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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.08.2011, 14:20
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Beiträge: 1
Unglücklich Arbeiten trotz ALG2 & Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem :

Ich bin durch den Amtsarzt vom Arbeiten befreit - habe diverse Panikattacken, die mir ein normales Arbeiten verbieten - Menschenmassen, Auto/Bus/Zugfahren, fremde Leute treffen usw ...
Meine Frage ist nu, ob ich trotz dieser Bescheinigung mit meinem Amt reden kann um evtl. in den Morgenstunden z.B. Zeitung austragen zu koennen ?
Da mir, nach langer Zeit zu Hause, die Decke langsam aufn Kopf faellt :x ...

Ich moecht ja gerne arbeiten, kann nur nicht solch einen 8Std/Tag Job machen wo ich mit fremden Leuten groß zu tun hab ...

Ich bin zur Zeit nicht in therapeutischer Behandlung, weil ich den Weg dahin ( 6KM laufen ) einfach nicht bewaeltigen kann - mein Amt weiss natuerlich davon.

Wuerd gern ma wissen, ob's da ne Moeglichkeit gibt, um solch einen Mini-Job machen zu koennen OHNE nu vom Amt in ne Maßnahme gesteckt zu werden ?

In diesem Sinne
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  #2  
Alt 22.08.2011, 20:34
pAp pAp ist gerade online
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Registriert seit: 28.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 996
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Zitat:
Zitat von TrixX0r Beitrag anzeigen
...um evtl. in den Morgenstunden z.B. Zeitung austragen zu koennen ?
...
Ich bin zur Zeit nicht in therapeutischer Behandlung, weil ich den Weg dahin ( 6KM laufen ) einfach nicht bewaeltigen kann
Bist Du sicher, dass Du Dich da nicht überforderst? Wenn Du keine 6 km laufen kannst, dann kannst Du auch keine 6 km Zeitung austragen...
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  #3  
Alt 22.08.2011, 20:46
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Also wenn ich mir den Nick so betrachte, dann könnte man auf bösartige Gedanken kommen.....
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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alg 2, arbeitsunfähig, maßnahme

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