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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.04.2009, 08:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 6
Standard Arbeitsförderung trotz hartz 4?

Hilfe ich habe eine Frage,

ich bin z.Zt. selbständig, die Zeiten sind schlecht und es wird immer besch…

Ich habe jetzt ein Angebot bekommen. Melde Dich Arbeitslos und beantrage H4, warte auf den Bescheid und frage nach ob der zukünftige Arbeitgeber für Dich(mich) eine Arbeitsförderung bekommt.

Da ich seit 1995 selbst. Unternehmer bin, habe ich nicht die geringste Ahnung wie und ob das funktioniert. Eines vorweg, diese ist ein ernstgemeintes Angebot…also keine Betrug oder ähnl… will sagen, ich könnte ins soziale Netz integriert werden.

Wie lange muss man H4 bekommen um eine Zuschuss vom Statt beantragen zu können?

Mfg


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  #2  
Alt 28.04.2009, 09:00
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Wenn deine Selbständigkeit nicht mehr läuft, gibt es zwei Möglichkeiten: Du führst sie weiter in der Hoffnung auf bessere Zeiten und beantragst aufstockend Alg II. Oder du meldest das Gewerbe ab und meldest dich arbeitslos und beantragst ebenfalls Alg II.

Inwieweit ein künftiger Arbeitgeber für dich Förderug erhält, ist davon abhängig, welche Defizite du für den Arbeitsplatz hast. Das entscheidet der zuständige Vermittler in eigenem Ermessen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 28.04.2009, 09:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 6
Standard Welche Defizite?

Welche Defizite? Eigentlich wollten wir (AG und Ich AN) nur Geld zur Unterstützung um die neu geschaffene Stelle krisenfest zu machen. Gibt es eine Mindestwartezeit? So nach dem Motto:“Sie müssen erst einmal ein halbes Jahr arbeitelos sein um eine Förderung für ihren zukünftigen AG beantrage zu können…“
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  #4  
Alt 28.04.2009, 09:16
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

So eine Subvention gibt es nicht. Es gibt, wie gesagt, nur einen Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber, wenn dieser den Arbeitnehmer erst umfangreich einarbeiten muss und somit am Anfang eine Minderleistung bringt.
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  #5  
Alt 28.04.2009, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 6
Standard zeitliche Grenze?

Als erst einmal vielen Dank für die schnelle und anscheinend kompetenten Antworten!

Gehen wir mal davon aus, dass ich doch ein Defizit besitze und gerade eine einzige KW H4 bin(bekomme), könnte man dann So eine Subvention oder Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber beantragen? Noch deutlicher: Gibt es eine zeitliche Grenze? So nach dem Motto:“Sie müssen erst einmal ein halbes Jahr arbeitslos sein um eine Förderung für ihren zukünftigen AG beantrage zu können…“
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  #6  
Alt 28.04.2009, 09:42
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Darauf hat Dir Gerald doch bereits geantwortet.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 28.04.2009, 09:45
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Zitat:
Zitat von hertha Beitrag anzeigen
: Gibt es eine zeitliche Grenze? So nach dem Motto:“Sie müssen erst einmal ein halbes Jahr arbeitslos sein um eine Förderung für ihren zukünftigen AG beantrage zu können…“
Zur Klarstellung: So eine zeitliche Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind die beruflichen Defizite, egal wie lang er alo war. Und die Förderung muss der AG beantragen.
__________________
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  #8  
Alt 28.04.2009, 09:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 6
Standard Mandy

Wo lese ich hier ZEIT???

Antwort lautete: So eine Subvention gibt es nicht. Es gibt, wie gesagt, nur einen Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber, wenn dieser den Arbeitnehmer erst umfangreich einarbeiten muss und somit am Anfang eine Minderleistung bringt.

MUSS ICH WARTEN ODER NICHT?????!!!!!
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  #9  
Alt 28.04.2009, 09:47
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Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 6
Standard danke

Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Zur Klarstellung: So eine zeitliche Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind die beruflichen Defizite, egal wie lang er alo war. Und die Förderung muss der AG beantragen.
vielen Dank
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Stichworte
arbeitsförderung, hartz 4, hilfe, zuschuss

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