Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.12.2009, 10:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 19
Standard ARGE möchte Selbständigkeit beenden

Hallo,

lese schon eigentlich lange in diesem Forum, weil es mir gefällt wie sachlich auf Fragen eingegangen wird.
Habe mich aber noch nie getraut sich anzumelden, und einen Beitrag zu schreiben.
Nun zu unserem Problem. Ich hatte heute einen Termin bei der ARGE. Dort wurde mir eröffnet, dass es im neuen Jahr ein Gespräch geben wird, um zu klären, wie es weiter gehen soll. Vorweg wurde gesagt, das die Selbständigkeit meiner Ehefrau beendet werden soll. Natürlich ein Schock, weil dieses unvorhersehbar war für uns.
Meine Ehefrau betreibt einen Einzelhandel, Aquaristikfachgeschäft bestehen seit 1989. Die Übernahme erfolgte im Jahr 2003. Damals war ich noch gesund, und konnte tatkräftig mithelfen. Leider folgten vor einigen Jahren Krankheiten. Eine Gesundung ist nicht mehr möglich. Sie hat mich als schwerbehinderten Ehemann ( 60 % mir G ) beschäftigt. Durch meine Krankheit bin ich sehr in meiner Arbeitsleistung eingeschränkt, welches auch unser größtes Problem ist. Sie hat außerdem Verträge mit Wartungskunden, sprich Arztpraxen, Altenheimen und anderen Firmen wo Arbeiten ausgeführt werden. Trotzdem reicht der Gewinn nicht aus dass unsere Bedarfsgemeinschaft ( 2 Personen ) davon leben können. Einnahmen sind aber gesichert, weil kein anderer diese Leistungen anbietet, und längerfristige Verträge vorhanden sind. Die Einnahmen setzten sich durch die Wartungsarbeiten und den Einzelhandelsverkauf zu den täglichen Öffnungszeiten zusammen.

Im Juni diesen Jahres hat sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, die zwei Jahre gültig ist, soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.
Text: Frau .... unternimmt alles, ihre Selbständigkeit zu erhalten, und alle ihr angebotenen Möglichkeiten zu nutzen die Selbständigkeit auszuweiten.
Außerdem verpflichtet sich Frau ... alle Änderungen im Rahmen ihrer Selbständigkeit unverzüglich der ARGE anzuzeigen.

Es sind in den letzten Monaten keine Umsatzeinbußen zu verzeichnen gewesen. Richtig ist aber auch, das dieser nicht gesteigert werden konnte.

Ist es möglich,trotz dieser erst kürzlich geschlossenen Eingliederugsvereinbarung zu verlangen, die Selbständigkeit aufzugeben.

Vielen Dank im vorraus schon mal.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.12.2009, 10:55
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das kann überhaupt niemand verlangen. Man kann ihr/euch anderweitige Arbeit anbieten, mit der ihr mehr verdient als mit der Selbständigkeit und wenn ihr die ablehnt, dann könnte man sanktionieren. Aber eine Abmeldung verlangen wäre rechtswidrig.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.12.2009, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 19
Standard

Vielen Dank für diese schnelle Antwort. Für mich als Schwerbehinderter mit 51 Jahren habe ich nicht viele Möglichkeiten an Arbeit zu gelangen. Aushilfsweise oder auf Geringfügiger Basis wäre wohl aber immer etwas möglich.
Meine Ehefrau ist 48 Jahre alt, jetzt selbständig, wie vorher erläutert. Sie könnte natürlich irgendeinen Job annehmen. Wenn Sie ihre Selbständigkeit nicht aufgeben muß, Sie aber andernfalls einen besser bezahlten Job annehmen muss, dann kann Sie wohl aber ihre jetzige Tätigkeit nicht mehr ausführen.
Was wäre dann in dem Fall mit mir selber, der es unmöglich alleine im Geschäft und anderem nicht schaffen kann. Der Job wäre auch weg.

Danke für eine Antwort !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.12.2009, 12:39
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Richtig gesehen. Mach Dich mal da nicht zu nervös, Ihr seid ja eine Bedarfsgemeinschaft. Es ist ja absolut nicht sicher, dass man Deiner Frau einen Job anbieten kann, der mehr einbringt, als Euer beider Arbeit in der Selbstständigkeit derzeit. Ordentlich bezahlte Jobs sind derzeit nicht unbedingt zahlreich auf dem Markt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.12.2009, 12:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 19
Standard

Danke für die beruhigenden Worte. Mich interessiert aber auch die Eingliederungsvereinbarung vom Juni diesen Jahres, Laufzeit bis Juni 2011 nicht Bestand hat, in der steht das meine Ehefrau alles unternimmt um ihre Selbständigkeit zu erhalten und auszuweiten. Genau dieses ausweiten hat sie auch getan, indem jetzt in den letzten Monaten auch zwei neue Wartungsveträge abgeschlossen worden sind. Wer zahlt die Vertragsstrafen, wenn diese Wartungen nicht mehr erfüllt werden können

Danke für eine Antwort !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.12.2009, 12:59
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Ich weiß ja nicht, wieviel ALGII ihr noch ergänzend bezieht, aber vielleicht möchte die Arge ja einfach nur mit deiner Frau besprechen, wie lange sie eine Selbständigkeit, die noch nicht mal 2 Personen ernähren kann (grob überschlägig also €1100 plus KV+RV im Monat überlässt) weiterführen möchte.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.12.2009, 13:04
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

An die Eingliederungsvereinbarung sind beide Seiten gebunden, das ist ein Vertrag. Wenn Deine Frau nachweislich Ihren Teil eingehalten hat, dann hat auch ARGE sich daran zu halten. Wenn ARGE nun ankommt und durch "das tolle Jobangebot" praktisch die Aufgabe der Selbstständigkeit erzwingen will, dann hat ARGE bei der Prüfung aber auch alle wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Sie kann sicher nicht ankommen und erklären:

Hier ist der tolle Job mit € 1600 netto im Monat, dafür hast Du ALG II Empfänger dann gefälligst Vertragsstrafen in Höhe von € 50.000 zu schultern. Der tolle Job muss nämlich auch zumutbar sein, und ob hier die Zumutbarkeit gegeben wäre, wage ich sehr zu bezweifeln.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.12.2009, 13:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 19
Standard

Vielen Dank auch für die letzten beiden Antworten. Natürlich sind wir dankbar das wir Unterstützung bekommen haben. Man hat uns in der Vergangenheit aber immer deutlich zu verstehen gegeben, das wir zuviel Kosten verursachen, oder besser gesagt die Betriebskosten zu hoch sind. Speziell der Kleintransporter der auch privat genutzt wird, ist für Wartungstätigkeiten als gesunder Mensch eigentlich unumgänglich. Für mich als gehbehinderter unerläßlich. Weiter wird dieser für Warenlieferungen und Warenabholungen genutzt. Dieser ist auch noch finanziert, und belastet das Unternehmen mit gut 550 € im Monat. Somit bleiben dann meist nur noch 300 bis 800 € an Gewinn übrig. Meine Arbeit umfasst außer den Lieferfahrten nur Bürotätigkeiten in geringem Umfang. Den große Arbeitsanteil muss leider meine Ehefrau tragen. Ich bin aber froh und glücklich, trotz einer starken Mulitathrose im ganzen Körper, Finger und Fußgelenke sowie Knie sind ständig entzündet, etwas arbeiten zu können.
Ich weiß genau das die Argen natürlich ihre Vorgaben haben. Andererseits habe ich große Angst mein Betätigungsfeld zu verlieren.

Ich feue mich auf Antworten !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.12.2009, 15:11
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Wird das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt? Wenn ja, dann sind alle Kosten Betriebsausgabe (einschl. der Finanzierungskosten). Für die Privatfahrten sind dann € 0,10 als Einnahme in die EKS aufzunehmen.

Mach Dich nicht nervös. Lass das Gespräch auf Euch zukommen (beide hingehen!!!!!), hört Euch an, was ARGE zu sagen hat, sagt so wenig wie möglich und nehmt alles, was man Euch eventuell zur Unterschrift vorlegt erst mal zur Prüfung mit. Ich vermute, Du machst Dich derzeit völlig unnötig selbst verrückt. Man wird Euch drauf hinweisen, beim "tollen Job" muss Deine Frau "zuschlagen" - ok, das ist die Rechtslage, aber eben auch nur, wenn der Job zumutbar ist. Und da muss man bei Euch dann sehr genau schauen, ob das gegeben ist, falls denn wirklich ein Jobangebot kommt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.12.2009, 16:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 19
Standard

Danke für die Antwort. Ja, das Auto wird zu 93 % geschäftlich genutzt. Dieses belegt durch ein Fahrtenbuch, welches jetzt zur zweiten Prüfung der ARGE vorliegt. Trotzdem werden nicht sämtliche Angaben anerkannt, weil man dieses anzweifelt.
Im November habe ich 400 Kopien von Ein und Ausgaben des 2. Halbjahres 2008 belegen müssen. Eine Nachfrage von heute ergab, das diese noch nicht bearbeitet seien. Eigentlich erwarten wir für 2008 noch eine Nachzahlung.
Ich habe das Gefühl das unsere ARGE vollkommen überfordert ist mit seinen Aufgaben. Bei unserem Geschäft ist durch die hohe Beleganzahl auch viel zu prüfen. Der Ehemann angestellt bei seiner selbständigen Ehefrau.
Liegen hierfür schon Erfahrungen vor ??
Dieses wurde mir von einem früheren Pap vorgeschlagen, vom nächsten aber nicht gern gesehen, mit dem Hinweis, wir möchten wohl die Betriebskosten steigern. Dieses war nicht unsere Absicht, denn wichtig war für mich, das ich ordentlich angestellt und versichert bin. Mein Lohn wird nun auch nicht als Betriebskosten mildern angegebe, und somit anerkannt.


aqluebeck
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alkoholismus & die ARGE (Sanktionen, Rechte, etc.) Oli Hartz IV 4 - ALG II 2 26 26.02.2010 15:34
Trotz Arbeit jetzt jeden 1. um Geld betteln bei ARGE? sonnenblumemv Hartz IV 4 - ALG II 2 10 11.01.2010 17:10
Dringende Hilfe! unged. Unterkunftskosten! Arge macht Ärger smudo Kosten der Unterkunft 26 08.11.2009 12:12
Arge Fordert Geld Zurück - Wie Gegen Vorgehen? PK310588 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 10.09.2009 23:27


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0