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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.04.2010, 10:16
Benutzerbild von holly8
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
Standard Arbeit auf Abruf

Ich habe heute ein Stellenangebot gelesen und bin nun total verunsichert. Es handelt sich um Arbeit auf Abruf- 400 Euro-Job. Ich würde erst einen Abend vorher telefonisch Bescheid bekommen.
Jetzt habe ich hier in einem Thread gelesen, dass dies nicht korrekt ist.

Arbeitsrecht bei 400-Euro und Teilzeit

Dieser Thread war von Angela68 und wurde dann geschlossen, als es um dieses Thema ging. Heißt das jetzt, das solch eine Arbeit nicht zumutbar ist? Oder wie muss ich das verstehen. Ich kann doch nicht eine rechtswidrige Arbeit annehmen und dann klagen. Das Geld habe ich nicht.

Da ich morgen ein Vorstellungsgespräch habe, müsste ich wissen, worauf ich jetzt da bestehen kann und ob das Sanktionen nach sich zieht?
__________________
Gruß holly
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  #2  
Alt 28.04.2010, 12:36
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Fertig lesen!

Gesetzlich vorgesehen ist für solche Fälle in § 12 TzBfG die "Arbeit auf Abruf": das ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis, in dem die Arbeitsleistung unregelmäßig anfällt. Der Arbeitgeber muß die Einsätze jeweils 4 Tage vorher ankündigen (andernfalls ist der Arbeitnehmer nicht zum Arbeitsantritt verpflichtet). Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit muß im Arbeitsvertrag festgelegt sein, andernfalls gelten mindestens 10 Std./Woche als vereinbart und sind zu bezahlen. Auch die Arbeitszeit je (Einsatz-)Tag muß festgelegt sein, sonst hat der Arbeitgeber auch bei sehr kurzen Arbeitseinsätzen mindestens 3 Stunden zu bezahlen. Tarifverträge können auch abweichende Regelungen festlegen.

Du musst also nicht springen, wenn der Arbeitgeber anruft, du darfst aber.
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  #3  
Alt 28.04.2010, 12:42
Benutzerbild von holly8
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
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Okay, danke.
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Gruß holly
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