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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.03.2010, 17:57
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Beiträge: 14
Standard Arbeitgeber Direktversicherung

Hallo:-)

habe da mal eine Frage zwecks einer Arbeitgeber Direktversicherung:

Ich verdiene Brutto 970€
Netto 784€ +50€ Direktversicherung für die Rente
Auszahlbertrag 734€

Ist das richtig,das bei der Berechnung zwecks Einkommen der Betrag von 784€ berechnet wird? Habe doch aber nur 734€ zur Verfügung.

Hatte mit der ARGE telefoniert und der Herr meinte, das Vermögenswirksame Leistungen nicht angerechnet werden, jedoch diese Direktversicherung vom Arbeitgeber.Würde dann meinen Chef bitten, der ja die volle Steuervergünstigung dadurch hat,es in VMWL umzuwandeln.


Mir fehlen die 50€ mit meinen Kindern jetzt zum leben.

Dann wollt ich noch fragen ob ihr mir den Erwerbsfähigenfreibertrag berechnen könnt,da ich auf den neuen Bescheid plötzlich 40€ weniger drauf hab,obwohl sich nichts geändert hat.Bekomme plötzlich(neue Sachbearbeiterin) fast 90€ weniger,obwohl alles so geblieben ist wie bei der letzten Prüfung.Der Herr am Tele meinte,es wird wohl vorsorglich weniger ausgezahlt,damit man wenn man mal ne Erhöhung bekommt nicht überbezahlt ist.Hmm ist das richtig so?

Hier mein Einkommen für die Erwerbf-Berechnung

920€ Gehalt
50€ AG.-Direktversicherung
= 970€
- 186€ Soz Vers Beiträge =934€ Nettoeinkommen

= 784€ Netto
- 50€

= 734€ Auszahlbetrag

734€ Auszahlbetrag gehalt
+200€ Aushilfslohn auf Dauer

Bisher hatte ich einen Freibertrag von 279,27€ und nun 247,01€ und eine zeile drunter steht was von -30€ Einkommensbereinigung,was in keinen meiner Vorbescheide stand.Wenn der alte Freibetrag nun falsch ist,muß ich dann dafür haften?Ich verlasse mich doch auf das Programm der Hartz Berechnung und Vertraue darauf.Bin ich verpflichtet es alles komplett selber zu berechnen?Blicke nicht wirklich bei den Bescheiden durch:-(

Vielen vielen Dank,wenn ihr antwortet.
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  #2  
Alt 17.03.2010, 19:16
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Beiträge: 3.120
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Zitat:
Zitat von mannjia Beitrag anzeigen
Hallo:-)

habe da mal eine Frage zwecks einer Arbeitgeber Direktversicherung:

Ich verdiene Brutto 970€
Netto 784€ +50€ Direktversicherung für die Rente
Auszahlbertrag 734€

Ist das richtig,das bei der Berechnung zwecks Einkommen der Betrag von 784€ berechnet wird? Habe doch aber nur 734€ zur Verfügung.

Hatte mit der ARGE telefoniert und der Herr meinte, das Vermögenswirksame Leistungen nicht angerechnet werden, jedoch diese Direktversicherung vom Arbeitgeber.Würde dann meinen Chef bitten, der ja die volle Steuervergünstigung dadurch hat,es in VMWL umzuwandeln.


Mir fehlen die 50€ mit meinen Kindern jetzt zum leben.

Dann wollt ich noch fragen ob ihr mir den Erwerbsfähigenfreibertrag berechnen könnt,da ich auf den neuen Bescheid plötzlich 40€ weniger drauf hab,obwohl sich nichts geändert hat.Bekomme plötzlich(neue Sachbearbeiterin) fast 90€ weniger,obwohl alles so geblieben ist wie bei der letzten Prüfung.Der Herr am Tele meinte,es wird wohl vorsorglich weniger ausgezahlt,damit man wenn man mal ne Erhöhung bekommt nicht überbezahlt ist.Hmm ist das richtig so?

Hier mein Einkommen für die Erwerbf-Berechnung

920€ Gehalt
50€ AG.-Direktversicherung
= 970€
- 186€ Soz Vers Beiträge =934€ Nettoeinkommen

= 784€ Netto
- 50€

= 734€ Auszahlbetrag

734€ Auszahlbetrag gehalt
+200€ Aushilfslohn auf Dauer

Bisher hatte ich einen Freibertrag von 279,27€ und nun 247,01€ und eine zeile drunter steht was von -30€ Einkommensbereinigung,was in keinen meiner Vorbescheide stand.Wenn der alte Freibetrag nun falsch ist,muß ich dann dafür haften?Ich verlasse mich doch auf das Programm der Hartz Berechnung und Vertraue darauf.Bin ich verpflichtet es alles komplett selber zu berechnen?Blicke nicht wirklich bei den Bescheiden durch:-(

Vielen vielen Dank,wenn ihr antwortet.
Es hat sich doch bei Dir praktisch nichts geändert. Bisher € 279 Freibetrag jetzt Euro 247 plus € 30. Manchmal werden diese Euro 30 separat ausgewiesen, manchmal in den Euro 100 Grundfreibetrag "versteckt". Bis auf die € 2 sehe ich keine Veränderung.
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  #3  
Alt 17.03.2010, 19:38
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Es hat sich doch bei Dir praktisch nichts geändert. Bisher € 279 Freibetrag jetzt Euro 247 plus € 30. Manchmal werden diese Euro 30 separat ausgewiesen, manchmal in den Euro 100 Grundfreibetrag "versteckt". Bis auf die € 2 sehe ich keine Veränderung.

Doch:-) leider.In meinen Bescheid hat sich der Auszahlbetrag geändert..Sonst immer 668 € und nun nur noch 577€.und es hat sich nichts geändert,weder Gehalt noch die Miete und auch nicht der Alleinerz.Freibetrag

Es fehlen 91€. Wo sind die hin?
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  #4  
Alt 17.03.2010, 19:46
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Schreib doch mal beide Berechnungsgänge ab.

Turtle
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  #5  
Alt 17.03.2010, 20:22
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Beiträge: 1.122
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Auszug aus der WDB Fachinformation zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur:

Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge bzw. Direktversicherung/Entgeltumwandlung sind bis zur Höhe des Mindestbeitrags nach § 86 EStG im Rahmen des § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II vom Einkommen absetzbar.

Begründung:

Gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe a EStG gehören auch die aus einem individuell versteuerten Arbeitslohn des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu den geförderten Altersvorsorgebeiträgen.

Somit können die geleisteten Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich vom Erwerbseinkommen des Hilfebedürftigen abgesetzt werden.

Der ganze Text ist hier:Beitrge fr eine beriebliche Altersvorsorge/Direktversicherung/Entgeltumwandlung
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #6  
Alt 17.03.2010, 20:31
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Beiträge: 3.120
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Auszug aus der WDB Fachinformation zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur:

Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge bzw. Direktversicherung/Entgeltumwandlung sind bis zur Höhe des Mindestbeitrags nach § 86 EStG im Rahmen des § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II vom Einkommen absetzbar.

Begründung:

Gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe a EStG gehören auch die aus einem individuell versteuerten Arbeitslohn des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu den geförderten Altersvorsorgebeiträgen.

Somit können die geleisteten Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich vom Erwerbseinkommen des Hilfebedürftigen abgesetzt werden.

Der ganze Text ist hier:Beitrge fr eine beriebliche Altersvorsorge/Direktversicherung/Entgeltumwandlung
Hab ich ja geschrieben, das ist dann in den € 100 Grundfreibetrag mit drin.
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  #7  
Alt 17.03.2010, 20:42
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Schreib doch mal beide Berechnungsgänge ab.

Turtle
Viel Dank vorab für die Hilfe:

Aktueller Bescheid:Bedarf Ich: 359 Kind 17: 287 Kind(Zwilling):287
Mehrbedarf:86€
Anerkanntre Miete: 633,97
Gesamtbedarf :1652,97

Netto Erwerbseinkommen:984,04
-Freibedarf :247,01
berücks.EK :737,03
Einkommensbereinigun :-30,00
Erwerbseink ALG2 :737,03
Kindergeldeink :368,00
zu berücks.Ges.Eink :1075,03


Vert Gesamtb :1652,97 656,33(ich) 498,32 pro Kind
Vert Ges Eink.: 1075,00 361,13(ich) 356,95 pro Kind

Sicherung des Lebensunt. ohne Kosten für Unterk+Heizung

:1019,00 445(ich) 287,00 pro Kind
abz vert.Ges.EK :1075,03 361,1(ich) 356,95 pro Kind
Bed.n.EK-Berücksichtigung :83,87 83,87(ich) 0,00 pro Kind
Ggf EK-Überhang :139,90 0,00 (ich) 69,95pro Kind

Kosten UK+Heizung :633,97 211,33 ich 211,32pro Kind
Abzgl EK Überhang 139,90 0,00 ich 69,95pto Kind
zustehende Kosten UK+Heiz. :494,07 211,33ich 141,37pro Kind

Auszahlung 83,87 + 494,07 = 577,94




geänderter Bescheid januar 2010 wegen Erhöhung Kindergeld

Viel Dank vorab für die Hilfe:

Aktueller Bescheid:Bedarf Ich: 359 Kind 17: 287 Kind(Zwilling):287
Mehrbedarf:86€
Anerkanntre Miete: 633,97
Gesamtbedarf :1652,97

Netto Erwerbseinkommen:896,18
-Freibedarf :279,27
berücks.EK :616,91
Erwerbseink ALG2 :737,03
Kindergeldeink :368,00
zu berücks.Ges.Eink :984,91


Vert Gesamtb :1652,97 656,33(ich) 498,32 pro Kind
Vert Ges Eink.: 984,91 315,11(ich) 315,11 pro Kind

Sicherung des Lebensunt. ohne Kosten für Unterk+Heizung

:1019,00 445(ich) 287,00 pro Kind
abz vert.Ges.EK :984,91 315,11(ich) 334,90 pro Kind
Bed.n.EK-Berücksichtigung :129,89 129,89(ich) 0,00 pro Kind
Ggf EK-Überhang :95,80 0,00 (ich) 47,90pro Kind

Kosten UK+Heizung :633,97 211,33 ich 211,32pro Kind
Abzgl EK Überhang 95,80 0,00 ich 47,90pro Kind
zustehende Kosten UK+Heiz. :538,17 211,33ich 163,42pro Kind

Auszahlung 129,89 + 538,17 = 668,06

Wie gesagt es hat sich nichts seit dem 01.7.09 geändert.Habe alle Einkommensberechnungen von den Steuerbüros die korrekt ausgefüllt waren hingeschickt

Bescheid 8.10.09

Viel Dank vorab für die Hilfe:

Aktueller Bescheid:Bedarf Ich: 359 Kind 17: 287 Kind(Zwilling):287
Mehrbedarf:86€
Anerkanntre Miete: 678,33
Gesamtbedarf :1697,33

Netto Erwerbseinkommen:984,04
-Freibedarf :288,68
berücks.EK :695,36
Erwerbseink ALG2 :695,36
Kindergeldeink :328,00
zu berücks.Ges.Eink :1023,36


Vert Gesamtb :1697,33 671,11(ich) 513,11 pro Kind
Vert Ges Eink.: 1023,36 340,80(ich) 341,28 pro Kind

Sicherung des Lebensunt. ohne Kosten für Unterk+Heizung

:1019,00 445(ich) 287,00 pro Kind
abz vert.Ges.EK :1023,36 340,80(ich) 341,28pro Kind
Bed.n.EK-Berücksichtigung :104,20 104,20(ich) 0,00 pro Kind
Ggf EK-Überhang :108,56 0,00 (ich) 54,28pro Kind

Kosten UK+Heizung :678,33 226,11 ich 226,11pro Kind
Abzgl EK Überhang 108,56 0,00 ich 54,28pro Kind
zustehende Kosten UK+Heiz. :569,77 226,11ich 171,83pro Kind

Auszahlung 104,20 + 4569,77 = 673,97

hab noch einen vom 21.09.09 mit der Auszahlung 708,06

Weder bei der Miete noch beim Gehalt hat sich was geändert.Bekomm aber ständig Bescheide
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  #8  
Alt 17.03.2010, 20:50
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Etwas Geduld bitte, ich komme erst morgen zum Nachrechnen.
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  #9  
Alt 17.03.2010, 20:51
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Noch eine Frage:.Sie wollten Kopie der KFZ Versicherung:Wo ist sie denn in den Bescheiden berücksichtigt?Zahle 82,58€

Danke für eure Mühe
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  #10  
Alt 17.03.2010, 20:52
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Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Etwas Geduld bitte, ich komme erst morgen zum Nachrechnen.
ok dankeschön
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