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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.12.2008, 02:34
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1
Standard anspruch auf alg1 und 2 nach der haft

Saß 22 monate in haft,habe da auch gearbeitet.
Nach meiner haft habe ich mich arbeitslos gemeldet,laut den ihren berechnungen stehen mir 80 euro arbeitslosengeld zu,ist ja ein witz,also habe ich zusätzlich einen alg 2 antrag gestellt,bekomme jetzt insgesamt 82 euro.
wer kennt sich aus,wieviel stehen mir von den geldern zu?habe ich einen fehler gemacht?
wer kann mir genaues sagen oder ist in einer ähnlichen situation???
ganz dringend:c onfused:
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  #2  
Alt 01.12.2008, 06:00
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Das mit der Höhe des Alg I ist dadurch begründet, dass sich die Höhe nach dem Verdienst der letzten 12 Monate richtet.

Für Alg II müsste man wissen: Wie alt bist du ? Wohnst du allein oder bei den Eltern oder mit einem Partner ?
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  #3  
Alt 02.12.2008, 11:39
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Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 1
Standard Hilfe

hallo,

mein mann sitzt seit 2007 in haft. er ist ist seit 3 wochen nun im offenen vollzug und kann einmal in der woche für 12 stunden nach hause kommen zu den kindern und mir. an weihnachten darf er gleich schon 4 tage heim kommen. ich bekomme Hartz IV und mein mann arbeitet nicht im OV und bekommt von der jva kein geld: meine frage ist ob es beihilfen gibt um die fahrtkosten zu zahlen und die verpflegungskosten in der zeit wo er hier ist, oder ob ich das auch von der sozialhilfe zahlen müsste. kann mir da jemand weiter helfen ? habe schon mal beim amt nachgefragt, doch die wüssten nicht das man da was bekommt, aber das war immer so bisher wenn mein sachbearbeiter was tun sollte :-( !!! hatte mich auch erkundigt ob ich die fahrten übernommen bekomme als ich zu den besuchen bei meinem mann war im geschlossenen vollzug, ist ja eine familiezusammenfügung/haltung oder so. wir haben sehr wenig geld so das ich mir dies eigentlich nicht hätte leisten können und sitze nun leider mit schulden da, denn besuchen mussten sein sonst wäre er nicht in den OV gekommen und somit musste stronm ect. darunter leiden :-( !!!
würde mich über eine antwort freuen.

vielen dank
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  #4  
Alt 22.12.2008, 22:03
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Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 176
Standard

@ Lacisha2005
In welcher Stadt wohnst du? Es gibt in vielen Städten freie Straffälligenhilfen, die dir bei den Wegen helfen können.
Meines Wissens steht deinem Mann keine Leistung nach dem SGB II zu, weil der Strafvollzug für seinem Lebensbedarf zuständig ist. Grundsätzlich müßte er sich halt ds Geld ansparen. GGf. kann er auf sein Haftentlassungsgeld zurück greifen.
Am Sinnvollsten ist es aber wirklich, dass du Kontakt mit der Straffälligenhilfe in eurem Ort aufnimmst.
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haftentlassung

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