Gruß
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  #2  
Alt 17.06.2010, 10:22
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Du müsstest plausibel darlegen, dass eine Fortführung der Ausbildung aufgrund der Rahmenbedingungen (Fahrzeit, Kinderbetreuung) nicht möglich ist und es auch keine anderen Alternativen gibt (wie wäre es mit einem Umzug zum Ort der Ausbildung)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 17.06.2010, 10:31
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Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 5
Standard

Vielen Dank für die Antwort.

Mein Ehemann arbeitet in der Nähe unseres Wohnortes ein Umzug wäre daher für ihn noch schlimmer, weil er ohnhin schon sehr lange arbeiten muss.

Weiterhin wäre die Übernahme von Umzugskosten für das Jobcenter wahrscheinlichh teurer, als die 2-3 Monate noch anteilig zum Lohn meines Mannes für uns ALG II zu bezahlen, bis ich einen festen Facharbeiterjob habe.
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