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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.11.2008, 15:20
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Beiträge: 1
Beitrag Arge mit Kindergeld

Bekomme zurzeit zum leben 86€(strom miete dahrlehn und kindergeld anrechnung ) habe da jetzt fragen offen:
ich bin seit Oktober 07 bei der arge und das kindergeld wird mir angerechnet.
habe dann brief der kindergeldkasse geschrieben das ich seit 2005 kein kindegeld bekommen habe und anspruch villt hätte. nach 2 monaten kam jetzt brief das es bewilligt worden ist für den zeitraum Sep. 05 - Sep. 06 da ich aber zu unrecht 2005 4 monate kindergeld bezogen habe wurde es mir abgezogen so das ich jetzt 770€ bekomme. Am 28. Nov 08 rufte ich die Familienkasse an um zu erfahren was mit Okt 06 - bis jetzt. Die am Telefon meinte: es ist noch nicht fertig bearbeitet worden aber laut unterlagen kann sie mir sagen da es zu 90% sagen kann das es bewilligt wird. Das heisst ich bekomm ca 4000€ nochmal nachzahlung. Wie ich oben schon erwähnte bin ich seit Okt 07 bei der Arge und mein kindergeld wurde immer angerechnet. Wird das Kindergeld von 2005 - Sep 2008 nachträglich auch noch angerechnet da eine freundin meinte in der Zeit wo ich nicht Arbeitslos gemeldet war bei der Arge, sie es nicht anrechnen können stimmt das?

danke im voraus
Brawelo

P.S. Bitte nicht so achten auf meine schreibweise :P
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  #2  
Alt 30.11.2008, 15:59
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Beiträge: 1.122
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Hi,

WDB- Fachinformation der Arbeitsagentur

Ein Alg II-Bezieher erhält von der Familienkasse aufgrund eines erstrittenen Urteils eine Kindergeldnachzahlung für einen Zeitraum, in dem er keine SGB II-Leistungen bezogen hat. Ist die Nachzahlung als einmalige Einnahme auf die laufenden Leistungen anzurechnen?

Die rechtswidrige Entscheidung der Familienkasse kann nicht dazu führen, dass der Hilfebedürftige schlechter gestellt wird als es bei einer rechtmäßigen Entscheidung der Fall gewesen wäre. Bei rechtmäßiger Entscheidung wäre dem Hilfebedürftigen das Kindergeld regelmäßig monatlich zugeflossen. Das ggf. vor der Antragstellung angesparte Kindergeld wäre als Vermögen berücksichtigt worden, soweit es die maßgebenden Freibeträge überstiegen hätte.

Bei der vorliegenden Fallgestaltung ist daher von einer Berücksichtigung als einmalige Einnahme abzusehen, weil insoweit das Vorliegen einer besonderen Härte (s. Rz. 11.68 zu § 11 SGB II) angenommen werden kann.


§ 11 Nr. 10088
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 30.11.2008, 21:14
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Ort: Wuppertal
Beiträge: 16
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Hallo,
für die Zeit wo Du jetzt ALG II beziehst,wurde Dir das Kindergeld ja bereits angerech-net,obwohl Du gar keines bekommen hast....Doppelt-Anrechnung ist Betrug und somit gesetzeswidrig.

Gruß von der wuppermaus
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  #4  
Alt 30.11.2008, 22:10
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Beiträge: 154
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Die rechtswidrige Entscheidung der Familienkasse kann nicht dazu führen, dass der Hilfebedürftige schlechter gestellt wird als es bei einer rechtmäßigen Entscheidung der Fall gewesen wäre.
Meiner Meinung nach ist das hier aber nicht anwendbar, sofern Kindergeld nur deshalb nicht gezahlt hat, weil z.B. kein Kindergeld mehr beantragt wurde.
Das geht aus dem Beitrag nicht so wirklich hervor.
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  #5  
Alt 18.11.2009, 16:03
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Beiträge: 1
Standard ALG2/Kindergeld

Hallo,
ich hab da so ein kleines problemchen und zwar beziehe ich seit dem 1.8.09 Alg2 und mir wird jedesmal 164 euro abgezogen von der arge da es angeblich mein einkommen ist ....obwohl ich denen von anfang an gesagt habe das ich es seid dezember o8 nicht mehr kriege .......hatte auch so einige probleme mit der Familienkasse erst wollten die das ich 3000 euro zurück zahle hab dann wiederspruch eingereicht und jetzt habe ich ein bescheid von der familienkasse bekommen das Sie mir in einem zeitraum 1600 euro übergezahlt haben und in nen anderem zeitraum würde es mir zustehen d.h 1700euro hätte ich eigt zurück gezahlt bekommen nur die familienkasse hat die 1600 euro von den 1700euro abgezogen also hab ich nur 100 euroausgezahlt bekommen...und jetzt möchte ich gerne wissen ob es mir zusteht das ich von der arge für august bis oktober eine nachzahlung kriege !?november nicht mehr da ich komischer weise wieder kindergeld kriege obwohl nix in dem schlauen brief drin stand das ich es weiter kriege....ich meine es war ja nicht meine schuld das die angeblich übergezahlt haben ....ich wollte mich ja arbeitslos melden aber die nette dame vom arbeitsamt meinte ich kann mich nicht arbeitslos melden da ich ja einen 400 euro job habe und somit nicht arbeitslos bin!wäre nett wenn jmd mir weiterhelfen könnte lieben gruß
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  #6  
Alt 18.11.2009, 18:10
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Dass du Kindergeldschulden hast, hat die ARGE nicht zu interessieren. Wenn dir für den Zeitraum, wo die ARGE Kindergeld anrechnet auch welches zusteht, dann muss die ARGE das anrechen, würde sie das nicht tun, würde die ARGE durch das mehr an ALG 2 indirekt deine Schulden mit bezahlen. Und das geht nicht.

Du müsstest ggf. gegen die Kindergeldkasse vorgehen, da diese, wenn du ALG 2 Empfängerin bist, nicht berechtigt sind, eine Aufrechnung deiner Schulden gegen laufende Ansprüche vorzunehmen:

SGB 1 - Einzelnorm

2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.

Fazit wäre: die ARGE hat schon recht, aber die Kindergeldkasse nicht.

Turtle
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  #7  
Alt 19.11.2009, 06:54
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Dass du Kindergeldschulden hast, hat die ARGE nicht zu interessieren. Wenn dir für den Zeitraum, wo die ARGE Kindergeld anrechnet auch welches zusteht, dann muss die ARGE das anrechen, würde sie das nicht tun, würde die ARGE durch das mehr an ALG 2 indirekt deine Schulden mit bezahlen. Und das geht nicht.

Du müsstest ggf. gegen die Kindergeldkasse vorgehen, da diese, wenn du ALG 2 Empfängerin bist, nicht berechtigt sind, eine Aufrechnung deiner Schulden gegen laufende Ansprüche vorzunehmen:

SGB 1 - Einzelnorm

2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.

Fazit wäre: die ARGE hat schon recht, aber die Kindergeldkasse nicht.

Turtle
Falsche Rechtsnorm. Für das Kindergeld gilt das SGB nicht sondern das EStG. Im vorliegenden Fall ist § 75 EStG einschlägig, der sich aber mit § 51 SGB I deckt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 19.11.2009, 17:38
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Stimmt.

Turtle
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  #9  
Alt 24.10.2010, 01:07
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Ort: In Emden
Beiträge: 2
Standard Ich versteh hier gar nichts mehr

Hey erstmal!?

So...
Ich bin von zuhause ausgezogen weil mein Vater mich hat sitzen lassen, somit musste ich am Anfang diesen Jahres zur Arge und die bitten mir zu helfen, da ich ansonsten haette auf der straße gewohnt..
Nun ja ich habe soweit alles bewilligt bekommen.
Monatlich bekam ich 352 ( 7 Euro gingen noch zur Miete) ich war recht zufrieden da ich davon relativ gut leben konnte
So.. nun gehts darum das ich im Februar auch mein Kindergeld auf meinen namen hab umschreiben lassen, somit hat die Kindergeldstelle die Zahlung des Kindergeldes gestoppt, mein vater musste bestimmte Unterlagen ausfüllen vonwegen genehmigung bla und schna..
Das hat er nicht gemacht..
Im sommer bin ich dann hin und fragte was nu mit dem kindergeld ist
und die meinten das wird überprüft schna bla und halt die beamten nae..
Gut da ich ne Ausbildung im August (eine Schulische Ausbildung Pflegeassistenz)begonnen habe, habe ich bafög beantragt und die arge hat somit den weiterbewilligungsantrag abgelehnt (fragt nicht warum)
Nun ich hab ne Klassenkameradin die bezieht auch Hartz IV somit bin ich auf die Idee gekommen nochmal nachzuhaken
im Monat August September Oktober habe ich bis jetzt schulden von 1500 Euro gemacht (die Person hat mir miete und Lebensmittel sowie schulische unterlagen gekauft) wäre diese Person nicht dann würde ich nun auch wahrscheinlich auf der straße sitzen.

Nun, ich hab diese Woche ein Bescheid bekommen, das sie mein Hartz IV erstmal stoppen, bzw die bearbeitung, da das BAFÖG-AMT wohl wieder Unterlagen haben wiLL..
Ein Tag später bekomme ich bescheid das ich eine Nachzahlung vom Kindergeld bekomme
1104 entfallen auf mich
0 auf meinen Vater
Ja super dachte ich.. gleich ein teil der schulden beglichen,
Ja von wegen..
Ich könnte heulen wenn ich da nur wieder dran denke
( ich habe während der fünf Monate bzw sechs (februar bekam ich noch Kindergeld) keine Kindergeld zuzahlung bekommen wie man das oben auch lesen konnte)

So man sagte mir das man nur 110 von dem Kindergeld dazubekommt.. dsa wäre ja nach Adam Rieße 462 Euro die ich haette monatlich von der Arge bekommen muessen die 74 euro haetten sie behalten,
Nun steht aber in dem schreiben der Kindergeldstelle
Das die Arge aus irgendwelchen Paragraphen Gründen 770 Euro behält?! und ich kann mir die Summe überhaupt nich ausrechnen?! aus welchen Gründen behalten sie das?
Ich mein wenn sie 5x 74 euro behalten haetten okai..
Aber warum nehmen die denn 770?

Ich weiß ich muss hingehen und nachfragen... aber ich kann deswegen nich schlafen, ich habe leider nicht so ein Durchsetzungsvermögen und bin leicht am wasser gebaut.. wenn jemand mit steinen schmeißt, lass ich mich gerne abwerfen.
Hat vielleicht einer eine Erklärung warum die 770 EURO einbehalten?
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  #10  
Alt 24.10.2010, 01:14
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Du hast 5 Monate ALG 2 OHNE Anrechnung von Kindergeld erhalten, also VOLLES ALG 2.

Wäre gleich Kindergeld geflossen, dann wäre dein ALG 2 154 Euro weniger gewesen (184 Euro Kindergeld - 30 Euro Versicherungspauschale).

Da du aber VOLLES ALG 2 für die 5 Monate bekommen hast, hat die ARGE einen Erstattungsanspruch von 770 Euro (154 Euro x 5 Monate).

Das ist alles völlig korrekt und wo du das mit den 110 oder 74 Euro her hast: keine Ahnung. Das stimmt definitiv nicht.

Turtle
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