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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.02.2010, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2009
Ort: LK HH-Harburg
Beiträge: 6
Standard Anrechnung von Stromerstattung?

Hallo,

ich hab da mal eine kleine Frage zur folgenden Situation:
Wir bekommen nächsten Monat die Jahresabrechnung der Stadtwerke (Strom) und lt. dem heutigen Telefon haben wir ein Guthaben von über 500 €
Dies wollen wir uns natürlich zu 4/5 auszahlen lassen - die restlichen 1/5 wollen wir als Sicherheit auf dem "Stromkonto" belassen...

Dieses Geld käme uns momentan sehr gelegen, da wir (2 Erw. + 1. Kleinkind) für unsere Hochzeit im Mai sparen

So - nun zur Frage:
Rechnet uns die ARGE dieses Guthaben dann an, sodass wir im Endeffekt gar nichts mehr davon haben - oder dürfen wir das Geld "behalten"???

Bis jetzt habe ich immer die Abrechnungen eingereicht - Nachtspeicherheizung - und die ARGE gibt uns einen Zuschuss von 70 € zum Abschlag (207 €), wegen den Heizkosten...
aber bis jetzt war es auch noch nie so ein großes Guthaben, sonst immer nur um die 20-30 €

Ich hoffe ihr steigt durch, und könnt mir helfen...
Grüße
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  #2  
Alt 05.02.2010, 13:02
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn der Strom auch zum heizen genutzt wird, dann werdet Ihr zumindest diesen Teild es Guthabens an das Amt erstatten müssen.
Den Teil für Haushaltsstrom nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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