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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Anspruch Auf Alg. nach Selbstständigkeit? Hallo! Ich habe meine Selbstständigkeit (Imbißbetrieb) jetzt aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben müssen. Meine Frau betreibt ein eigenes Unternehmen (Kantinenbetrieb), dass sie auch weiterführen wird. Nun ist meine Frage: besteht für mich die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder andere Unterstützung zu bekommen? Kann ich dann trotzdem meiner Frau in ihren Kantinen helfen? |
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#2
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| Wenn das Einkommen deiner Frau für dich nicht mitreicht, könnt IHR BEIDE ALG 2 beantragen. Mithelfen kannst du, Vermittlungsvorschläge und Maßnahmen des Amtes haben aber Vorrang. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank Turtel, für die schnelle Antwort. Ich denke bei meinem Alter (58) werden wohl kaum noch Maßnahmen vom Arbeitsamt kommen. Dass wäre auch nicht "Illegal", wenn ich meiner Frau bei der Leitung der Kantinen helfen würde? Kannst du auch sagen, ab welcher Einkommenshöhe meiner Frau kein Anspruch für mich mehr bestehen würde? Vielen Dank schon mal im Voraus |
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#4
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| Googel nach "mithelfende Familienangehörige". Wieso soll es mit 58 nichts mehr geben? Zumindest z. B. 1 Euro Jobs sind sehr wohl möglich. Gerade für die Ü55 sind in letzter Zeit ganz viele Maßnahmen geschaffen worden. Einen Pauschalbetrag gibt es da nicht. Du kannst rechnen 323 Euro + 323 Euro (Regelsätze) + Miete. Das ist euer Bedarf. Wenn das Einkommen deiner Frau da um einiges drüber liegt (wegen des Freibetrages für Erwerbstätigkeit), dann gibt es nichts. Turtle |
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| arbeitslos melden, selbstständigkeit |
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