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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| antrag auf vorschuß erstelle ich erst, wenn gelder am monatsende nicht bezahlt werden und ich dadurch zur zwischenfinanzierung genötigt werde. leider informiert die arge vorher nicht, daß etwas in bearbeitung ist .... |
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#12
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| Genau. Denk aber dran, dass du den Richter auch gleich verklagst, wenn er nicht innerhalb eines Tages entscheidet. Und natürlich auch zu deinen Gunsten. Wenn nicht, würde ich dir raten, gleich vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen. Wenn die dann nicht innerhalb eines Tages entscheiden, weiß ich allerdings auch nicht, an wen du dich dann noch wenden kannst. Greenpeace, Amnasty International, die Uno oder gar die Nato? Turtle |
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#13
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| nettes kommentar ... aber du solltest längst wissen, dass behörden juristisch denken und juristisch arbeiten. menschlichkeit und so weiter ist ihnen fremd bzw. per gesetz verboten ... also muß man sie juristisch behandeln außerdem haben die sachbearbeiter bei der arge eine eigene kontrollstelle, die nur nach fehler oder lücken sucht ... schon gewußt ? richter nennen sich selbst "subsumptionsroboter" ... das sagt alles |
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#14
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| And btw: Wenn du dich für die Unterstellung "machen krank" nicht umgehend entschuldigst, werde ich deine Gastrolle hier beenden. Solche Unterstellungen kannst du in diversen Jammerforen gern von dir geben, aber nicht hier. "Schon gewusst?" Ich weiß garantiert mehr als du, mein Gutster. Insbesondere auch, dass du selbst versuchst zu betrügen (siehe gefälschte Lohnnachweise), aber wenn jemand nicht gleich und umgehen ("am selben Tag") deinen Wünschen nachkommt, dann stellst du dich hin, als würde man dich des Lebens berauben. Mir reichts gleich. Turtle |
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#15
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| turtle 1972 deine sorte leute sind auch zum kotzen ... denn die realität bei einer wohnungssuche ist leider so, vermieter wollen keine alg2 und wollen nur ein bestimmtes papier sehen ... daß ein grundrentenempfänger viel sicherer für ihr mieteinkommen ist, ist den eigentümern noch nicht ins gehirn gedrungen |
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#16
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| Ach weißt du, meine Sorte Leute ARBEITEN wenigstens. Und wenn sie krank sind, dann sind sie auch krank. Ich kann ja auch mal einfach so behaupten, du warst dein Leben lang nur faul und musst deshalb jetzt mit 64 von Sozialgeldern leben. Mit solchen Pauschalverurteilungen wirst du bei vielen Richtern auch nicht grad auf Gegenliebe treffen. Denn auch Richter werden mal krank und werden sich garantiert nicht sagen lassen, dass sie krank machen, weil sie über deine ER nicht AM GLEICHEN TAG (LÄCHERLICH!!!!!) entscheidne wollen. Turtle |
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#17
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| Zitat:
![]() Weil die Grundrentenempfänger i.d.R. ja auch über der Pfändungsgrenze liegen. Bei einem Mieter mit Gehaltsnachweis kommt optisch wenigstens rüber, dass da was im Notfall zu holen wäre. Dur schreibst ja selber, dass Dein Amt ständig zu spät zahlt. Also würde u.U. auch der Vermieter ständig die Miete zu spät bekommen, was ein Kündigungsgrund sein kann. Wer wann wieso warum Schuld ist braucht einen Vermieter auch nicht zu interessieren, da er ja nur mit dem Mieter einen Vertrag hat. |
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#18
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| arbeit nur halbtags. Na wenigstens gestehst du zu, das dein SB arbeitet. Wie war das mit Wald, indem man reinruft? |
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#19
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| Ist ja seltsam und man mag es kaum glauben, aber mein Geld war immer pünktlich auf meinem Konto. Nix mit 15 Tagen Verzug ![]() Hat wohl doch was mit dem Wald und Schall zu tun... |
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| Stichworte |
| arge, leistungen, sozialgericht, verfügung, vorschuß |
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