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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, würde gerne wissen, ob es möglich ist beim sozialgericht eine "sofortige verfügung" zu erwirken - ähnlich wie z.b. beim pressrecht ausgangslage: arge bearbeitet meine bescheide/anträge so, daß fällige leistungen wie regelsatz und kdu nicht per ultimo (30.) sondern erst später (7-15 tage) überwiesen werden. der arge habe ich immer am 1. (also gleich nach dem ultimo) einen antrag auf sofortige vorschuß-leistungen persönlich zugestellt, der wurde aber immer ignoriert. kann man nun per richterliche eil-verfügung erwirken, daß dem antrag zu einer berechtigten vorschuß-leistung stattgegeben wird (d.h. daß die gleich zahlen müssen) ? weiß jemand, ob und wie das geht ? ich denke, das sollte auch ohne rechtsanwalt gehen ... danke für tips oder passende links |
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#2
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| Hi, grundsätzlich kannst Du zu Deinem örtlich zuständigen Sozialgericht gehen und einen solchen Antrag stellen. Das hat aber nur dann Sinn, wenn Deine Angaben und Unterlagen auch vollständig sind. Unvollständige Anträge stossen auch bei den Gerichten auf keine grosse Begeisterung. Wenn Du sagst, dass es diesen Ärger immer wieder gibt, empfiehlt es sich, erstmal mit den Mitarbeitern der ARGE zu klären, warum die Leistung spät erfolgt und ob man dort von Dir eine Mitwirkung erwartet, die Du erbringen kannst. |
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#3
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| hallo gustl, danke für den allgemeinen hinweis ... hast du ein muster, wie man eine solchen eilantrag stellt ? logo, daß man einem gericht beweise/nachweise liefern muß: z.B. antrag oder bescheid, antrag auf vorschuß-leistung etc... in meinem fall ist es so: trifft ein brief der ARGE ein, wird dieser von mir immer sofort beantwortet und mit nachweisen versehen, er wird persönlich dort abgegeben. die geschwindigkeit meiner aktionen übt also druck auf deren bearbeitung aus, das mögen die gar nicht, daß der leistungsbezieher das geschehen diktiert, daher lassen sich zeit (blockieren) oder werden einfach krank ... um den geldfluß aber zeitgerecht zu gewährleisten, ist eben die maßnahme (keule) der eiligen verfügung erforderlich ... beschwert habe ich mich schon, hat nicht viel gebracht, außer einer haßerfüllten haltung des sachbearbeiters ... ein musterschreiben wäre mir sehr hilfreich, denn der richter sollte am selben tag entscheiden |
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#4
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| Hi, ein Musterschreiben ist nicht unbedingt nötig und auch nicht sinnvoll, da es Besonderheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigen kann. Jedes Sozialgericht hat aber eine Rechtsantragstelle. Dort gibt es zumeist nette Mitarbeiterinnen, die bei der Formulierung des Antrags helfen. Eine Entscheidung noch am selben Tag wird es nicht geben, denn die ARGE erhält immer erstmal Gelegenheit zur Stellungnahme. Insoweit besteht ein Unterschied zum Presserecht. Sollte aber trotz vollständiger Unterlagen die Entscheidung öfter verzögert werden, kannst Du auch öfter zum Gericht, irgendwann wird das Gericht die ARGE auf die Notwendigkeit einer ausreichend schnellen Bearbeitung hinweisen. Berücksichtige dabei aber, dass auch die Sachbearbeiter immer etwas Zeit brauchen, um Deine Sache zu bearbeiten. |
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#5
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| Mal 'ne Frage: wieviele Anträge/Bescheide stellst/bekommst du denn so monatlich, wenn du schreibst, dass du immer sofort am 1. Antrag auf Vorschuss stellst? Zitat:
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#6
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| "oder werden einfach krank" - solche Frechheiten kannst du dir schenken. Oder zumindest hier unterlassen. Einen Antrag stellt man alle 6 Monate und nicht monatlich, wöchentlich oder gar täglich. Vielleicht solltest du erstmal darlegen, was du überhaupt konkret für Probleme hast, wann genau du was einreichst und wieviel Zeit sich das Amt tatsächlich zur Bearbeitung nimmt. Vorerst liest sich dein Beitrag als würdest du denken, bei deiner Person handele es sich um den Nabel der Welt. Turtle |
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#7
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| Na ja, man erkennt ja, welches Geistes Kind wir hier vor uns haben: Umzug, Umzugskosten und die ARGE Stromkosten keine Wohnungen für ALG2 Zitat:
Solche Leute sind zum Kotzen. Turtle |
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#8
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| Wenn ich deine Postings so lese, könnte ich mir vorstellen, dass manche Vermieter als Ablehnung für eine Wohnung nicht ALG 2 meinten, sondern deine Art aufzutreten. Und bei den Ämtern wird es ähnlich sein ![]() Zitat:
Wenn du mit 64 Jahren nun Grundsicherung benötigst, gab es offenbar viele Lücken in deinem Berufsleben. Loni |
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#9
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| danke gustl, so werde ich es das nächste mal machen, wenn am monatsende die fälligen gelder mehr als 3 tage ausbleiben ... beim gang zum gericht nehm ich dann die ganze akte immer mit |
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#10
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| keine überschätzung meinerseits sachbearbeiter für mich arbeitet halbtags und ist regelmäßig krank ... reality |
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| Stichworte |
| arge, leistungen, sozialgericht, verfügung, vorschuß |
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