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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 14.02.2010, 15:10
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Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 1
Standard Anspruch auf Wohnung und HartzIV bei Rückkehr nach Deutschland

Vor 2 Jahren ist ein Freund (jetzt 19 Jahre) mit seiner Mutter aus Deutschland weggezogen. 2011 beendet er sein Abitur und will allein wieder nach Deutschland zurück. In Deutschland wohnen nur noch seine Großeltern.
Jetzt stellen wir uns die Frage, ob ihm ergänzend Hartz IV und eine Wohnung zusteht, sollte er eine Ausbildung beginnen. Falls keine Ausbildung in Sicht sein sollte, wäre es trotzdem möglich Hartz IV zu beziehen und eine Wohnung zu erhalten?
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  #2  
Alt 14.02.2010, 15:25
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Ausbildung UND ALGII geht nicht. ALGII ohne Ausbildungsstelle unter Umständen. Dennoch darf nicht die Unterhaltspflicht der Eltern vergessen werden.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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Stichworte
hartziv, rückkehrer, wohnungsanspruch

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