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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe der Titel ist aussagekräftig.Ich habe heute von meiner Arge den Bescheid bekommen, das ich Wohngeld beantragen soll, damit die Arge mein ergänzendes ALG II sparen kann. Der genaue Wortlaut des Bescheides ist wie folgt: Sie beziehen zurzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Leistungen nach dem SGB II werden jedoch nur gezahlt, sofern nicht Leistungsansprüche anderer Sozialleistungsträger vorrangig sind, die die Leistungen verringern oder ganz ausschließen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen könnten Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Ich bitte Sie gem. §5 Abs. 1 SGB II die genannte Leistung umgehend nach Zugang dieses Schreibens beim zuständigen Leistungsträger (Wohngeldstelle) der Stadverwaltung, zu beantragen. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass ich aufgrund Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen ebenfalls berechtigt bin, den Antrag ersatzweise für Sie zu stellen, wenn Ihre Antragstellung nicht umgehend erfolgt (§5 Abs. 3 SGB II). Bitte teilen Sie mir deshalb mit dem beigefügtem Vordruck bis zum 19.11.2009 Ihre Antragstellung mit. Sollten Sie die Vorraussetzung für die genannte Leistung nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen, bitte ich um Vorlage einer einer entsprechenden Bescheinigung des zuständigen Leistungsträgers. Gegen dieses Schreiben können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben usw. Dazu noch dieser Gesetzesvordruck: § 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen Das hat mich doch ein bischen verblüfft. Ich werde auf jedenfall Widerspruch einlegen. Können die mich wirklich zu Wohngeld zwingen?Ich glaubs irgenwie nicht. Dies würde meinen Zuschuss halbieren. Ich habe auch für Dezember neu beantragt und das ergänzende ALG II ist für ein weiteres Halbjahr bewilligt worden. Das fällt ja dann weg oder doch nicht? Hätte da jemand einen Tipp für mich? Würde mich freuen.Mfg Joshua |
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#2
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| Wohngeld ist eine dem ALG II vorrangige Leistung. Wenn dieser Anspruch höher ist, dann musst Du Wohngeld beantragen. Und genau das sollst Du eben bei der Wohngeldstelle prüfen lassen. Ich weiß nicht wo da jetzt ein Problem ist, immerhin hättest Du im Falle Wohngeld MEHR als ALG II. Das ist doch gut, oder meinst Du nicht?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ich habe schon einmal Wohngeld bezogen, deshalb weis ich, das ich als Wohngeld nur den halben Betrag erhalten würde. Ergänzendes ALG II ist mehr Geld. Danke für die Antwort Joshua |
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#4
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| Wann hast du denn zuletzt Wohngeld bezogen? |
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#5
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| Ich habe Wohngeld März/April 2009 bezogen. |
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#6
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| Wenn Wohngeld niedriger ist, bleibt es bei ALG II. Du sollst ja erstmal eine Probeberechnung machen lassen, um genau das festzustellen. |
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#7
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| Ein bischen merkwürdig finde ich das schon.Die Arge weis wieviel Wohngeld ich erhalten würde, da die Wohngeldstelle sich das Wohngeld von April von der Arge wiedergeholt hat.Da könnte man schon denken, das die Einsparmaßnahmen der FDP so langsam aktiv werden. Wo gespart wird ist ja klar. |
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#8
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| Die ARGEn verfügen bisher nicht über Wahrsagerkugeln und wenn man dich jetzt auffordert, dann hat sich offensichtlich am Bedarf oder am Einkommen was geändert, so dass wieder Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, das höher ist als ALG 2. Wo ist das Problem, die Proberechnung machen zu lassen? Turtle |
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#9
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| Ich sehe da auch kein Problem. Ist das Wohngeld geringer als der ALG2 Zuschuß gibt es ja die Differenz weiter, ist es genauso hoch fällt ergänzendes ALG2 weg aber du hast immer noch einen Anspruch auf evtl. Einzelfallhilfen und ist es mehr hast du doch nur bei gewonnen |
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#10
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| Ich kann doch nur Wohngeld oder ALG II beantragen. Ich hab noch nie davon gehört das man beides beziehen könnte. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen zum Wohngeld noch ALG II zu beziehen. Es hat sich weder am Bedarf noch am Einkommen etwas geändert. Auch ist mir ALG II ab Dezember für ein weiteres halbes Jahr anstandlos genehmigt worden. Also wozu dieser Aufwand? Haben die da keine Arbeit? |
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