| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe dieses Jahr mein Abitur nachgemacht, habe aber nicht unbedingt den besten Schnitt gemacht, sodass ich von den Unis an denen ich mich beworben habe, ich nur Absagen bekommen habe, sodass ich eigentlich nur zum Sommersemester eine Chance hätte. Wenn ich jetzt Studentin wäre, hätte ich einen ermäßigten Preis für eine Krankenversicherung bekommen, so aber müsste ich ca. 150 Euro bezahlen. Deswegen habe ich mich arbeitslos gemeldet und meine Krankenversicherung wurde übernommen, zusätzlich habe ich aber noch Hartz4 erhalten, was ich eigentlich gar nicht wollte. Da ich wieder bei meinen Eltern eingezogen bin, muss ich keine Miete bezahlen und obwohl meine Eltern beide Rentner sind, langt es gerade so, deswegen wollte ich dem Staat nicht unnötig auf der Tasche liegen. Ich wollte nur versichert sein. Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt/Arge meinte ich müsse, entweder jetzt ein Studium aufnehmen oder Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz schreiben, um meinen Anspruch nicht zu verlieren. Was ich mich jetzt frage: 1. kann ich die Krankenversicherung verlieren, wenn ich mich nicht bewerbe? 2. da ich das feste Ziel habe, mein Abitur auch zu benutzen, möchte ich unbedingt zum Sommersemester studieren, sollte ich mich jetzt für einen Ausbildungsplatz bewerben und genommen werden, wäre es doch unfair gegenüber dem Chef bzw. einem anderen Bewerber (mit Hauptschul-/Realschulabschluss), wenn ich annehme und damm im April doch an die Uni gehe? 3. Weiß jemand, wie viele Bewerbungen ich pro Monat schreiben muss, um meinen "Eingliederungswillen" zu beweisen? Vielen Dank im Voraus |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, die Anzahl der Bewerbungen müsste sich aus deiner Eingliederungsvereinbarung ergeben. Wenn du den darin festgelegten Pflichten nicht erfüllst, kannst du bis auf 100 % sanktioniert werden und dann ist auch die Krankenversicherung weg. Gruß Enibas |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslos melden in Elternzeit | babk | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 14.07.2009 09:42 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Krankenversicherung für den Lebenspartner | Moep | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 3 | 15.06.2009 22:10 |
| Bedarfsgemeinschaft ja, Krankenversicherung nein? | Einalem84 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 19 | 26.05.2009 16:18 |
| Ex meldet sich nicht arbeitslos nun sind mietschulden da und räumungsklage droht. | Cathleen210 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 08.04.2009 13:37 |
| Sozialhilfeempfänger: gesetzliche Krankenversicherung oder Kostenübernahme private KV | lena | Grundsicherung - Sozialhilfe | 1 | 22.01.2009 08:50 |