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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen,hab da mal eine Frage: Ich bin auf Harzt4 und mache im Moment eine Maßnahme die sich auf eineinhalb Jahre beläuft.Dabei bin ich aber erst vor 2 Monate dazugekommen,jetzt meine Frage ,habe ich anspruch auf Urlaub?? Weil hier sagten sie das wir keinen Anspruch haben weil man erst ein halbes jahr dabei sein muss. Danke! |
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#2
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| Was ist das für eine Maßnahme? 1 Euro Job, Fortbildung (mit Bildungsgutschein)....?! Turtle |
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#3
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| Hallo, das ist eine oder nennt sich eine ausbildung im bildungforum,dann habe ich nach 1 1/2 jahren eine abgeschlossene ausbildung. Lg |
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#4
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| Und hattest du dafür einen Bildungsgutschein bekommen der wie wurde dir diese Maßnahme vermittelt bzw. wie hast du sie gefunden? Turtle |
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#5
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| Nein kein Bildungschein das ging mehr von mir aus wo ich mit der Fallmanagerin abgemacht habe das ich hier hin komme.weil ich was machen wollte das ich was in der Hand habe da ich keine Ausbildung habe. LG |
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#6
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| Dann bestimmt das doch wahrscheinlich auch dieses Bildungsforum selbst. Was hat das dann mit ALG 2 zu tun? Turtle |
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#7
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| Das ist es ja,ich bekomme ja noch ALG 2 und sonst bekomme ich nix nur meine 359,- Euro.Mit dem Bildungzentrum hab ich auch kein Vertrag ,noch nicht bekommen, und daher ist noch meine Fallmanagerin für mich da.Und mit ihr hatte ich ja den Eingliederungsvertrag gemacht und da steht drin ,was ich nochmal durchgelsen habe,das ich den Urlaub mit ihr besprechen muss. Das Bildungszenrtum sagt das ich 6 Monate dabei sein muss damit ich überhaupt anspruch habe,aber im Winter brauch ich kein Urlaub mehr ![]() LG |
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#8
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| Das du Ortsabwesenheit absprechen musst, ist normal. Muss doch ein arbeitender Mensch auch oder meinst du, der kann von heut auf morgen mal zuhause bleiben? Wenn die 6 Monate "Urlaubssperre" (die du übrigens auch hättest, wenn du morgen eine Arbeit findest!) vom Bildungsträger kommen, musst du mit dem sprechen. Turtle |
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#9
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| Ja da hast du recht und das weis ich auch,dann ist es aber komisch das eine von den Lehrerinen hier auch schon 2 wochen urlaub hat und sie ist auch erst solange hier wie ich.dann müsste das ja für sie auch gelten mit den sechs monaten,aber sie sagte sie sei ja kein teilnehmer und müsste sich nicht daran halten mit den 6 monaten. Komisch echt ,wenn es nicht anders geht dann gibt es ja noch den arzt weil ich muss oder brauch auch mal urlaub,gg |
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#10
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| Zitat:
Ich hoffe du findest keinen Arzt der dich krank schreibt, bzw. sollte diese AU vom Amtsarzt überprüft werden. Du hattest doch lange genug Zeit dich zu erholen oder willst du in Urlaub fahren, dies geht mit einer AU auch nicht. Kennst du den Vertrag der Lehrerin, sie war vielleicht vorher in einer Einrichtung und hat deshalb bereits einen Urlaubsanspruch. Gerade die ersten Wochen sind doch bei einem Bildungsträger wichtig. Evtl. gibt es einfach mal geschlossen Ferien, denn wenn immer welche fehlen ist es auch nicht sinnvoll. Loni |
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