Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.01.2009, 05:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 3
Standard Anspruch auf irgendwas?

Hallo!
Ich wusste jetzt nicht genau wohin mit meinem Thema, deswegen bitte ich schon mal vorweg um Entschuldigung falls ich es falsch zugeordnet haben sollte.

Ich war 4 Jahre lang selbständig. Die ersten Jahre lief das Geschäft einigermaßen gut und es reichte mehr oder weniger zum Leben. Ich bin alleinerziehend mit einem Kind (jetzt 19 und in der Ausbildung - Vater hat noch nie Unterhalt bezahlt .... gerichtlich bestätigt muss er auch nicht weil er selbst angeblich nichts hat),
Vor zwei Jahren kam dann die Rezession und das Geschäft lief zunehmend schlechter ... so schlecht, dass ich mittlerweile nur noch 450 Euro einnehme.
Vor einem Jahr beschloss ich mein Glück im Ausland zu versuchen, mein Sohn blieb aber in Deutschland. Ich habe ihm zumindest so viel Geld überweisen können, dass die Miete teilweise bezahlt werden konnte und sein Handy. Nun geht aber gar nichts mehr. Ich habe nicht einmal das Geld nach Deutschland zurück zu gehen.
Ich habe seit 12 Monaten keine Krankenversicherung, die Schulden sind mittlerweile auf 20.000 Euro gestiegen und das Finanzamt will immer wieder Geld von mir für 2006, 2007 und 2008. Ich habe deswegen meine LV gekündigt, um das FA zu bezahlen, aber es hört irgendwie nicht auf. Ständig kommt ein neuer Bescheid, mein Steuerberater weigert sich weiter zu arbeiten, weil ich ihn seit 3 Monaten nicht bezahlen kann und das Wohnungsamt hat meinem Sohn eine Beihilfe verweigert, weil seine Freundin, die 1.100 Euro verdient jetzt bei uns wohnt und ihr Einkommen ist angeblich viel zu hoch, um Wohngeld oder Beihilfe zu bekommen.
Jetzt habe ich die Wohnung gekündigt ... bisher aber immer pünktlich bezahlt, nur in 2 Monaten steht mein Sohn und seine Freundin auf der Straße und angeblich gibt es für sie keine Hilfe und für mich auch nicht, da ich selbständig gewesen bin und derzeit nicht in Deutschland bin ... wie auch, wenn ich nicht einmal zurück fliegen kann?

Weiß jemand Rat?

Danke vorab!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.01.2009, 06:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 844
Standard

Vielleicht kann dir die Konsularabteilung der Botschaft helfen bzw. das (General-)Konsulat.

Die Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland ist nur in wenigen Ausnahmen möglich.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.01.2009, 07:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Idiotenwiese Beitrag anzeigen
Vielleicht kann dir die Konsularabteilung der Botschaft helfen bzw. das (General-)Konsulat.

Die Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland ist nur in wenigen Ausnahmen möglich.
Ach die .... nicht wirklich. Ich will ja gar keine Sozialhilfe. Die sollen nur meinen Sohn helfen ... ich komm so schon durch, hoffe ich zumindest. aber selbst das Ticket zurück nach Deutschland wollen sie nicht übernehmen. Ich hätte ja hier auch über ein Jahr gelebt, ohne mich an das Konsulat zu wenden, war die Begründung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.01.2009, 08:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn es dir um deinen Sohn geht, solltest du zuallererst mal erläutern, was der Gute denn so macht. Schule, Ausbildung, Arbeit? Und was ist mit dem Herrn Erzeuger (Unterhalt)?

Wenn ich dich recht verstehe, bist du noch in Deutschland gemeldet, obwohl du deinen Wohnsitz gar nicht dort hast? Oder läuft der Mietvertrag auf deinen Sohn?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.01.2009, 11:05
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn es dir um deinen Sohn geht, solltest du zuallererst mal erläutern, was der Gute denn so macht. Schule, Ausbildung, Arbeit? Und was ist mit dem Herrn Erzeuger (Unterhalt)?
Wenn ich den ET richtig verstehe, macht der Sohn (19) eine Ausbildung und der Vater hat noch nie gezahlt. Er wohnt wohl mit seiner Freundin (€1100 Einkommen) in der Wohnung, die die Mutter angemietet hat.

Fragen hierzu wären m. E.: Hat der Sohn BAB/Bafög beantragt und selber seinen Unterhaltsanspruch bei seinem Vater geltend gemacht? Wieviel Ausbildungsvergütung bekommt er?

Grob gesehen erscheint er mir nicht vordergründig hilfebedürftig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.01.2009, 15:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Jo, hab ich übersehen...

Wobei bzgl. BAB sich eben nach wie vor die Frage stellt, auf wen der Mietvertrag läuft. Der Junge ist ja volljährig, der Mietvertrag könnte schon lange auf ihn laufen und er könnte auch schon längst BAB beantragt haben.

Und wenn man im Ausland lebt, braucht man doch auch keinen angeblich deutschen Wohnsitz oder eine Meldeanschrift in Deutschland, oder?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.01.2009, 15:33
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Und wenn man im Ausland lebt, braucht man doch auch keinen angeblich deutschen Wohnsitz oder eine Meldeanschrift in Deutschland, oder?
Jepp, alles ein wenig undurchsichtig.

Und ggf. hätte man ja auch einmal statt (teilweise?) Miete zu zahlen ein Flugticket kaufen können.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 08.01.2009, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Wobei bzgl. BAB sich eben nach wie vor die Frage stellt, auf wen der Mietvertrag läuft. Der Junge ist ja volljährig, der Mietvertrag könnte schon lange auf ihn laufen und er könnte auch schon längst BAB beantragt haben.
Der Vermieter wollte das nicht. Er hat darauf bestanden, dass ich weiterhin als Mieter im Vertrag stehe, obwohl mein Sohn die Miete überweist. Ich habe ihn einen Teil der Miete bisher überwiesen.

Zitat:
Und wenn man im Ausland lebt, braucht man doch auch keinen angeblich deutschen Wohnsitz oder eine Meldeanschrift in Deutschland, oder?
Doch, braucht man, wenn man in Deutschland noch ein Gewerbe laufen hat.


Zitat:
Und ggf. hätte man ja auch einmal statt (teilweise?) Miete zu zahlen ein Flugticket kaufen können.
Und was hat man davon? Das man dann noch mehr Schulden hat?
Zitat:
Fragen hierzu wären m. E.: Hat der Sohn BAB/Bafög beantragt und selber seinen Unterhaltsanspruch bei seinem Vater geltend gemacht? Wieviel Ausbildungsvergütung bekommt er?
Nein, weder BAB noch Bafög wurden beantragt. Was Unterhaltsanpruch angeht, sollen wir nochmal Anwälte bezahlen, damit der Vater wieder zeigt, dass er angeblich nichts verdient?

Zitat:
Grob gesehen erscheint er mir nicht vordergründig hilfebedürftig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.01.2009, 05:20
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Bavaria Beitrag anzeigen
Und was hat man davon? Das man dann noch mehr Schulden hat?
Du bist ja konsequent. Jammerst rum, dass du da, wo immer du bist, nix mehr zu futtern hast, hast aber in D einen Wohnsitz für den du auch noch Miete zahlst.

Zitat:
Nein, weder BAB noch Bafög wurden beantragt. Was Unterhaltsanpruch angeht, sollen wir nochmal Anwälte bezahlen, damit der Vater wieder zeigt, dass er angeblich nichts verdient?
Und Ahnung hast du auch nicht. Ihr müsst keinen Anwalt bezahlen, wenn, müsste das dein Sohn, weil der volljährig ist, da er aber wenig Einkommen hat (durch die Nichtbeantragung von BAB/Bafög noch weniger - bekommt er wenigstens sein Kindergeld?) könnte er die Angelegenheit mit einem Eigenanteil von €10 abwickeln.

Alles in allem ist dein Ruf nach dem Sozialamt absolut ungerechtfertigt, da dein Sohn offenbar noch nicht mal in der Lage ist, die ihm vorrangig zustehenden Mittel zu beanspruchen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09.01.2009, 17:37
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Da er offiziell in der Wohnung der Mutter wohnt bekäme er gar kein BAB.

Nur mit eigener Wohnung...

Für ihn ist es m. E. n. aber wesentlich einfacher als für die anfragende Dame: er braucht sich ja nur eine kleine bezahlbare Wohnung zu suchen und kann mit Azubilohn, Kindergeld und aufstockend BAB durchaus leben.

Ich glaube, das Problem hat eher die Dame, da sie ja wohl keinen Wohnsitz in Deutschland mehr nachweisen kann bei gekündigter Wohnung, den sie wohl für ihr Gewerbe braucht... Und beim Sohnemann anmelden ist auch nicht: da verliert er sein BAB!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anspruch auf ALG 2?? Zwergenmama Hartz IV 4 - ALG II 2 9 07.01.2009 09:29
Eltern Werde ab 1.03. exmatrikuliert habe ich Hartz IV anspruch StKiefer Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 14 06.01.2009 17:36
Alleinerziehend / Alleinstehend Anspruch auf Unterstützung als ehemaliger Zeitsoldat SaZ2 schurick1805 Hartz IV 4: U 25 14 16.12.2008 13:54
ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? zzeuzz Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 11.12.2008 05:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:02 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0