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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Erstmal liebe Grüße an alle, ich bin neu hier im Forum.., weil die Probleme so langsam immer größer werden. Kurz: seit juni 2010 im ALG II gelandet, seit Okt. 2010 wieder arbeitend. ich verdiene monatlich (saisonbedingt mal mehr mal weniger) zwischen 300 und 1000 Euro brutto. Stundenbasis. Eine Arbeit, die mir wirklich Freude macht, aber mehr (Std.oder/Geld) ist da kaum möglich (8,75 je/h). Ich zweifle an den Bescheiden des JobCenters, da mir selbst bei ca. 1000 brutto/780 netto effektiv (inkl. Fahrtkosten Tag a 2x25km) nicht mehr und nicht weniger bleibt, als wenn ich mich auf die faule Haut lege. Der "Bedarfssatz" liegt bei 704 Euro. Frage: wie wird der Anspruch nun wirklich ermittelt?, das Amt gibt mir keine Auskunft, bzw kann oder weiss es selbst nicht. Habe einige Rechner ausprobiert, komme aber bei jedem zu einem anderen Ergebnis und so viel schon probiert: 100 Euro hin und her, werb.kosten rauf runter, brutto netto ,egal wie, ich komme zu keiner Lösung Ich danke allen, die mir witerhelfen können. Grüße Steff6 |
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#2
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| Und wir sollen dir jetzt aufgrund der mageren Angaben (mal 300 Euro, mal 1000 Euro) mitteilen können, was auf den Cent genau dir zusteht?! Stell doch einfach mal ein, zwei Berechnungsbögen, die dir aufstoßen hier ein (anonymisiert) oder schreibe sie ab und teile mit, woran du zweifelst bzw., was du selbst so ausgerechnet hast. Turtle |
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#3
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| Ich wollte jetzt gerade als Forum Anfänger nicht ein endlos langes Schriftstück verfassen, mir geht es auch nicht um Centbeträge, sondern einen groben Überblick. Wie wird ein Anspruch berechnet. - 100 Euro frei + 20% von dem darüber +Werbungs-/Fahrtkosten minus Grundanspruch (704Euro), so ungefähr geht das doch? Was ich nicht erwähnt habe, ist dass mir für Heizung/Unterkunft 50+290 =340 Euro bewilligt sind. Nur ein einfaches Beispiel: brutto 650, netto 554, an zehn Arbeitstagen. Fahrt zur Arbeit je Strecke einfach 25km. Welcher Betrag bleibt als anrechenbares Einkommen, und welcher Anspruch würde sich ergeben? Werden die Freibeträge von der Brutto- oder Nettobasis gerechnet? |
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#4
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| In den 100€ Freibetrag sind Werbungs- und Fahrtkosten schon enthalten. Sollten diese mehr als 100€ betragen, wird der übertragende Anteil zusätzlich als Freibetrag gewährt. Beispiel: 55€ Fahrtkosten + 25€ Werbungskosten + 30€ Versicherungen = 110€ Freibetrag. Dazu kommen dann die 20% Freibetrag vom Rest. |
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#5
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| Zumindest gestaltet es sich beim TE in sofern etwas komplizierter, da jeder Monat einzeln berechnet werden muss. Gesetzt den Fall, der Bedarf für 1 Person läge bei 704 EUR, so sind das erst einmal der Regelsatz für 1 Person (besagte 374 EUR) und die Miete incl. NK. Das wären dann noch an KDU 330 EUR. So, jetzt mal gerechnet mit einem Steuerbrutto von 1.000 EUR bei Steuerklasse 1. und normale Lohnparameter angenommen. 1. 1.000 Brutto 2. Gesetzliche Abzüge (Summe der AN-SV Beiträge und Steuern) 219 EUR 3. Netto 781 EUR 4. Summe der Werbungskosten fiktiv angenomman: 125 EUR (Dav. 105 EUR KM- Pauschale (21 AT vorausgesetzt). Bedarf: 704 EUR Freibeträge gerechnet bei einem Erwebseinkommen von Brutto 1.000 EUR: 100 EUR Grundfreibetrag 20% vom "Rest" des Bruttoeinkommens => 20% von 900 EUR = 180 EUR Von den Werbekosten den Grundbetrag von 100 EUR übersteigend: 25 EUR (Denn die 100 EUR Grundfreibetrag müssen berücksichtigt werden) Versicherungspauschale 30 EUR Lektüre: §11b SGB II Gibt einen Freibetrag von: 100+180+25+30 = 335 EUR. Abzugsbetrag ist aber vom Netto zu ermitteln. Der Nettolohn liegt bei 781 EUR. Also: 781 EUR abzügl. 335 EUR = 446 EUR. Abzugsbetrag = 446 EUR ALG II - Restanspruch = Bedarf abzüglich Abzugsbetrag. Also in diesem Beispiel: 704 EUR (Bedarf) abzgl. 446 EUR (Abzugsbetrag) = 258 EUR Restanspruch. Restanspruch an ALG II 258 EUR. Wir sehen also auch hier wieder: Der Lohn wird ja nicht beschnitten; aufstockend gibt es zu diesem zusätzlich 258 EUR Stütze vom Staat. Da der Lohn beim TE variiert, muss jeder Monat durchgerechnet werden. Dass das etwas komplizierter ist, ist da sicher verständlich.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
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#6
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| Ich beziehe volle Hartz 4 Leistungen vom Amt. Ich bin über 50 Jahre alt und alleistehend. Seid den 1.2.2012 werde ich durch Vermittlung des Arbeitsamtes Zeitungen in unserer Stadt austragen ,worüber ich sehr glücklich bin. Ich werde nicht einen Monat mehr als 100 Euro verdienen, weil ich nur 4Tage im Monat für die Firma tätig bin.Die 100 Euro kann ich sehr gut gebrauchen. Nun weiss ich, dass 100 Euro frei sind und nicht angerechnet werden darf. Heute am 12.1.2012 bekam ich vom Amt ein Änderungsbescheid, wo 400 Euro als Einkommen zugrunde gelegt werden. Somit werden mir 240 Euro abgezogen. Ich war sehr verärgert und hab die Hotline des Amtes angerufen. Von denen hab ich erfahren ,dass pauschal alle Hartz 4 Empfänger mit einem Minijob mit 400 Euro veranlagt werden. Ich soll jeden Monat eine Verdienstbescheinigung vorlegen und dann wird nachberechnet, was 1 bis 2Wochen dauern kann. Somit bin nicht in der Lage am Anfang des Monat meine Stromkosten zu zahlen , dass kanns irgedwo nicht sein. Bitte helft mir mit einem Rat! |
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#7
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| Lass dir vom Arbeitgeber bestätigen, dass du nie mehr als 100 Euro verdienst und mach dir einen Termin im Jobcenter, wo du das klärst. Turtle |
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#8
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| Wenn in deinem Vertrag steht, dass der Verdienst definitiv nicht mehr als 100 Euro betragen wird, dann würde ich dir raten Widerspruch mit dieser Begründung einzulegen, falls dein Sachbearbeiter nicht mit sich reden lässt. Wenn in deinem Vertrag kein Höchstverdienst genannt wird, könntest du dir das auch noch vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. |
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#9
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| AW an Floeckchen und Spejbl, das waren wirklich zwei sehr hilfreich Beiträge!!! Danke dafür. jetzt kann ich mich ja mal hinsetzen und überschlagen, wie gut die im JC gerechnet haben. Natürlich ist mir klar, dass ich ohne Widerspruch nichts mehr nachträglich fordern kann, aber anhand dieser Info hilft es, wachsamer zu sein. Auch leite ich daraus KEINE Garantie für absolute Richtigkeit ab, dennoch komme ich der Absicht eine bessere Argumentationsbasis beim JC zu haben näher. Also nochmal tausend Dank. LG steffen... ...und seid ein bischen nachsichtig mit neuen Mitgliedern,(ist mir bei anderen Themen aufgefallen, dass die gleich abgebürstet wurden, betrifft keine der Mitglieder hier im Thema) |
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#10
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| Zitat:
Aber einen Hinweis habe ich: Bei einem Einführungskurs für Hartz'ler bekam ich von dem Referenten ein Merkblatt in dem wort wörtlich steht: "Ist der Lebensunterhalt (Miete, Ernährung, Energieversorgung) aufgrund einer falschen Entscheidung des Jobcenters akut gefährdet, kann schriftlich oder zur Niederschrift ein Antrag auf eine 'einstweilige Anordnung' (Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz) beim Sozialgericht (hier: Stuttgart) gestellt werden (§86b Sozialgerichtsgesetz). Anträge, Widersprüche, Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sind kostenfrei." Natürlich hört sich das alles schlimm und kompliziert an, ist es vielleicht auch, aber vielleicht können Dir erfahrene Nutzer diesbezüglich noch weiterhelfen. Ich wünsche Dir alles Gute LG steff64 |
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| anspruch alg2, berechnungsgrundlage, zuverdienst |
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