| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Abend! Ich möchte mich einfach mal etwas über eine Zahlungsrückforderung informieren und in Erfahrung bringen wie man mit solch einer Sache am besten Umgehen kann. Ab 01. November 2009 werde ich in eine andere Stadt ziehen und werde dort dann ab 01. Dezember 2009 kein ALG 2 mehr beziehen da ich dort einen neuen Job gefunden habe, bis meine Ausbildung im nächsten Jahr beginnt. Zum Problem: Im Jahre 2008 gab es in meinem Umfeld starke soziale Probleme welche letztendlich vor Gericht gingen. Dort wurde dann entschieden, dass es besser wäre, wenn ich zeitweise in eine andere Stadt ziehen würde. Also zog ich für 4 Monate zu meiner Cousine, da ich von dort aus auch meine Schule weiter machen konnte. Die Arge zahlte mir damals immer 192,00€ und die Arge wusste auch, dass ich meine Schulbildung erweitern wollte. Soweit ist also erstmal alles kein Problem gewesen. Leider habe ich der Arge nicht gesagt, dass ich zeitweise umziehen werde. Ich hatte mich einfach nur beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, da ich dachte, dass die Arge davon automatisch in Kenntnis gesetzt wird. Aber so war dem leider nicht! Ich selbst hätte die Arge vor dem Umzug um Erlaubnis fragen müssen, was ich zu der Zeit aber nicht wusste. Fakt ist dennoch, dass ich zu der Zeit das ALG 2 nicht zu Unrecht erhalten habe, mich wie gesagt nur vergessen habe, vor dem Umzug bei der Arge zu melden. Als ich damals dann bei meiner Cousine mein ALG 2 verlängern wollte, bekam ich dann nach einer Woche einen Brief, in dem stand, dass ich ab nun keine Leistungen mehr beziehen werde und dass ich binnen 10 Tagen 2500,00€ an die Arge zurückzahlen soll, da ich durch den Umzug Leistungen zu unrecht erhalten habe. Nun zahle ich jeden Monat 10,00€ an die Arge, da man mir sonst mit einem Pfändung droht! Aber ich kann doch belegen, dass ich zu der Zeit wirklich kein Geld zu unrecht bekommen habe. Das Problem ist einfach nur, dass ich die Arge damals nicht um die Umzugserlaubnis befragt hatte. Es kann doch nicht sein, dass man dann mit solch einem Vorhaben seitens der Arge bestraft wird. Sollte ich die Zahlung nun einfach einstellen, so würde man den offenen Betrag sofort Pfänden. Ich muss den Betrag bis zum 15. Oktober 2011 abbezahlt haben, da die Arge es bis dato haben möchte! Habe ich überhaupt eine reale Chance, von diesem Betrag wegzukommen? Belegen dass ich damals die Leistungen nicht zu unrecht erhalten habe, kann ich ja. Damals hatte sich nichts geändert, außer dass ich zeitweise bei meiner Cousine wohnte und ganz normal meine ALG2-Leistungen in Höhe von 192,00€ für mein „Essen“ erhalten habe. Ich weiß, dass sich die Arge einfach eigene Gesetzte macht und dabei die eigentlichen Gesetzte manchmal völlig missachtet, aber was kann ich machen, um von dieser Zahlung wegzukommen? |
|
#2
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#3
| ||||
| ||||
| Wenn du in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen bist, für den die damalige Arge nicht zuständig war, dann ist die Rückforderung durchaus korrekt. Wie kommst du auf diesen irrsinnigen Gedanken, dass die Meldebehörde deinen Umzug der Arge mitteilt?????????
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#4
| |||
| |||
| Keinen! Ich hatte mir gesagt, da ich keine Ausbildung bekommen habe, wollte ich meinen Realschulabschluss machen. Die ganze Zeit über hatte ich niemals Post von der Arge bekommen. Auch einen Termin hatte ich mit denen nicht. Ich verstehe das nicht. Gut, es gibt dieses Erreichbarkeitsgesetzt. Aber ich hatte es an meinem alten Wohort überprüft! Die Arge rief mich dort in den 4 Monaten nie an und auch schickten mir diese niemals irgendwelche Post zu. Ich bin jeden Tag immer nur zur Schule und mehr nicht. Also alles in Ordnung. Und auf einmal kommen die mir mit solchen Sachen. Damals hatte ich auch nicht die Möhlichkeit schriftlichen Widerspruch einzulegen. War dann nach Termin persönlich da und man drehte mir jedes Wort im Munde um... Mein Gott, ich war grad 18/19 und hatte als Laie echt keine Ahnung wie ich da was machen muss. Habe ich eigentlich irgendeine Chance, gegen diese Zahlung anzugehen? |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
SB Lehnt Angebot Ab! wolltest du noch einen Pflegeassistenten machen. Ein Realschulabschluss wird meines Erachtens von der Arge nicht gefördert. Ist das mit dem Amt abgestimmt worden? |
|
#6
| |||
| |||
| Nein, es geht hier um eine Sache, welche im Jahr 2007/2008 passiert ist. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, sich gegen diese Zahlung zu Wehren! Ich meine, wir haben doch auch unsere Rechte, das gint es doch alles nicht. Es kommt mir so vor, als wenn die Arge irgendwie ein 2ter Führer ist, der das sagen hat. Hätte ich damals in der Stadt meiner Cousine nicht mein ALG2 verlängern wollen, dann hätte ich dieses Problem nun nicht. |
|
#7
| |||
| |||
| Ich hab das nicht verstanden. Deshalb noch einmal die Frage: Ist der Tagsüber-Schulbesuch zum Realschulabschluß mit der Arge vorher abgestimmt und im Bescheid auch so festgehalten worden? |
|
#8
| |||
| |||
| Also: 2007 habe ich keine Ausbildung bekommen. Dann habe ich bei der Arge erstmal mein ALG2 verlängert und denen gesagt, dass ich dann wieder zur Schule gehe und meinen Real machen werde. Das war für die Arge so Ok und wurde mir auch bestätigt. ALG2 bekam ich also weiterhin. Dann aber gab es in meinem Wohnort exreme soziale Probleme, sodass ich vor Gericht ging und der Richter hatte gesagt, dass es besser ist, wenn ich für einige Wochen bei jemand anderen Wohne.. Also bin ich dann zu meiner Cousine für 4 Monate gezogen und habe von dort aus meine Schule weitergemacht. Es war aber mit der Arge alles abgesprochen. Nur habe ich vergessen der Arge zu sagen, dass ich für einige Wochen bei meiner Cousine wohnen werde. Sonst nichts! |
|
#9
| ||||
| ||||
| mpumpe, die Sache mit der Schule ist hier gerade völlig egal. Hier geht es darum, dass PK310588 nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Arge gewohnt hat und zu Unrecht von dieser Leistungen bezogen hatte. Die örtliche Zuständigkeit war einfach nicht mehr gegeben! Aufgrund des Umzuges hätte ein Neuantrag bei der zuständigen Arge für den neuen Wohnort (bei der Cousine) gestellt werden müssen. Die Rückforderung ist vollkommen rechtmäßig und eindeutig eigene Schuld, weil man den Umzug nicht bei der Arge gemeldet hat.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#10
| ||||
| ||||
| Zitat:
Hier geht es um § 36 SGB II und damit die örtliche Zuständigkeit. Du bist verzogen und hast das nicht gemeldet und damit stand dir das ALG 2 von der ARGE in xxx eben nicht zu. Das geht nur, wenn man in xxx und den dazugehörigen Kommunen wohnt. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Trotz Arbeit jetzt jeden 1. um Geld betteln bei ARGE? | sonnenblumemv | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 10 | 11.01.2010 18:10 |
| Wie soll ich ohne Problem mit der großen Summe Geld umgehen? | Max72 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 13.06.2009 21:18 |
| Wann und wie darf ARGE Geld sperren | grobi69 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 11 | 08.06.2009 09:48 |
| Hilfe Jobcenter fordert Geld zurück! | noel_rnd | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 15.05.2009 22:07 |
| kann ARGE Geld zurückfordern | Mattcher81 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 13 | 06.04.2009 19:37 |