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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.03.2010, 21:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 356
Standard Aufforderung zur Mitwirkung

Ich bekomme immer mal wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung, in der Regel aufgrund von schwankendem Einkommen, das nachgewiesen werden muss. Dort ist in der Regel eine Abgabefrist eingeräumt, wenn man diese nicht einhält, wird die Leistung bis zur Nachholung ganz versagt. Was bedeutet das: Wird die Leistung bis zur Nachholung ganz gestrichen, oder nur "eingefroren" und dann nachbezahlt ? Darf die Arge einfach so nach der Frist die Leistung versagen, oder muss sie hierzu nochmals einen entsprechenden Bescheid (inkl Rechtsbehelfsbelehrung) zusenden ?
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  #2  
Alt 12.03.2010, 21:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.108
Standard

Hi,

der Leistungsträger kann ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

§ 66 SGB I

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

§ 67 SGB I
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 12.03.2010, 22:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
Standard

Wobei man dazu sagen muss, dass bei verspäteter Einreichung einer Lohnabrechnung eine komplette Leistungseinstellung in sehr hohem Maße unverhältnismäßig und von daher rechtswidrig wäre.
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  #4  
Alt 13.03.2010, 10:05
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Die Frage ist allerdings auch, wieso man die Frist nicht einhalten kann. Liegt es an verspäteter Ausstellung der Lohnabrechnung durch den AG?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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