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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.07.2009, 10:47
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Beiträge: 5
Standard Aufforderung zur Mitwirkung

Hallo,
ich habe von der Arge ein Schreiben erhalten in dem ich zur Mitwirkung aufgefordert werde. Sollte ich bis 9.Juli die Unterlagen nicht einreichen in dem Fall Arbeitsvertrag würden die Leistungen ganz oder teilweise bis zur Nachholung versagt. Da mein Geld für Juli bisher immer noch nicht da ist wollte ich mal fragen ob die jetzt schon die Leistungen einstellen dürfen ohne das einem dann auch mitzuteilen den der 9 Juli ist ja noch nicht und bisher habe ich auch noch keinen Arbeitsvertrag sondern nur die Zusage, da ich für den Job allerdings umziehen muss habe ich nur schon Anträge angefordert für die Beihilfen. Leider ist die hiesige Bagis heute geschlossen und telefonisch ist auch niemand zu erreichen, deshalb mal hier die Frage. Danke euch schon mal für hilfreiche Antworten Liebe Grüsse Trolli
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  #2  
Alt 01.07.2009, 11:11
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von trolli Beitrag anzeigen
ich habe von der Arge ein Schreiben erhalten
Wann?

Zitat:
Da mein Geld für Juli bisher immer noch nicht da ist wollte ich mal fragen ob die jetzt schon die Leistungen einstellen dürfen ohne das einem dann auch mitzuteilen den der 9 Juli ist ja noch nicht und bisher habe ich auch noch keinen Arbeitsvertrag sondern nur die Zusage, da ich für den Job allerdings umziehen muss habe ich nur schon Anträge angefordert für die Beihilfen.
Natürlich warten die jetzt erst mal auf den Arbeitsvertrag, was dachtest du denn?
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  #3  
Alt 01.07.2009, 11:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 5
Standard Aufforderung zur Mitwirkung

das Schreiben hatte ich Samstag im Briefkasten und wenn ich den Arbeitsvertrag schon hätte wäre die hiesige Arge/Bagis die erste gewesen die ihn bekommen hätte, nur finde ich es doch etwas komisch das die Leistunngen sofort eingestellt werden obwohl ich mich noch nicht einmal offiziell dort abgemeldet habe und auch beim googeln konnte ich nichts finden, bezüglich Mitteilungspflichten, dass die Leistungen dann mit sofortigen Wirkung eingetellt werden, sondern dass dies einer schriftlichen Mitteilung bedarf.
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  #4  
Alt 01.07.2009, 11:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Ist das der Job aus deinem ersten Thread hier, der am 01.07. anfangen sollte?
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  #5  
Alt 02.07.2009, 11:04
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Beiträge: 13
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Dann schick doch einfach ein Briefchen an Deine Arge, in dem steht, dass Dir noch kein Arbeitsvertrag vorliegt, Du ihn aber natürlich sofort nach Erhalt in Kopie nachreichen wirst.

Das ganze nachweislich schicken versteht sich, bevor dann am Ende das Schreiben noch Füße bekommt, oder den Weg auf den Schreibtisch Deines SBs nicht von alleine findet.
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