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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 26.11.2010, 08:35
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@ Turtle1972

ich habe während der Übergangszeit Studium/Job auch kurz Hartz IV bekommen. Wir hatten einen ganz normalen Briefkasten -> somit war die postalische Erreichbarkeit gewährleistet. Trotzdem kam einmal ein Schreiben der ARGE nicht bei uns an und dieses Schreiben kam auch nicht als Postrückläufer wieder bei der ARGE an. Der Brief war auf dem Postweg verschwunden! Somit konnte ich einmal einer Einladung nicht Folge leisten (Wie denn auch, wenn man kein Schreiben erhält). Konsequenzen hatte das nicht, obwohl die ARGE eine Sanktion verhängen wollte. Die konnten nur nicht nachweisen, dass der Brief tatsächlich bei mir angekommen ist. Seit dem habe ich immer Einschreiben mit Rückschein von der ARGE bekommen.
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  #12  
Alt 26.11.2010, 12:43
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Beiträge: 18.988
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Ja und? Das ist ja auch korrekt. Wenn es aber zu Postrückläufen kommt (und dazu kommt es z. B. wenn der Briefkasten überquillt, der LE umgezogen ist und hat es nicht gemeldet, es keine Briefkastenbeschriftung gibt etc.), dann liegt eine Verletzung der Erreichbarkeitsanordnung vor und dann hat der LE nach § 7 Abs. 4a SGB II keinen ALG 2 Anspruch mehr. Man muss da schon unterscheiden!

Turtle
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leistungseinstellung, leistungskürzung, leistungssperre, nachzahlung

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