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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.02.2010, 14:15
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Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 4
Standard Anspruch auf Krankenversicherung

Hi,

ich habe mein Studium vor kurzem abgebrochen, da es mir nicht mehr zugesagt hatte und ich mich entschlossen habe doch lieber in meinem Ausbildungsberuf zu arbeiten.

Ich bin 29 Jahre alt und habe einen Bausparvertrag, der die Freibetragsgrenze überschreitet. (~11000EUR).

1. Damit werde ich sicher kein Arbeitslosengeld 2 bekommen, oder?

2. Meine Frage ist nun auch, ob man wenigstens Anspruch auf die Krankenversicherung hat? Oder wird man gezwungen den Bausparvertrag zu teilen, um davon die Krankenversicherung zu zahlen?

3. Wenn man kein Arbeitslosengeld 2 bekommt, ist es dann trotzdem sinnvoll sich arbeitslos zu melden?

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Gruß
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  #2  
Alt 08.02.2010, 16:35
Benutzerbild von Turtle1972
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1. Nein.

2. KV-Beiträge sind genauso ein Bedarf wie Lebensmittel. Ergo muss man sie, wenn man auf nichts Anspruch hat, selbst bezahlen.

3. Ja.

Turtle
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  #3  
Alt 08.02.2010, 16:57
Neuer Benutzer
 
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen

3. Ja.

Turtle

Aus welchen Gründen ist es denn trotzdem sinnvoll sich arbeitslos zu melden?
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  #4  
Alt 08.02.2010, 17:02
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Bewerbungskostenerstattung, Fahrkostenerstattung, Rentenanwartschaftszeiten, Vermittlungsvorschläge etc.

Turtle
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  #5  
Alt 09.02.2010, 01:16
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Bewerbungskostenerstattung, Fahrkostenerstattung, Rentenanwartschaftszeiten, Vermittlungsvorschläge etc.

Turtle
Ah, okay - danke!

Wie ist denn da dann der Ablauf beim Arbeitsamt, wenn ich schon von Anfang an weiß, dass ich kein Arbeitslosengeld 2 bekomme? Dann brauch ich sicher auch nicht das Formular dafür ausfüllen, oder?
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  #6  
Alt 09.02.2010, 05:58
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Wenn du keinen Anspruch auf Alg II hast, meldest du dich ganz einfach bei der Arbeitsagentur arbeitslos.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 09.02.2010, 12:06
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Wenn du keinen Anspruch auf Alg II hast, meldest du dich ganz einfach bei der Arbeitsagentur arbeitslos.
Wird man da in irgendwelche "Formular-Ausfüll" Kurse gesteckt, die eine Woche gehen? Hab gehört, dass das zumindest bei Arbeitslosengeld 2 so ist?
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  #8  
Alt 09.02.2010, 12:16
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von Manhattan Beitrag anzeigen
Wird man da in irgendwelche "Formular-Ausfüll" Kurse gesteckt, die eine Woche gehen? Hab gehört, dass das zumindest bei Arbeitslosengeld 2 so ist?
Da du keinen Antrag ausfüllen musst, gibt es auch keinen Kurs dafür. Ggf. aber Bewerbungstraining.
__________________
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