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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.10.2010, 12:55
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Registriert seit: 13.10.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 4
Frage Anspruch auf Teilzeit oder Arbeiten ohne Ende?

Hallo,
heute ist mein erster Tag hier, weil ich den ersten Widerspruch in meinem ALG-II-Dasein gewagt habe und gern wüsste, ob da jemand schon Erfahrungen hat - wenn die neue Eingliederungsvereibarung per Post zugestellt wurde und man sie einfach nicht unterschreiben kann, weil:
Ich bin alleinerziehend, mein Kind ist 4 Jahre jung.
Es macht mir nichts aus ca. 30 Wochenstunden zu arbeiten und dabei Bewerbungen zu schreiben.
Aber: Nun steht in der EV der neuen Jobvermittlerin, dass ich zusätzlich auch meine angestrebte Selbständigkeit im Nebenerwerb weiter als Ziel verwirklichen soll. Gleichzeitg bekam ich die Zuweisung zur MAE.

Ich weiß aus Erfahrung, dass das zeitlich nicht gehen wird, habe schon eine MAE, alleinerziehend mit Kind hinter mir. Man ist ausgelastet.

MAE und Weiterarbeiten an der Selbständigkeit wäre ja eine Arbeitsleistung von mindestens 50 Wochenstunden.

Aber meine Erfahrung: Gesprächsbereit über die Situation als Alleinerziehende/r sind die da nicht gerade.
Ist es denn nicht so, dass man auch als ALG-II-Empfängerin mit Kind einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat?

Grüße aus Pankow,
Elsabe
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  #2  
Alt 13.10.2010, 13:00
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Das Sozialrecht sieht vor, dass man seine Hilfebedürftigkeit aus eigenen Kräften zu mindern bzw. abzustellen hat. Wenn man das mit einer Teilzeitstelle hinbekommt, reicht das. Denn es kommt nicht auf die Arbeitszeit an sondern auf das Einkommen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 14.10.2010, 08:37
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.204
Standard

Die Zuweisung des MAE Jobs ist wohl eher als Zeichen zu werten, daß man deine Bestrebungen auf Selbstständigkeit nicht als erfolgversprechend ansieht und wohl eher als 'Liebhaberei', wie die Finanzämter sagen, einordnet.

Ist das Kind drei Jahre alt ist dir bei Nutzung von entsprechenden Kindeseinrichtungen eine Erwerbstätigkeit zuzumuten und du kannst deswegen nicht mehr zuhause bleiben.
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  #4  
Alt 14.10.2010, 12:09
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Registriert seit: 13.10.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 4
Standard Einkommensentwicklung...

Es stimmt - die Einnahmen, die dann aus der Nebenerwerbsgründung resultieren sollen, fehlen noch.

Ich habe auch grundsätzlich nichts gegen die MAE, nur kann ich dann eben aus Zeitgründen an dem Projekt Selbständigkeit nicht weiterarbeiten.

Nein, zu Hause bin ich schon nicht mehr, seit mein Kind (4 Jahre) einen Rechtsanspruch aus einen KiTa-Platz hatte.

Pünktlich zum 3. Geburtstag kam die Einladung zum Gespräch ins JobCenter und die erste Zuweisung in eine MAE.

MfG
Elsabe
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  #5  
Alt 17.10.2010, 20:11
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Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 18
Standard

Nun muss ich mal nachfragen, wie sieht es damit aus?

Die Erziehung des Kindes obliegt den Eltern, nach Art 6 Abs. 2 S. 1 GG haben
die Eltern zu entscheiden, was für die Kinder vorteilhaftist .


Heißt das nicht: Es liegt an den eltern ob das Kind von dritten Betreut wird?Zählt hier nicht der Elternwille?


Ich persönlich habe damit sowieso ein Problem. die Kinder werden betreut, aber nicht erzogen...wann soll das stattfinden, wenn sie nur betreut werden? Vorallem wenn man mehrere Kinder hat, langt dan die Zeit gar nicht mehr aus.



LG



I
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  #6  
Alt 17.10.2010, 20:20
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Komisch, meine Eltern haben beide Vollzeit gearbeitet und mussten mich und meinen Bruder in "Fremdbetreuung" wie Kindergarten und co. geben. Mein Bruder und ich sind deshalb keinne assozialen Elemente.

Auch mein Bruder und seine Frau sind immer Vollzeit arbeiten gegangen und seine beiden Mädels, die ja auch deswegen "Fremdbetreut" werden mussten haben keine Schäden davon getragen.

Angela
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  #7  
Alt 17.10.2010, 20:24
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Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 18
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Ja, bei zwei Kinder, aber was ist bei 4 und mehr Kindern, oder bei eine Alleinerziehende und drei Kinder.Wenn ich sehe, was heute von den Schulen mit nach Hause gegeben wird, das war früher anders. Heute sind Eltern viel zu oft auch Lehrer, das war früher anders.Ich denke auch nicht, das es bei 2 Kindern ein Problem ist.

LG
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  #8  
Alt 17.10.2010, 21:29
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Beiträge: 2.744
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Das weiß ich aber, bevor ich 4 Kinder in die Welt setze.
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  #9  
Alt 17.10.2010, 21:34
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....und was ist wenn...du plötzlich unerwartest alleine da stehst?
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  #10  
Alt 17.10.2010, 21:47
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Auch sowas plane ich mit ein, bevor ich Kinder in die Welt setze oder sonstige kostspielige Sachen mache. Sich immer fragen, würde ich das auch alleine schaffen. So vorausschauend muß man heute schon sein, egal ob man Kinder in die Welt setzt oder ein Haus baut oder sonstige langfristige Verpflichtungen.
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Stichworte
alleinerziehend, mae, nebenerwerbsgründung

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