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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.11.2009, 20:20
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Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Arbeitsaufnahme, Einstiegsgeld??? Hilfe!

hallo!
ich weiß nicht, wie ich das bezahlen soll!
bis ende 2006 arbeitete ich vollzeit als erzeiherin.
meine stelle hatte keine befristung.
im dezember 2006 wurde mein sohn geboren und seit dem bin ich alleinerziehend und beziehe harz4.
eigentlich sollte ich am 5.12.2009 wieder zu meiner alten arbeitsstelle zurück, doch ich habe mir eine neue stelle gesucht und gestern (16.11.09)war mein erstzer arbeitstag.
die erste gehaltszahlung erfolgt am 20.12.2009.
ich habe das amt gestern telefonisch darüber in kenntniss gesetzt um man teilte mir mit, daß die zahlung für dezember eingestellt wird
ich frage mich jetzt, wie ich uns bis zum 20.12 über die runden bringen soll und ob es vielleicht so etwas wie "einstiegsgeld" gibt.
ich bin echt rat und schlaflos!
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  #2  
Alt 17.11.2009, 20:44
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Hi,

du kannst zur Überbrückung ein Darlehen beantragen.

4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.

§ 23 Abs.4 SGB II
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 17.11.2009, 20:52
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Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 43
Standard

Beispiel
2. Man schließt am 14. September einen neuen Arbeitsvertrag ab, in dem steht, dass man ab 1. Oktober arbeitet
und den ersten Lohn am 31. Oktober bekommt. In diesem Fall muss das Alg II für Oktober eigentlich als Darlehen gezahlt,
sozusagen als Überbrückungskredit. Weil aber das Gesetz in diesem Punkt etwas widersprüchlich ist,
wird oft einfach die Leistung komplett eingestellt.
Deswegen sollte man auch in diesem Fall bei der Veränderungsmitteilung ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Lohnzahlung erst zum Monatsende erfolgt und man deswegen eine darlehensweise
Alg II-Zahlung nach § 23 Abs. 4 SGB II beantragt.
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arbeitsaufnahme, einstiegsgeld??? hilfe!

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