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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Forummitglieder, in unserer Arge scheint es so zu sein, dass ein Antragsteller(in) sich zunächst ohne Termin anmeldet und die Antragsformulare und einen Termin dort bekommt..ohne näheres Gespräch. Mich würde interessieren, ob diese Anmeldung, die man dort unterschreibt, ein Standardtext ist und was für Angaben außer den Personalien verlangt werden. Oder ist das von Arge zu Arge unterschiedlich? Für Anworten wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße |
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#2
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| Es werden nur Personalien erfasst und das Datum der Vorsprache vermerkt. Erst ab diesem gibt es normalerweise bei Bedürftigkeit Leistungen. Unterschreiben brauchst du da gar nichts. Laut Gesetz braucht man gar nicht hingehen, sondern kann sogar telefonisch oder per E-Mail einen Antrag stellen. Dann bekommt man alles per Post. Kann man als Alternative wählen, wenn man genug Vorlaufzeit hat bis zum Eintritt des Falles. Und es funktioniert sogar. Zumindest bei uns. |
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