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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.12.2008, 15:12
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 30
Standard Aufstockendes ALG2 zusätzlich zu ALG1

Hallo,

ich wurde im August 2007 entlassen und habe ALG 1 beantragt, was mir auch bewilligt wurde. Dann wurde mir geraten ich sollte mal versuchen aufstockendes ALG2 zu beantragen, weil ich nur ca. 600Euro ALG1 bekommen habe. Das habe ich versucht bzw. wollte ich das, aber die Mitarbeiterin bei der Arge hat mir kein Antrag ausgehändigt, sondern gleich gesagt, ich bekäme nichts, weil mein ALG1 zu hoch wäre.

Mein Anspruch auf ALG1 lief bis zum 16.08.2008. Ich habe also vorzeitig am 23.07.2008 einen Antrag auf ALG2 gestellt und nach einiger Zeit bekam ich einen Bescheid, woraus hervor geht, das ich ca. 100Euro im Monat zusätzlich zum ALG1 bekommen hätte. Kann ich dagegen jetzt noch was machen oder kann ein Rechtsanwalt mir da weiterhelfen um mir das Geld zu holen was mir zustand? Ich kann auch leider nicht beweisen das ich da war um die aufstockenden Leistungen zu beantragen.

Vielen Dank für eure Antworten.


Lg
Casper
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  #2  
Alt 08.12.2008, 15:19
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Genau genommen hast du mündlich einen Alg II-Antrag gestellt, der dir mündlich ohne Rechtsbehelfsbelehrung abgelehnt wurde. Du könntest also noch Widerspruch einlegen (Widerspruchsfrist bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ist 1 Jahr). Aber schwer zu beweisen.
__________________
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  #3  
Alt 08.12.2008, 15:27
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 30
Standard

Hallo,

ich war ja da um einen Antrag zu holen, aber den hat sie mir ja nicht ausgehändigt, weil ja angeblich mein ALG1 zu hoch war.

Meinst du denn es hat sinn damit jetzt mal zu Rechtsanwalt zu gehen?
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  #4  
Alt 08.12.2008, 15:38
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Man kann es probieren. Es würde hier auch der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ( = durch falsche Beratung wurde ein Antrag nicht gestellt. Deshalb ist man so zu stellen, als hätte man den Antrag gestellt) greifen. Nur wie gesagt: Wie beweisen?
__________________
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  #5  
Alt 08.12.2008, 16:29
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Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 30
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Naja, werde mal morgen mein Anwalt anrufen und hören was der dazu meint, danke trotzdem für deine Antworten.
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  #6  
Alt 08.12.2008, 19:54
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.567
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Wie hoch war denn zu dem Zeitpunkt deine Miete?
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  #7  
Alt 09.12.2008, 12:22
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Und hattest du vielleicht noch anderes Einkommen, z. B. aus einer Nebentätigkeit?

Bist du dir sicher, dass nicht vielleicht doch für kurze Zeit mal ALG 2 gewährt wurde und dann vielleicht eingestellt, weil du nicht mitgewirkt hast?

Turtle
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  #8  
Alt 09.12.2008, 14:23
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 30
Standard

Hallo,

meine Miete betrug zu dem Zeitpunkt 380Euro warm und ich hatte keinerlei Nebeneinkünfte. Ich bekam damals ja noch nicht mal den Antrag um den zu stellen, die Mitarbeiterin hat mir den Antrag mündlich abgelehnt!!!

Lg
Casper
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