| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Liebe Community! Ich weiss wirklich nicht mehr weiter und bin derzeit mit der Situation total überfordert. Doch bevor ich endgültig das Handtuch schmeisse, erbitte ich hier Hilfe... Seit über einem Jahr streite ich mich nun mit der ARGE rum, die mir für ebenso lange Zeit bewilligte Leistungen über ALG II schuldet. Alles begann im Januar 2009. Zu dieser Zeit hätte ich wohl eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch bekommen. Ein solches Schreiben befand sich jedoch nie in meinem Briefkasten. Da ich also von dem Termin nichts wusste, bin ich auch nicht erschienen. Nachdem ich also im Februar 2009 einen Fehlbetrag auf meinem Konto vermerkte, sprach ich bei der ARGE vor. Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich Sorge darum zu tragen hätte, dass Post mich ordnungsgemäss erreicht. Im März 2009 blieb das Hartz 4 ganz aus. Obendrein erhielt ich von meinem Vermieter die Kunde, dass auch er die monatliche Miete für März 2009 von der ARGE nicht erhalten habe. Bei einer erneuten Vorsprache wurde mir wieder mitgeteilt, dass ich zum wiederholten Male Ladungen nicht wahrgenommen hätte und nun eine 3 monatige Sperre hätte. Hiergegen legte ich Widerspruch ein, wiederrum abgelehnt. Nun kam es richtig dicke auf mich zu: Monatsmieten für die Wohnung wurden nicht gezahlt, Rechnungen für Strom, Heizung und Telefon konnte ich nicht begleichen und auch meine Kontoführungsgebühren blieben ungedeckt. Von Einkäufen für Lebensmittel und Co brauch ich wohl kaum noch sprechen. Da mein Freund zu diesem Zeitpunkt 600 km entfernt von mir lebte und arbeitete, kam ich bei Freunden unter, die mir Geld borgten und mich mitversorgten. Während dieser Sperrzeit wurde mir mit erheblichen Mehrkosten der Strom abgestellt, Mahngebühren häuften sich und mein Konto wurde auch gelöscht. Das bemerkte ich anfangs nicht einmal. Ich erklärte der ARGE also meine damals derzeitigen Lebensumstände, doch damit traf ich nur auf Verständnislosigkeit. Das ich quasi vom sozialen Leben völlig abgeschieden war, interessierte nicht. Auch mein Vermieter versuchte bei den dortigen Sachbearbeitern Druck zu machen, jedoch ohne Erfolg. Die 3 monatige Sperrzeit war vorbei und ich war glücklich, nun endlich wieder Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Genau zu diesem Zeitpunkt merkte ich dann, dass mein Konto nicht mehr existierte. Wieder stand ich bei der ARGE. Ich erhielt eine Karte in die Hand gedrückt, mit der ich eine Zwischenzahlung über 300,- Euro bar an einem Automaten der ARGE abheben konnte, um vorerst die privaten Angelegenheiten klären und teils begleichen zu können. Zum nächsten Monat wurde ein Antrag auf die Weiterbewilligung von ALG II fällig. Diesen stellte ich auch. Ich war nur überfragt, was ich denn nun für eine Kontoverbindung angeben sollte, schliesslich besaß ich ja keine mehr. Kurz entschlossen gab ich also meine alte nicht mehr vorhandene Kontoverbindung an, um nachgehend eine neue mitzuteilen, sobald ich diese hätte. Schnell merkte ich, dass mein Plan nicht aufging. Ich lief zu so ziemlich jeder örtlichen Bank und wurde von jeder abgewiesen, da ich durch o. g. Situation mittlerweile negative Schufa Einträge hatte und Hartz 4 Empfängerin war. Der fortgehende Leistungsantrag war bewilligt und wieder ging das Drama von vorne los. Neuer Monat und ohne Konto konnte ich Rechnungen nicht begleichen. Wieder null Verständnis von der ARGE, lediglich die Aussage, ich solle mich um ein neues Konto bemühen, sonst könnten sie das Geld nicht überweisen. Eine Barauszahlung gäbe es nicht mehr. Nachdem ich also kein neues Konto bekam, stand ich erstmal da. Zu alle dem, sollte ich nun noch meine letzten Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate bei der ARGE vorlegen. Ich war fassungslos! Um aber nicht noch mehr Umständlichkeiten zu bekommen, reichte ich die Auszüge die existierten ein und erklärte für die restlichen, die für den verlangten Zeitraum fehlten, keine existieren, da ich kein Konto mehr hatte. Tatsächlich lief es darauf hinaus, dass mein ALG II Leistungsanspruch ab dem Folgemonat widerrufen wurde, da eine Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte. Leider verpasste ich diese Mitteilung rechtzeitig, da ich sprichwörtlich durch den Freundeskreis pendelte, um überhaupt irgendwie zu überleben. Anders wäre ich schon längst auf der Strasse gelandet gewesen. Einen Monat zu spät beantragte ich ALG II also erneut. Wieder das Problem mit dem Konto. In reiner Verzweiflung bat ich, dass Geld auf das Konto meines Freundes zu überweisen, was aber abgelehnt wurde. Ausserdem sollte ich gesondert immer noch die fehlenden Kontoauszüge beifügen. Ich warf das Handtuch. Anscheinend verstand keiner, in welche Lage mich die ARGE selbst gebracht hatte. Schliesslich hatte ich doch schon erklärt, dass ich über kein Konto mehr verfügte und daher keine Auzüge dazu besitze. Nachdem ich dieses zum x-ten Mal mit Nachdruck bei der ARGE schilderte, wurde es wohl endlich erhört. Mein Antrag zur Weiterbewilligung von Hartz 4 wurde stattgegeben. Aber Geld konnte ich immer noch nicht empfangen. Zwischenzeitig war nun auch mein Freund immer wieder anwesend, der mich mit finanziell unterstütze und schliesslich stellte sich auch noch heraus, dass ich schwanger war. Ich konnte nichtmal zum Arzt die erste Zeit, da meine Krankenkasse mir mitteilte, dass die ARGE die Beiträge nicht leistet. Nachdem aber auch das endlich mal geklärt war, konnte ich zum Arzt und entsprechende Mehrbedarfleistungen beantragen, die ebenso bewilligt wurden. Man muss sich vorstellen, dass es sich allmählich auf Jahresende hinbewegte. Im November 2009 brachte ich schliesslich meinen Sohn zur Welt. Dezember 2009 traf mich auch gleich der nächste Schock. Ich erhielt einen Brief vom Krankenhaus mit einer Rechnung bzgl. meiner dortigen Entbindung und Aufenhalt. Die Verrechnung konnte über die Krankenkasse nicht erfolgen, da laut deren Aussage, die ARGE seit geraumer Zeit immer noch nicht meine Pflichtbeiträge geleistet hätte. Als ich zur Klärung mal wieder vor Ort war, hiess es von der ARGE nur, dass die Aussage meiner Krankenkasse nicht sein könnte und die Krankenkasse behauptete dieses wiederrum von der ARGE. Da ich nun frisch gewordene Mutter war und mit meinem Freund zusammen ziehen wollte, muss ich ehrlich sagen, dass mir der Kopf woanders stand, als mich zwischen den beiden Partein hin und her zu schlagen. Im März 2010 bin ich dann mit meinem Freund, der auch leiblicher Vater unseres Kindes ist, zusammengezogen. Sachgerecht habe ich eine Veränderungsmitteilung an die ARGE gesandt. Daraufhin habe ich ein Schreiben meiner damals zuständigen ARGE erhalten, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte und daher mein Antrag von Dezember 2009 bis März 2010 nicht stattgegeben werden kann. Seither schlage ich mich bis heute immer noch mit der ARGE wegen der fehlenden Zahlungen herum. Nun erhielt ich diese Woche ein Schreiben, dass aufgrund meiner fehlenden Mitwirkung und einer nie neu mitgeteilten Bankverbindung meine nachwirkende Anforderung auf die Zahlungen erloschen wäre und nicht geltend gemacht werden kann. Jetzt frage ich mich, ob das so stimmt? Das sind Zahlungen bzw. ALG II Ansprüche, die mir bewilligt wurden zum damaligen Zeitpunkt und sich auf einen Zaitraum von rund ein Jahr beziehen. Kann ich diese wirklich nicht mehr einfordern? Wie sieht es aus wegen der Rechnung vom Krankenhaus? Auch diese ist in einer Zeit entstanden, in der ich offiziell bewilligte Harzt 4 Empfängerin war. Dann wären da noch die Mietschulden. Auch diese sind mir im erheblichen Ausmaß entstanden, in einer Zeit, in der die ARGE diese hätte leisten müssen. Muss nicht auch diese die ARGE immer noch ausgleichen? Und wie verhält es sich wegen der Mahngebühren von Telefon, Strom, Heizung usw.? Mir wurde ja auch der Strom mit einem Aufwandsmehrbetrag abgestellt. Bitte haltet mich nicht für einen verantwortungslosen Menschen, denn das bin ich nicht. Ich bin immer meinen Verpflichtungen sachgerecht nachgekommen, habe lediglich angefangen zu resignieren, weil ich nicht mehr weiter weiß. Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zitat:
Mich wundert aber sehr, dass du das nicht längst getan hast.
__________________ Gruß holly |
|
#3
| |||
| |||
| Daß du über Monate grundsätzlich keine Post von der ARGE erhalten haben willst klingt unglaubwürdig. Du bist als Hilfsempfänger verpflichtet für einen ordnungsgemäßen Postzugang zu sorgen, falls es daran liegen sollte. Einmal war 'zu diesem Zeitpunkt' (welchem?) dein Freund 600 km von dir weg, dann wiederum war er 'zwischenzeitlich anwesend', und dann ist er zu dir gezogen. Warum unterstützt dich nicht dein arbeitender Freund, er ist dazu verpflichtet. Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt (ab Herbst 2009) und seinem Kinde ist er unterhaltspflichtig ab Geburt im November. Wenn du ein Konto bei der ARGE angibst von dem du selbst Kenntnis darüber hast daß es nicht mehr existiert mußt du die Ursachen des folgenden Durcheinanders bei dir selbst suchen. Damit hat die ARGE nichts zu tun. |
|
#4
| |||
| |||
| Außerdem hat man immer noch die Möglichkeit einen Scheck zu bekommen. Aber an welche Adresse soll man den bitteschön schicken. |
|
#5
| ||||
| ||||
| Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte sie bis Dezember noch ihre Wohnung. Aber da sie zu keinem Zeitpunkt auf die Idee gekommen ist, sich ein Postfach anzumieten, wäre der Scheck wohl ebenso verschwunden wie die Post.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#6
| |||
| |||
| Hallo! Geh zum Rechtsanwalt!!! Die ARGE ist grundsätzlich dazu verpflichtet nachzuweisen, dass dir die Post zugestellt wurde. Sie verdrehen gerne die Tatsachen und sagen: Es sei deine Pflicht, das stimmt aber nicht! LG |
|
#7
| ||||
| ||||
| Witzig! Der Thread ist von Anfang JUNI....!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#8
| ||||
| ||||
| Schonmal was von § 7 Abs. 4 SGB II gehört? Dass die postalische Erreichbarkeit vom Leistungsempfänger gesichert werden muss? Wenn die Behörde Postrückläufe hatte, dann sind die Leistungen einzustellen, punkt. Wenn man also keine Ahnung hat, sollte man ruhig sein. Noch dazu, wenn man Uralt-Beiträge raussucht und nichts Neues beizutragen hat. Der Hinweis mit dem Rechtsanwalt war nämlich auch schon längst gekommen. Turtle |
|
#9
| |||
| |||
| Tagchen! Das mit der postalischen Erreichbarkeit stimmt, trotz alledem MUSS DIE ARGE den NACHWEIS erbringen, dass die Post an den Empfänger ging! Das ist FAKT! |
|
#10
| ||||
| ||||
| Schön, dass du weißt, dass die ARGE keine Nachweise hat. Im Übrigen ist ein Postrücklauf Nachweis genug, dass der LE NICHT ERREICHBAR ist. Du verwechselst die Zustellfiktion mit der postalischen Erreichbarkeit. Das eine hat gar nichts mit dem anderen zu tun. Als Laie solltest du dich da etwas zurückhalten. Dessenungeachtet, dass es sich nicht gehört, solch alte Beiträge rauszukramen. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| leistungseinstellung, leistungskürzung, leistungssperre, nachzahlung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) kann ich mich bei meiner Mutter anmelden obwohl sie mietgeld von Arge bekommt? | Bina | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 5 | 27.08.2009 17:52 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Arge zahlt nicht | Mutti_2009 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 01.04.2009 07:31 |
| Hilfe Unterstützung ARGE für gemeinsame Wohnung | baadshah | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 30.12.2008 05:08 |
| HILFE - Meine Situation und mein Brief an die ARGE | Micha80 | Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. | 3 | 12.12.2008 07:45 |