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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| mein Mann ist durch Familienzusammenfürhrung nach Deutschland gekommen, wir sind frisch verheiratet. Ich selber bin Studentin. Er bekommt monatlich 350€ von der ARGE und ich 414€ Bafög.Wir leben bei meiner Mutter in einer Mietwohung und schlafen auf dem Boden, da wir keinerlei Möbel... haben. Die Arge billigt uns aber nur 181€ monatlich für Miete zu, da ich ja Bafög beziehe. Es ist für mich schwer zu verstehen, da als ich einen Minijob gemacht habe wurde ihm das bei der ARGE angerechnet und gekürzt doch wenn wir umziehen wollen heißt es der Regelssatz für zwei Personen beträgt 365€ das teilen die durch zwei und kommen auf ca 181€ was sie uns an Miete zahlen wollen. Das wird uns nie reichen für eine Wohung, sogar die Kaution zahlen die nur die Hälfte also seinen anteil. Was sollen wir nun tuen, wir fühlen uns so hilflos... |
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#2
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| Ergo fangen wir erstmal mit dem Thema an, wenn du als Student eine eigene Wohnung beziehst, bekommst du auch mehr Bafög. Als student bist du von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen schon richtig, daher wird dein mann nur seine regelleistung und seinen anteil miete erhalten. Da du dein Alter nicht benannt hast, gehe ich jetzt erstmal von aus, dass du auch kindergeld bekommst, somit müsste dann auch dein bedarf gedeckt sein.
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#3
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| ich bin 23, demnach "beziehe ich Kindergled" doch ich erhalte es nicht. Es ist schon immer so gewesen, dass meine Mutter unser Kindergeld bezogen hat, da es Ihr finanziell ebenfalls nicht gut geht. Kann ich das mit den entsprechenden Nachweisen vorlegen bei der ARGE, dass ich dieses Geld noch nie erhalten habe? |
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#4
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| Das wird die ARGE nicht sonderlich interessieren, da du als Studentin nicht ALG 2 berechtigt bist. Deshalb zahlt die ARGE auch nur den Mietanteil deines Partners. Turtle |
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#5
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| Es ging mir nur darum, dass mir das Kindergeld nicht angerechnet werden soll. Das Geld reicht von Anfang bis Ende nicht . die 120 € Fahrtkosten die ich zur Uni verbrauche rechnet die ARGE auch nicht an, obwohl das meiner Meinung eine Minderung unserer monatlichen Leistungen sind. Es ist immer ziemlich knapp bei uns monatlich, da habe ich befürchtungen, dass uns das Geld nicht reichen wird wenn wir Umziehen. |
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#6
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| Sorry wenn ich aber überlege das , nach dem auszug, dein bafög grundbedarf bei 512,00 euro(ggf. 72 euro erhöhten mietzuschuss) und kindergeld 164 euro beträgt.. und dann mietanteil deines mannes und die regelleistung... kann ich deine befürchtungen nicht wirklich nachvollziehen.
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#7
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| Zitat:
Und darauf kann die Antwort eben nur lauten: Das ist korrekt. Du deckst deinen Bedarf mit Bafög, entsprechend wäre übersteigendes Einkommen auf deinen Mann anzurechnen. Und da du Studentin bist, steht dir gem. § 7 Abs. 5 SGB II nunmal kein ALG 2 zu. Turtle |
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#8
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| Zitat:
Nun hast du durch eine private Entscheidung einen Mann geheiratet der sich nicht selbst versorgen kann und daher vom Staat Sozialgelder bezieht. Dieser Umstand sorgt dafür daß ihr eine BG bildet wo weniger Sozialgelder fließen wenn jemand durch Jobben in der BG zusätzliches Einkommen hat. Alternativ wäre auch denkbar daß dein Mann sich noch zusätzlich was verdient. |
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#9
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| Zitat:
also Arbeitsaufnahme anzuempfehlen grenzt schon Ketzerei. Bitte so etwas in Zukunft unterlassen. |
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#10
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| ....wieso? |
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