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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo vielleicht kann mir jemand helfen bin verzweifelt habe heut meinen ablehnungsbescheid bekommen, aber versteh nicht ob es rechtens ist denn als mein mann noch gearbeitet hat hab ich auch geld bekommen von der arge, zwar in unterschiedlicher höhe je nach einkommen meines mannes bin aus sachsen anhalt, bekomme nur für meine drei kids (13,6,3) 558 euro kindergeld und die kinder, also zwei davon bekommen unterhalt, einmal 199 und einmal 295 euro. mein ehemann bekommt arbeitslosengeld 1 (912 euro) abzüge haben wr also miete 455 heizung wasser 215 strom 98 mein mann muß unterhalt zahlen für ein kind 159 euro desweiteren bin ich in der 32 woche schwanger, kann das den sein ??? oder würdet ihr empfehlen widerspruch einzulegen ? vielen dank ![]() mit dem rechner hab ich es schon probiet aber bekomm das da beim datum irgendwie niht hin dann stürzt mein pc immer ab |
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#2
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| Kann es sein, dass ihr mit diesem Bescheid auf Wohngeld verwiesen wurdet? DIe Unterhaltszahlungen deines Mannes mal unberücksichtigt gelasen, würde euer Anspruch bei gerade mal €76 liegen, da dürfte das Wohngeld höher ausfallen. Du solltest das ALGI deines Mannes unter sonstige Einkommen angeben, den Zuschlag wird er bei der geringen Höhe ohnehin nicht bekommen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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Danke für die schnelle antwortnein auf wohngeld haben sie uns nicht verwiesen also wäre es wahrscheinlich schlauer dort was zu beantragen ? |
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#4
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| Wohngeld solltet ihr auf jeden Fall beantragen. Und den Bescheid noch mal richtig durchlesen, ggf. die Berechnung mal hier einstellen, ich habe schließlich nur anhand der mageren Angaben geraten, weshalb ihr eine Ablehnung bekommen habt.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Schreib doch mal die Berechnung des Amtes ab! Turtle |
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#6
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| Bei Erwerbseinkommen gibt es Freibeträge die es bei ALGI Bezug nicht gibt. Vielleicht macht das auch noch was aus. |
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| Stichworte |
| ablehnung, ehe, schwanger |
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