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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.03.2010, 16:17
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Registriert seit: 15.03.2010
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3
Standard Ausbildung abgelehnt weil zu ALT???

Hallo

ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Töchtern und beziehe Harzt IV.

Seit 10 Jahren versuche ich übers Arbeitsamt oder die ARGE eine Ausbildung oder Berufsqualifizierung (Umschulung/Schulung) zu bekommen da ich bisher KEINE Ausbildung habe.

Ich möchte eine Berufsqualifizierung, da ich gerne LANGFRISTIG ins Berufsleben zurück möchte. Meine Zeit als Mutter ist begrenzt und ich möchte gerne selber für meinen Lebendsunterhalt sorgen können.

Leider werde ich immer wieder mit den verschiedesten Begründungen abgelehnt.
Schulung sei nicht möglich weil es ja nicht schuld des Amtes ist das ich keine Ausbildung habe (Bekannter wurde abgelehnt WEIL er eine Ausbildung hat)
beim nächsten anlauf wurde ich abgeschmettert weil ich im Leben zu lange selbstsdtändig gearbeitet hatte.
Dann war ich nicht lange genug arbeitslos, dann zu lange arbeitslos oder meine Kinder waren zu jung (betreuung hätte mir nicht zugestanden angeblich)
Alles Einzelfall entscheidungen. immer mit "Ja NORMALERWEISE... aber nicht in Ihrem Fall"

Jetzt habe ich noch einen Anlauf gestartet und werde schon wieder abgeschmettert:
Schulische Ausbildung zur Familienpflegerin; Ausbildungsdauer 2 Jahre; kostenlose Ausbildung (ohne vergütung da schulisch)
(Anerkennungsjahr nach der Ausbildung kann ich überspringen und Stelle nach der Ausbildung ist auch gesichert)

Ablehnung Zitat:
" Nach Auskunft von Fr....., Amt für Soziales ..., ist die von Ihnen beabsichtigte schulische Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähig. Da Sie das 30. Lebendsjahr vollendet haben, kann eine Förderung bei Ihnen nicht gewährt werden.

Letztlich ist aber ausschlaggebend, dass die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist.
...
Einer Aufnahme dieser Ausbildung könnte daher meinerseits nicht zugestimmt werden.
Sollten Sie sich dennoch entschließen, die Ausbildung zu beginnen, so wäre ich gehalten, Ihre leistungen nach dem SGB II mit Beginn der Ausbildung einzustellen."

Zitat ende.

Heiß für mich: JEDER darf die Ausbildung machen aber SIE nicht.
Das ich nun über 30 bin da kann ich beim besten willen nicht zu. Schließlich frage ich seit Jahren nach solchem oder ähnlichem.
ich habe schon fast den Eindruck, das schon fast absicht dahinter steckt.

Es geht hier um mein Leben und um meine Zukunft die ich gesichert haben möchte.

Meine Frage nun an euch:
Kennt irgendjemand einen Weg (ein Schlupfloch) wie ich doch noch meine Ausbildung machen kann und auch in dieser Zeit Essen und Wohnen kann?

Ich will ja keinerlei zusätzlicher Leistungen wie Fahrtkosten oder Schulmaterial oder ähnliches. Ich will einfach nur weiter des Satz den ich auch bekomme wenn ich die Ausbildung NICHT mache und zu Hause sitze.
Nur mit dem Unterschied, das ich nach den 2 Jahren aus Hartz raus wäre.
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  #2  
Alt 15.03.2010, 17:22
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Beiträge: 2.354
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Wie alt bist du, wie alt sind deine Kinder, warum hast du in jungen Jahren keine Ausbildung gemacht?

Es könnte nämlich bei dir eine Ausnahme von der Altersbegrenzung bei BAföG vorliegen - es könnte...

Oder du machst eine ganz gewöhnliche betriebliche Ausbildung, auf BAB hättest du ohne Alterseinschränkung Anspruch.
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  #3  
Alt 15.03.2010, 18:01
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dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von Struwelinchen Beitrag anzeigen
Hallo

ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Töchtern und beziehe Harzt IV.

Seit 10 Jahren versuche ich eine Ausbildung oder Berufsqualifizierung (Umschulung/Schulung) zu bekommen da ich bisher KEINE Ausbildung habe.

Jetzt habe ich noch einen Anlauf gestartet und werde schon wieder abgeschmettert:
Schulische Ausbildung zur Familienpflegerin; Ausbildungsdauer 2 Jahre; kostenlose Ausbildung (ohne vergütung da schulisch)
(Anerkennungsjahr nach der Ausbildung kann ich überspringen und Stelle nach der Ausbildung ist auch gesichert)

Ablehnung Zitat:
" Nach Auskunft von Fr....., Amt für Soziales ..., ist die von Ihnen beabsichtigte schulische Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähig. Da Sie das 30. Lebendsjahr vollendet haben, kann eine Förderung bei Ihnen nicht gewährt werden.

Letztlich ist aber ausschlaggebend, dass die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist.
...
Einer Aufnahme dieser Ausbildung könnte daher meinerseits nicht zugestimmt werden.
Sollten Sie sich dennoch entschließen, die Ausbildung zu beginnen, so wäre ich gehalten, Ihre leistungen nach dem SGB II mit Beginn der Ausbildung einzustellen."

Zitat ende.

Heiß für mich: JEDER darf die Ausbildung machen aber SIE nicht.
Das ich nun über 30 bin da kann ich beim besten willen nicht zu.

Meine Frage nun an euch:
Kennt irgendjemand einen Weg (ein Schlupfloch) wie ich doch noch meine Ausbildung machen kann und auch in dieser Zeit Essen und Wohnen kann?
Leider ist bei BAFÖG eine Altersgrenze im Gesetz enthalten.
Die Ausnahmeregelung, wenn man älter als 30 ist, will Turtle noch beleuchten, wenn Du Ihre Fragen beantwortest.
In diesem Gesetz scheint es also kein Schlupfloch zu geben.

Wenn die Ausbildung grundsätzlich mit BAFÖG gefördert werden kann, so greift der § 7 Abs.5 SGB II (ob evtl Abs.6 greift ist mir nicht bekannt).
Also auch hier kein schlupfloch vorhanden.

Im übrigen ist es nicht eigentlich positiv zu werten, dass man Dir schriftlich mitteilt, dass Du zwar die Ausbildung machen kannst, jedoch bei Beginn der Ausbildung keinen Anspruch auf ALGII mehr hast.
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  #4  
Alt 15.03.2010, 18:35
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Von wem ist denn der Bescheid? Das hört sich so an, als ob du die Leistungsabteilung gefragt hättest, ob es noch ALG 2 gibt, wenn du eine Ausbildung machst.

Hast du denn mit dem Arbeitsvermittler gesprochen, ob es ggf. für dich einen Bildungsgutschein geben würde, wo du doch sogar eine Einstellungszusage vorzuweisen hast?

Turtle
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  #5  
Alt 15.03.2010, 19:02
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danke schon mal für die antworten.

zusammenfassung mal^^

hatte vergessen zu schreiben wie alt ich bin
ich bin 34 J und meine Töchter sind 10 und 13.

Was die ausnahme von der Altersgrenze angeht habe ich im Internet gefunden:
"... für Personen, die aus persönlichen (Krankheit u.a.) oder familiären (KINDERERZIEHUNG u.a.) Gründen gehintert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. lebensjahres zu beginnen"

Anspruch auf Leistung nach dem SGB II kann bestehen wenn:
" Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung NICHT vorraussetzt..."
sowie ausnahmefälle "besondere Härtefälle, die in besonderen Ausnahmesituationen gegeben sein können.."
Leider sind "besondere Härtefälle nicht genau definiert"

Aber zu allen punkten die ich gefunden habe zähle ich wohl angeblich nicht.

Was den Bildungsschein angeht. keine Ahnung.
Die Dame vom Arbeitsamt teilte mir wieder mal mit es gäbe nicht eine Bildungsmöglichkeit für "Frauen in meinem Alter" (da fühlt man sich schon mit einem Fuß im sarg)

Daraufhin hab ich mir die Schule und die Stelle selber gesucht und dann eben bei der ARGE nachgefragt was mit meinem hartz IV gescheit wenn ich die Ausbildung dort beginne, da ich eben mal läuten gehört hatte das eben nicht jeder lernt was und wann er will.
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  #6  
Alt 15.03.2010, 19:07
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Geh mit deiner Einstellungszusage zu deinem Vermittler und frage nach der Möglichkeit einer Umschulung mit Bildungsgutschein.

Turtle
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  #7  
Alt 16.03.2010, 11:02
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So. War heute morgen nochmal beim Arbeitsamt, da die Dame von der ARGE mir gesagt hat in dem Fall seinen die zuständig.
Und was soll ich sagen...
Bildungsgutschein ist nicht, da es sich um eine kostenlose Ausbildung handelt. Der Gutschein diene nur für den Fall das Kosten für die Schule anfallen.
Den selben beruf bietet das Arbeitsamt nicht an das ich halt an einer "anderen Schule" lerne.
Und wenn ich dann nun einen anderen Beruf lernen möchte getreu nach dem Motto " hauptsache irgendwas" ist wieder meine Fallmanagerin von der ARGE zuständig.
Und was sagt die mir? Dann müssen sie zu einem Arbeitsvermittler vom Arbeitsamt. Toll!! da komm ich grade her

Sackgassen bin ich ja schon gewohnt bei meinen Bemühungen. Aber Kreisverkehre ohne ausfahrt haben auch mal was.
Langsam hab ich echt das gefühl in meiner Akte ist ein Vermerk "vera... Sie"

Ich werde nun einfach mal mein Glück versuchen und sehen ob ich nicht doch unter eine der "ausnahmefälle" beim Bafög falle.
Irgendeine Möglichkeit wird es ja wohl geben.

Ach ja. zu der Frage warum ich in jungen Jahren keien Ausbildung gemacht habe.
ich hatte angefangen und nach 1,5 jahren kamen meine Eltern auf die Lustige Idee eines Fernumzugs. Am neuen Wohnort konnte ich die Ausbildung nicht fortsetzen und habe dann erstaml "gejobt"
Als es dann zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres möglich gewesen wäre eine Ausbildung neu zu beginnen kündigte sich bei mir ein "trotz Pille" Kind an. So war ich dann also erstmal Mama.
Sobald das Kind hätte in den Kindergarten gekonnt und ich somit zeit gehabt hätte eine Ausbildung zu machen kündigte sich der 2. "Unfall" an.
Also nochmal 3 Jahre warten. Seit Kind nr 2 dann im Kindergarten war und ich für die Große in der Schule eine Ganztagsbetreuung gehabt hätte bemühe ich mich nun um eine Ausbildung. Aber eben immer mit oben beschreibenen ergebnis.
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  #8  
Alt 17.03.2010, 18:59
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Vorabbescheid beim BAföG-Amt beantragen
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