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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Zitat:
Komisch die Schulen/Kigas behaupten heutzutage genau das Gegenteil. Nämlich das sie weit über ihren Betreuungsauftrag viel zu viel Erziehungsarbeit leisten müssten. |
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#12
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| Zitat:
Wenn du deinen Lebensunterhalt ohne Hilfe von Sozialleistungen bestreiten kannst, dann kannst du tun und lassen was du möchtest. Solange man aber vom Staat Leistungen möchte, gilt einfach nur die "Schon"-Frist bis das Kind 3 Jahre alt ist. |
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#13
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| Das mit dem Elternwillen ist ganz einfach: Natürlich kann man seine Kinder selbst betreuen (ist aber spätestens ab dem Schulalter auch passé, denn das ist nunmal Pflicht in D). Wenn man deshalb gern auf "Null" sanktioniert werden möchte, weil man demzufolge jede Maßnahme und Arbeit ablehnt: bitte, kann man machen. Ob man seinen Kindern einen Gefallen tut, ihnen vorzuleben, dass ein Leben nur ohne Arbeit lebenswert ist: wo ist da bitte die ERZIEHUNG? Zum eigentlichen Thema: "Selbständigkeit im Nebenerwerb" = Nebenerwerb maximal 14,9 h/Woche. AGH = meistens 30h/Woche. 30h + 14,9h = 44,9 h/Woche. Wieso sollte das nicht machbar sein? Mein Mann arbeitet arbeitsvertragsmäßig auch 55h/Woche. Und dazu noch selbständig im Nebenerwerb und ist noch Vereinsvorsitzender, Gemeinderatsmitglied usw. Und auch meine Arbeitswoche besteht nicht nur aus üblichen 40h/Woche. Dazu kommt Haushalt und Kind sowie Mann. Was bei anderen geht: wieso mutet man sich das nicht auch selbst mal zu? Weil ALG 2 Bezug bequemer ist? Turtle |
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| Stichworte |
| alleinerziehend, mae, nebenerwerbsgründung |
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