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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Liebes Forum, ab August bin ich in Elternzeit und ueberlege nun, wie ich das mit der Krankenversicherung mache. Ich moechte naemlich ein Jahr zu Hause bleiben, und die freiwillige Krankenversicherung ist ja nicht so billig.Kann ich mich arbeitslos melden, um dadurch krankenversichert zu sein? Oder geht das nur, wenn ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehe? Und ginge es auch, dass ich mich arbeitslos melde, mir bei der Berechnung kein Anspruch auf Leistungen zugesprochen wird, ich aber trotzdem arbeitslos gemeldet sein kann und Anspruch auf eine Krankenversicherung habe? (Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine..) Vielen Dank, babk |
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#2
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| Zitat:
Privat oder pflichtversichert ? Familienversichert ? In der Elternzeit ist man als pflichtversicherter die max 3 Jahre Elternzeit beitragsfrei versichert. Genauso natürlich als Familienversicherter. Bei privat bin ich mir grad nicht sicher........ - der nachtvogel - |
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#3
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| Ich war die letzten zwei Jahre pflichtversichert, allerdings in Spanien, und zur Elternzeit kehre ich nach Deutschland zurueck. Es kann natuerlich sein, dass diese Versicherung hier noch eine Zeitlang gueltig ist, aber sie beinhaltet wahrscheinlich nicht alle Leistungen (ich bin deshalb auch schon mit der AOK in Kontakt). Meine Frage bezieht sich also darauf, ob ich ALG II beantragen kann, um krankenversichert zu sein, weil die freiwillige Versicherung teuer fuer mich waere. babk |
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#4
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| Theoretisch kannst Du hier ALG II beziehen und wärst kv, WENN der Unterhalt des Kindesvaters nicht ausreicht.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Nach unseren Erkenntnissen ist man in der Elternzeit automatisch ganz normal krankenversichert. Frage darauf hin mal gezielt bei der AOK nach |
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#6
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| nicht automatisch. nur wenn vorher pflichtversicherung oder fam.versicherung bestand. wenn eine freiw. versicherung oder privatversichert war, dann muss man die weiter bedienen. alternative: h4 beantragen. mfg |
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