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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.09.2009, 10:22
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Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 19
Standard Arbeiten nach Geburt?

Hallo,
jetzt bin ich aber baff, habe gerade erfahren müssen, dass ich nach der Geburt meines 6. Kindes arbeiten soll. Mein Mann hat bisher keine Arbeit gefunden. Ich mit über 40 soll jetzt arbeiten gehen, dabei hab ich noch 2 chron. Erkrankungen. Mein Mann ist 10 Jahre jünger, als ich und viel belastbarer, ich dagegen habe mich über 20 Jahre nur um meine Kinder gekümmert.
Meine Frage wäre konkret: Ab wann müsste ich denn arbeiten anch der Geburt? ich dachte jeder Mutter stehen 3 Jahre Erziehungszeit zu oder gilt das nur für Alleinerziehende? Ich will mein Kind aufwachsen sehen, für meinen Mann ist das mit den Kindern Zuhause auch viel zuviel. Wie soll das denn gehen? Das ist doch nicht fair. Sollte ich vorsorglich einen Anwalt aufsuchen? Habe am Freitag einen Termin bei der Arge, bin jetzt im 7. Monat. Vielleicht soll ich eine EVB unterschreiben. Meine ist abgelaufen. Was sollte denn jetzt in meiner EGV drinstehen und was kann ich unterschreiben?
Bin ganz aufgeregt.
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  #2  
Alt 07.09.2009, 10:26
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
Standard

Wenn beide Elternteile arbeitslos sind gilt folgendes: Bis ein Job gefunden ist, müssen sich beide darum bemühen. Elternzeit in dem Sinne gibt es nicht bei Arbeitslosigkeit. Wichtig ist, dass die Betreuung der Kinder gesichert ist und dafür reicht EIN Elternteil, egal welches.

Übrigens gilt natürlich die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt unvermindert.
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  #3  
Alt 07.09.2009, 10:34
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Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 19
Standard

Danke für die Antwort. Aber warum hatte ich denn bei den letzten beiden Kindern die vollen 3 Jahre Elternzeit? Das versteh ich nicht.
Mein Mann ist kräftig und gesund und ich voll gestresst mit Haushalt und Kindern. Und wie soll ich da noch arbeiten gehen? Das ist alles nicht fair.
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  #4  
Alt 07.09.2009, 10:37
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von Khadija66 Beitrag anzeigen
Aber warum hatte ich denn bei den letzten beiden Kindern die vollen 3 Jahre Elternzeit?
KA, ich weiß ja nicht wie lange dein junger und gesunder Mann schon arbeitslos ist bzw. wie lange ihr schon von ALGII lebt.

Zitat:
Das ist alles nicht fair.
Stimmt, das solltest du deinem Mann mal näher bringen.

Im übrigen solltest du einfach mal den Termin abwarten und dich nicht vor der Zeit verrückt machen.
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  #5  
Alt 07.09.2009, 10:45
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Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 19
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Ja ich weiß, aber komisch ist das schon, dass die mich jetzt einladen.
Mein Mann bekommt erst seit knapp 1 Jahr ALG 2. Wir haben letztes Jahr erst geheiratet. Vorher war ich 2 Jahre alleinerz. und davor hatte ich eine 3jährige Beziehung. Er will ja arbeiten, aber er findet nichts, weil er Ausländer ist. Meistens kommen noch nichtmals Absagen, dabei sind die Bewerbungen ordentlich. Wir möchten nächstes Jahr umziehen in ein anderes Bundesland, weil meine Eltern schwer erkrankt sind. Ich hoffe, er findet dort was.
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  #6  
Alt 07.09.2009, 11:37
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Beiträge: 19
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Und dann kommt ja noch hinzu, dass ich stille und da kann mir keiner vorschreiben, ob ich es darf und wie lange. Auf die Idee hat mich die Diakonie erst gebracht. Daran hatte ich ja noch gar nicht gedacht. Zuerst müsste ja auch erstmal alles versucht werden, damit mein Mann in Arbeit kommt. Von der Arge kommt überhaupt keine Hilfe, keine Kursangebote, keinen 1 Euro Job nichts.
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  #7  
Alt 07.09.2009, 11:41
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wenn beide Elternteile arbeitslos sind gilt folgendes: Bis ein Job gefunden ist, müssen sich beide darum bemühen. Elternzeit in dem Sinne gibt es nicht bei Arbeitslosigkeit. Wichtig ist, dass die Betreuung der Kinder gesichert ist und dafür reicht EIN Elternteil, egal welches.

Übrigens gilt natürlich die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt unvermindert.
stimmt nicht. Nach den Hinweisen der BA zu § 10 SGB II ist es so:

"In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 07.09.2009, 11:46
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Beiträge: 19
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Danke, da weiß ich jetzt bescheid und so ähnlich hat es mir die Caritas bzw die Diakonie gesagt. Es gibt rechtlich gesehen keinen genauen Parapraphen dafür, aber wer will eine stillende Mutter zwingen arbeiten zu gehen? Zumal mein mann will ja unbedingt arbeiten, bekommt aber überhaupt keine Unterstützung von der Arge. Er ist Ausländer und erst 1 Jahr hier, kann aber gut deutsch.
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  #9  
Alt 07.09.2009, 11:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
stimmt nicht. Nach den Hinweisen der BA zu § 10 SGB II ist es so:

"In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt."
Dann ist doch alles gut.


Trotzdem ist nur das Stillen alleine kein Grund.
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  #10  
Alt 07.09.2009, 12:22
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Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 19
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Gut, dann nehm ich das Baby halt mit zur Arbeit, findet sich bestimmt ein kulanter Chef. Lach. Das möcht ich sehen, wo schon Ausländer diskriminiert werden. Wenn Stillen kein Grund ist, was dann?
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