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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 25.06.2009, 13:09
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Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 3
Standard Arbeitaufnahme in anderer Stadt vorläufige Unterkunft?, was wird bezahlt?

Hallo, also mein Anspruch auf Hartz 4 beginnt am 01.07.09.
Momentan wohne ich in Hamburg und beziehe noch Arbeitslosengeld bis 30.6.09. Jetzt habe ich am 30.06.09 ein Bewerbungsgespräch in Saarbrücken, angenommen ich würde diese Stelle bekommen mit Eintrittstermin zum 01.07.09. Was natürlich sehr kurzfristig wäre.

Fahrtkosten zum Gespräch werden wohl vom Arbeitsamt übernommen, Miete für die Wohnung in Hamburg wird wohl von der Arge bezahlt.
Wenn ich allerdings die Stelle zum 01.07.09 bekäme bräuchte ich ja umgehend eine Unterkunft vor Ort, bis ich eine Wohnung gefunden habe, und die Wohnung in Hamburg hat ja auch 3 Monate Kündigungsfrist.

Deshalb frage ich mich ob die Arge eine vorübergehende Unterkunft bezahlt und wenn ja in welcher Form?

Desweiteren ist die Frage ob mein Anpruch zum 01.08.09 wieder erlischt und ich dann gegebenenfalls,, aus eigener Tasche 3 Monate lang für 2 Wohnungen aufkommen muss?

Für eure Antworten wäre ich sehr Dankbar!
Grüße Jens
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  #2  
Alt 25.06.2009, 13:12
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Früher gab es dafür die Trennungskostenbeihilfe von 260 € monatlich bis zu 6 Monaten. Seit 01.01.09 können solche Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III gezahlt werden. Liegt aber im Ermessen des Amtes.
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  #3  
Alt 25.06.2009, 13:22
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Beiträge: 3
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Wird neben den 260€ auch noch die Miete für die Wohnung in Hamburg bezahlt oder auschließlich die 260€.
Bzw. werden die 260€ dann zusätzlich noch im Juli für die vorläufige Unterkunft bezahlt?
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  #4  
Alt 25.06.2009, 13:26
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Die Trennungskostenbeihilfe ist für die Zweitwohnung am Arbeitsort. Für die bisherige Wohnung wird noch Alg II gezahlt, sofern nicht der Anspruch wegen des anzurechnenden Arbeitseinkommens entfällt.
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  #5  
Alt 25.06.2009, 13:31
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Okay dann sollte sie ja noch für Juli bezahlt werden.
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!!!
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