| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo mal wieder, Frage: Man hat jetzt einen Job unterhalb der Grundsicherung z.B 500€ und macht noch ein Nebengewerbe als zubrot. Mal angenommen dieses Nebengewerbe hat jetzt im Schnitt 100€ Verslust im ersten Jahr, wird das dann bei der Aufstockung angerechnet ? Also 500-100= 400€ Einkommen ? LG und Danke im voraus ![]() robi |
|
#2
| |||
| |||
| Jein - generell ist ein Verlustausgleich zwischen unterschiedlichen Einkommensarten unzulässig - außer es besteht ein deutlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang. Beispiel: Um Verluste aus Deiner Autowerkstatt zu decken, vermietest Du auf Deine Werkstatt über Nacht noch als Garage. Dann kannst Du die Einkünfte aus Vermietung mit den Verlusten aus der Werkstatt kompensieren . Das ist also ein Thema mit recht viel Diskussionspotential. |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo nochmal, nur um sicherzugehen das wir vom selben reden. Von der ARGE nicht vom Finanzamt. Also die ARGE würde diese 100€ Verlust bei der Berechnung der Aufstockung zur Grundsicherung nicht berücksichtigen, richtig ? LG und Danke für Deine Hilfe Robi |
|
#4
| |||
| |||
| Richtig, hier geht's nur um ARGE, beim FA gelten andere Regeln. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |