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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich habe am 20.07.09 meinen Antrag auf HArtz 4 abgegeben, und habe keinerlei Einkommen seit dem. Meine Sachbearbeiterin fordert kleckerweise neue Unterlagen von mir an. Ich hab das gefühl das sie die bearbeitung des Antrages absichtlich in die Länge ziehen. Ich habe keinerlei Geld mehr für Lebensmitel etc. seit Mitte Juli 09. Was kann ich tun um das Verfahren zu beschleunigen, bzw. mich über meine Sachgbearbeiterin zu Beschweren. Bekomme ich vom Sozialamt eine art Übergangsgeld bis mein Antrag bearbeitet ist? Wer kann mir helfen? ![]() ![]() ![]() |
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#2
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| Bei mir sind es vom 20.7. bis 19.9. ziemlich genau 2 Monate, nicht 3. Abgesehen davon: warum gehst Du nicht zum Amt und erklärst Deine sofortige Hilfebedürftigkeit?! Dann kann und muss man Dir finanziell weiterhelfen, sofern ein Anspruch besteht.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Stimmt sind erst 2 Monate sorry. Und das geht? Wo muss ich dort hingehen, zur meiner Sachbearbeiterin? Ich glaub dann vergesse ich mich, grins. |
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#4
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| Ja, am besten zur SB. Dann kannst Du Dich gleich erkundigen inwieweit nun schon der Antrag bearbeitet wurde.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Alles klar , danke nochmals. Habe mich jetzt etwas schlau gelesen,und am Pc auch schon eine Erklärung fertig gemacht. Danke ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#6
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| Um's vielleicht noch auf den Punkt zu bringen - wenn es nur noch um die Höhe Deines Anspruchs geht, die SB also noch rechnet, dann hast Du einen Anspruch auf Vorschuß (§ 42 SGB I). |
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#7
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| Ich habe leider bis heute noch kein Bewilligungsbescheid oder ein Ablehnungsbescheid bekommen, traurig. Telefonisch ist die SB nie erreichbar und andere Mitarbeiter können angeblich keine Auskunft geben. Werde da nächste woche mal wieder Persönlich erscheinen und druck machen......... |
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| Stichworte |
| antrag, bearbeitungsdauer, hartz 4 |
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