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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Forum Ich wurde aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Ich bin seit Anfang August bei der ARGE und habe vorher ein halbes Jahr ALG 1 erhalten. Jetzt hat die ARGE das Finanzamt angeschrieben, dass die Steuern an die ARGE erstattet werden nach § 33 SGB II (Erstattungsanspruch). Ich muss bis zu einem bestimmten Termin nachweisen, dass ich einen Antrag gestellt habe. In dem Schreiben heißt es ferner: dass Steuererückerstattungen als Einkommen gewertet werden. Ist dieses Vorgehen der ARGE rechtens und was kann ich dagegen tun, außer schnellstmöglich eine Arbeit finden? Gibt es Beratungstellen, die mir bei dieser Frage helfen können? Vielen Dank für eure Hilfe und Info |
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#2
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| Steuerrückerstattungen sind Einkommen und werden mindernd auf den Bedarf angerechnet. Da jeder verpflichtet ist, seine Bedürftigkeit zu senken, ist mMn auch die Aufforderugn zur Steuererklärung rechtens. Ob der Erstattungsanspruch ok ist, kann ich nicht sagen, macht aber wohl eher keine Unterschied - wenn das Geld eingeht, müsste es ohnehin sofort angegeben werden. Arbeit finden scheint mir da ein guter Ausweg zu sein - sollte aber doch ohnehin die Priorität sein, oder? Liebe Grüße, Siebenstern |
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#3
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| Natürlich ist ein Arbeit finden Prio Nr. 1. Das wäre mir um einiges lieber als ALG 2 und zuhause rumgammeln. Aber mehr wie bewerben und anrufen kann ich selber nicht tun. Freiwillig habe ich mir diese Situation sicher nicht ausgesucht. Natürlich ist mir klar, dass ich Steuerrückerstattungen als Einkommen oder Vermögen gerechnet wird - es gibt Urteile dazu. Jedoch kann mich die ARGE zwingen eine Steuererklärung abzugeben und welche rechtliche Grundlage hat die ARGE dass dieser ANspruch auf Steuerrückerstattung auf Sie übergeht und auf Ihr Konto übergeht? Soweit ich weiß gilt das Zuflussprinzip. Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Arbeit gefunden habe? Danke für die Antworten. Grüße |
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#4
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| Die ARGE kann Steuererstattungen gemäß § 33 SGB II direkt an sich selbst auszahlen lassen (gesetzlicher Anspruchsübergang). Dazu genügt die entsprechende Anzeige beim Finanzamt. Das wurde auch schon obergerichtlich bestätigt: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2008, L 7 AS 5846/07 ER-B. Deine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung ergibt sich u. a. aus § 2 SGB II. Wenn Du zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr im Leistungsbezug bist, steht die Steuererstattung m. E. Dir zu, weil es ja auf den Zuflusszeitpunkt ankommt und nicht darauf, für welchen Zeitraum die Steuern erstattet werden. Viele Grüße |
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#5
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| Was ist denn daran so schrecklich ne Steuererklärung abzugeben? |
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#6
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| Abgesehen davon, gibt es beim Bezug von Lohnersatzleistungen ohnehin die Pflicht, seine Einkommensteuererklärung abzugeben und das eigentlich bis zum 31.05.2009!!! |
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#7
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| Naja zu dem Zeitpunkt habe ich keine "Lohnersatzleistungen" bekommen. Beziehe diese auch erst seit einem Monat und bin auch schon wieder aus der Gruppe drausen. Und darüberhinaus habe ich einen Job. Um das mal im Forum klarzustellen Lohnersatzleistungen zu beziehen ist für mich KEINE Berufslaufbahn. |
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#8
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| Am 16.07. schreibst du Zitat:
Da bin ich von August 2008 ausgegangen. |
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