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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.02.2012, 22:42
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Registriert seit: 11.02.2012
Beiträge: 8
Frage Aufstocken??????

Ich werde demnächst eine Vollzeitstelle als Bäckereiverkäuferin
(Da verdient man bekanntlich nicht sehr viel,
aufjedenfall nicht mehr so viel wie zu DM Zeiten)
annehmen!
Wie würde das mit dem aufstocken funktionieren,
hab ich zuvor noch nie in Anspruch genommen,
deswegen frage ich!
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  #2  
Alt 12.02.2012, 00:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Bißchen wenig Infos. Bist Du alleine oder hast Du Familie,wo sonst niemand was verdient? Wenn Du alleine bist, hast Du voraussichtlich keinen Anspruch, ggf. höchstens auf Wohngeld. Bäckereiverkäuferinnen verdienen zwar nicht wirklich viel aber sooo wenig, daß sie als Alleinstehende aufstocken müssen, auch nicht.
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  #3  
Alt 12.02.2012, 00:24
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Also hier verdienen die schon wenig, so um die 6 Euro/Std...
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 12.02.2012, 08:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Berlin

in Berlin kenne ich zwei, die 5,50 pro Stunde verdienen und
aufstocken müssen.
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  #5  
Alt 12.02.2012, 09:12
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2012
Beiträge: 8
Frage Aufstocken

Ich bin alleine (SINGEL OHNE ANHANG),-
und ebend genau deswegen habe,-
ich ja die Frage gestellt,-
weil ich ganz gerne mal wissen möchte,-
wie das funktioniert,
mit dem Aufstocken!
Wieviel ich wirklich verdienen werde;-
weiss ich noch nicht!

Das muss ich am Montag abklähren!!!!!!!

Ich hatte damals in DÜSSELDORF;-
sehr gut als Bäckerreiverkäuerin verdient,-
aber das war zu DM ZEITEN gewesen!
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  #6  
Alt 12.02.2012, 09:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Job Center

also, zum Jobcenter gehen und einen Termin machen.
Mitnehmen: Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.
und Antrag auf Aufstockung stellen, dann kann
nach Berechnung des Verdienstes berechnet werden,
ob Du Anspruch hast oder ob man Dir zu Wohngeld
raten würde.
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  #7  
Alt 12.02.2012, 11:44
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.02.2012
Beiträge: 8
Idee

Zitat:
Zitat von mainzerin Beitrag anzeigen
also, zum Jobcenter gehen und einen Termin machen.
Mitnehmen: Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.
und Antrag auf Aufstockung stellen, dann kann
nach Berechnung des Verdienstes berechnet werden,
ob Du Anspruch hast oder ob man Dir zu Wohngeld
raten würde.
DANKE!Ich hab anderswo ;-
im Internet hier einen Rechner gefunden ;-
dort hab ich mal Pauschal so 900Brutto angegeben
und da kam knapp 264Euro aufstokkend bei raus,
als SINGEL HAUSHALT!
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  #8  
Alt 12.02.2012, 11:49
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.193
Standard

Wenn dem dann so ist, kann man ja mal wieder getrost sagen:
Arbeiten lohnt sich, selbst bei geringem Verdienst.
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  #9  
Alt 12.02.2012, 12:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 194
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@Walter: War das jetzt versteckte Ironie? Ich finde es schlimm, dass eine Person durch einen Vollzeitjob nicht einmal ihren eigenen Bedarf decken kann. Traurig, da arbeitet jemand in Vollzeit und muss noch aufstocken.
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  #10  
Alt 12.02.2012, 14:08
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von Sachbearbeiter Beitrag anzeigen
Traurig, da arbeitet jemand in Vollzeit und muss noch aufstocken.
Muss man nicht. Man muss auch keinen Beruf erlernen in dem man erfahrungsgemäß nie viel Geld verdienen wird.

Vor 2005 gab es auch schon Bäckereifachverkäuferinnen mit niedrigem Lohn.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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