| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| also ich hatte dieses Jahr schon mehrere Arbeitgeber, bin von Zeitarbeit zu Zeitarbeit gewechselt und habe im nachhinein erst erfahren das man wenn man ein unbefristetes arbeitsverhältnis hat und kündigt man drei monate lang gar nichts bekommt.. ich hatte das unbefristete gekündigt in den ersten zwei wochen der probezeit weil die mich tierisch verarscht haben, ich aufgaben machen musste wovon nie die rede war... hab dann etwas neues gefunden und dort wurde das ganze aushilfeteam samt mir nach einem monat gekündigt aus betrieblichen gründen. dann war ich 9 tage arbeitslos gemeldet (hab die anträge eingereicht aber noch kein feedback vom amt) und hab nun wieder nen unbefristeten vertrag über zeitarbeit. den werde ich keinstenfalls kündigen. der einsatz geht erstmal bis 31.12 ich habe dennoch einen unbefristeten vertrag erhalten. bin seit 3,5 jahren immer von zeitarbeit zu zeitarbeit gependelt, habe bis auf fünf tage nie arbeitslosengeld in anspruch genommen, mich immer selber um arbeit bemüht und welche gefunden! stehen mir nun für die neun tage arbeitslosengeld zu? sollte ich jetzt arbeitslos werden weil meine zeitarbeitsfirma mir kündigt bekomme ich dann NICHTS? oder Hartz IV?? ich danke schonmal vorab für euren rat! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo mauskeks, hier mal ein link betreffs der sperrzeit. Arbeitsrecht - Sperrzeit und Arbeitsamt das du ja in der probezeit gekündigt hast, liegt der fall etwas anders als wenn du sie schon hinter dir hättest. und zu dem punkt der 9 tage, diese zeit hast Du ja nicht verursacht sondern dein arbeitgeber. denn es war ja eine betriebsbedingte kündigung.also hast du auch anspruch auf die neun tage. und es kommt noch hinzu das du ja nicht wissen kannst das er dich nach einem monat kündigt. gruß urtyp
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
|
#3
| |||
| |||
| okay, vielen Dank...! sieht ja ziemlich schlecht aus für mich, ich denke mal ich bekomme jetzt nichts, weder die bewerbungskosten noch die 9 tage arbeitslosengeld. habe nochmal alles durchgelesen, den vertrag den ich für den anderen vertrag gekündigt habe wo ich halt binnen der ersten zwei wochen gekündigt habe war ebenfalls unbefristet. ich finde das alles ziemlich heftig das ich nun nix bekommen soll. also gut noch ist nicht aller tage abend und ich hab jetzt nen neuen job und auch der ist unbefristet aber wir müssen mal bedenken das das alles zeitarbeitsstellen waren.. da ist man eh nach ner zeit draußen unbefristet hin oder her. ich habe bei der einen zeitarbeitsfirma nur gekündigt weil die andere zeitarbeitsfirma mich mit falschen versprechungen "gelockt" hat.. also das man da nach nem jahr meist übernommen wird vom kunden man später sehr gut verdient etc. mir wurde halt gesagt das ich in der antragserfassung arbeiten werde hat sich gut angehört und konnte dann letztendlich nur in der post wühlen entklammern und sortieren und das 8 std täglich. hatte noch nicht mal einen pc! ist doch klar das man sich dann was neues sucht wenn man so verarscht wird... und das das andere arbeitsverhältnis dann aus betrieblichen gründen so schnell zuende ist konnte ich wie du gerade sagtest wirklich nicht wissen.. ich bete jetzt das das neue arbeitsverhältnis von langer dauer ist.... über ein jahr.. ich habe nicht die finanziellen mittel um mich zwei monate lang selber zu versichern wie es in dem link steht. und laut dem link bekomm ich ja nun gar nichts wenn ich jetzt arbeitslos werden würde. oje oje mir ist ganz schlecht.... noch ist der bescheid vom arbeitsamt ja nicht da aber ich ahne böses :-( |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hallo Mauskeks, meine gedanken zu deiner Anfrage ziehlten eher auf den punkt hin, dass du keine sanktionen zu erwarten hast. zitat: Ein Arbeitnehmer kündigt weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig, wenn er ernst zu nehmende Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Auch hier darf daher keine Sperrzeit verhängt werden. 9.1.1 Voraussetzungen Sperrzeit nach § 144 Abs. 4 SGB III siehe link. was ja auch so war. hattest ja wieder ein arbeitsverhältniss. (egal ob unbefristet oder befristet, probezeit ist probezeit) und das mit der betriebsbedingten kündigung darf dir nicht zum nachteil gereicht werden. denn das hat mit deiner kündigung des vorherigen AV´s nichts zu tun. also ich sehe das so, dass du anspruch drauf hast und sollte eine negative entscheidung getroffen werden, gehe in widerspruch. und von zeitarbeitsfirmen halte ich persönlich gar nichts, aber das ist ja ansichtssache eines jeden einzelnen ;-). gib doch mal bescheid wenn das amt sich gemeldet hat, würde mich interessieren was bei raus kam. entweder hier oder als PN. gruß urtyp
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
|
#5
| |||
| |||
| ja stimmt! seh ich auch so. ach übrigens: heute kam geld.. bin so froh.. vielen dank für die hilfe und die auskünfte. |
|
#6
| ||||
| ||||
| na dann mein glückwunsch:-), war das bangen ja umsonst*freu* gruß urtyp
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslosengeld nach privater Fortbildung SGB 3 §124a, §77 | MartinK | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 9 | 14.10.2009 23:10 |
| Arbeitslosengeld II abgelehnt !!!!!!!! | barbara12 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 26.09.2009 12:10 |
| Befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld | Sternchen2603 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 14 | 17.09.2009 19:29 |
| auslaufendes Arbeitslosengeld | Heike* | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 0 | 14.07.2009 19:18 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ein unmöglicher härtefall oder einfach nur Behindertenfeindlich? hilfe | Torchwood | Kosten der Unterkunft | 4 | 25.05.2009 20:51 |