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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Tag, ich habe ein großes Problem mit der ARGE. Leistung der ARGE ist zum 30.11.10 eingestellt, da ich rückwirkend ab 1.10.08 die EU-Rente bewilligt bekommen habe. Soweit in Ordnung. Bis Oktober 2009 bekam ich Krankengeld und ergänzende Leistung von der Arge. Bis Juni 2010 wohnte meine Tochter (in Ausbildung) bei mir, also Bedarfsgemeinschaft. Von ihrem Einkommen wurde bei mir angerechnet. Sie mußte mich also finaziell mit unterstützen und ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde angerechnet. Gestern bekam ich den Bescheid, wieviel an die Krankenkasse und die Arge von der Rentenkasse erstattet wurden. Es blieb sogar ein Restbetrag über, um den Dezember zu überbrücken und ich könnte meiner Tochter das verlorene Weihnachts- und Urlaubsgeld zurück geben. Heute dann der Anruf der ARGE. Die Dame meinte, die Rentenkasse hätte der ARGE zu wenig Geld erstattet und das wollen sie jetzt von mir, über 1000 Euro. Die dame von der rentenkasse meinte darauf, die Krankenkasse steht im Vordergrund und bekommt alles zurück und für die ARGE bleibt nur der Rest bis Rentenhöhe. Die Rente liegt über dem Satz, den ich die letzten 5 Monate bekommen habe. Die Monate davor gabs noch weniger von der ARGE durch meine Tochter. Ich versteh das alles nicht. Die Arge kann doch von mir die Differenz nicht einfordern, wenn die Rentenkasse sagt, mehr steht denen nicht zu. Kann mir jemand helfen? Ich werde natürlich sofort Widerspruch einlegen, wenn ich das Schreiben von der Arge erhalte. Aber lohnt sich der Kampf mit denen? Ich hab langsam keine Kraft und keinen Nerv mehr. Danke |
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#2
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| Ich habe zwei Punkte, die ich auf Anhieb jetzt so nicht verstanden habe: 1. Warum wirkt sich das Einkommen deiner Tochter auf deine Leistungen aus? Ist deine Tochter unter 25 und ihr habt zusammen Leistungen bezogen, dann ist es aber auch nur der Bedarf deiner Tochter, der sich durch ihr Einkommen ändert. Maximal bis zur Höhe des Kindergeldes geht das Einkommen auf dich über. Mehr ist von ihrem Einkommen nicht bei dir anzurechnen. 2. Wenn deine Rente höher ist als das, was du von der ARGE und der Krankenkasse insgesamt bekommen hast, müsste für die Vergangenheit auf jeden Fall noch ein Betrag übrig bleiben. Die Krankenkasse und die ARGE bekommt bekommt maximal das erstattet, was sie an dich ausgezahlt haben. Hat denn die ARGE mehr an dich geleistet, als jetzt vom RV-Träger an die erstattet wurde, oder wie? |
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#3
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| Hallo, Die Arge wollte von der rentenkasse über 12000 Euro und bekam nur etwas über 11000 Euro. Und nun wollen sie die Differenz von mir. Da ich keine genaue Aufschlüsselung über die gezahlten Beträge habe, kann ich den Gesamtbetrag nicht nachvollziehen. Ne Zeit habe ich 250 Euro bekommen, dann 600 Euro und zum Schluss 650 Euro. Die Nettorente beträgt 750 Euro. Kann die Arge von mir den betrag verlangen? Die Rentenkasse sagt, mehr steht denen nicht zu. Alles über den rentenbetrag zuviel gezahlte Geld geht mich nichts an, hat die Arge Pech. Von meiner Tochter (unter 25) wurden ca. 50 Euro jeden Monat bei mir angerechnet und dann zusätzlich die extra Zahlungen ihres Arbeitgebers. Da kann doch die ARGE nicht noch mehr von uns verlangen. Ich hab 100% Schwerbehinderung und bei HartzIV wird das ja schon nicht anerkannt. |
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#4
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| Wenn die angebliche Anrechnung von Geld deiner Tochter nie mehr als 184 Euro war, dann war das kein Geld der Tochter, sondern das Kindergeld, das dir angerechnet wurde. Das wäre korrekt. Was komisch klingt, ist, dass die ARGE noch Geld von dir will, obwohl sie die Erstattung von der Rente bekommen haben. Mag sein, dass sie dir mehr gezahlt haben, aber dann wäre das sicherlich eine Aufstockung gewesen, die dir zugestanden hätte. Insoweit die ARGE die Leistungen nicht vorläufig festgesetzt hatte, sehe ich auch keine Rechtsgrundlage für eine Rückforderung. § 45 SGB X greift nicht, weil du die Überzahlung nicht schuldhaft verursacht hast und § 48 SGB X ebenfalls nicht, weil das Einkommen nicht während des Leistungsbezuges zufließt... Warte den Erstattungsbescheid ab... Turtle |
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#5
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| Hallo Turtle, danke für Deine Antwort. Werd ich wohl jetzt wirklich abwarten müssen, dann Widerspruch einlegen und zur Not zum Rechtsanwalt. Ich kann auch nicht verstehen, warum die noch Geld direkt von mir wollen. Ich hab nix verschwiegen, immer alles brav gemeldet. Die Leistungen von der ARGE waren nicht vorläufig festgesetzt. Ich habe während der Krankschreibung den Antrag auf Rente gestellt und es war ja auch nicht abzusehen, ob ich sie bewilligt bekomme. Ich habe in der Zeit z.B. einen Alleinerziehendenzuschuss bekommen. Die Krankenkasse bekommt meines Wissens den vollen betrag erstattet und die ARGE dann nur noch den rest. |
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#6
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| Ja, so wäre es richtig. Und ich kann es auch nicht nachvollziehen. Warte den Bescheid ab und melde dich bitte dann nochmal. Turtle |
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| eu-rente; algii;, nachzahlung |
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