Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.02.2012, 16:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 4
Standard Anrechnung von Insolvenzgeld

Hallo,
ich habe auch während ich gearbeitet habe schon ergänzende Hilfen vom JobCenter bezogen. Die letzten 4 Monate habe ich mein Gehalt nicht bekommen, trotzdem wurde es beim Job-Center immer abgezogen. Und das obwohl ich Klage eingereicht hatte und um Lohnersatzleistungen gebeten hatte. Nun ist mein Arbeitgeber Insolvenz und ich habe Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Nun ist meine Frage ob mir das Job Center das Insolvenzgeld nach dem Zuflussprinzip anrechnen wird in dem Monat in dem ich es erhalte? Dann sollte ich also gegen den Bescheid in welchem mein Arbeitsgehalt angerechnet wird Widerspruch einlegen? An und für sich habe ich mich damit abgefunden, aber ich will natürlich auch nicht, dass mir das gleiche Gehalt zweimal abgezogen wird.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.02.2012, 18:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 194
Standard

Hattest du es dem Jobcenter nicht mitgeteilt, als du mehrere Monate keinen Lohn erhalten hattest? Für diese Zeit hätte man dir dann das ALG II ohne Einkommensanrechnung zahlen müssen (wenn auch kein weiteres Einkommen vorhanden war).

Da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, würde ich es erst einmal mit einer schriftlichen Mitteilung versuchen, ob das Jobcenter die Leistungen neuberechnet, da du nachweislich keinen Lohn erhalten hattest.

Sollte dies nicht fruchten, so kannst du innerhalb eines Jahres nach Bescheidzugang einen Überprüfungsantrag stellen. Einkommen kann nur angerechnet werden, wenn es auch tatsächlich zugeflossen ist.

Auf der anderen Seite ist das Insolvenzgeld auf die Leistungen anzurechnen. Und wenn du dem Jobcenter frühzeitig von der Insolvenz der Firma und deinen Antrag auf Insolvenzgeld informiert hast, dann müsste das Jobcenter eh einen Erstattungsanspruch angemeldet haben, um sich das Insolvenzgeld "zu sichern".
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.02.2012, 21:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Erstmal danke für die Antwort.
Der JobCenter wusste das ich keinen Lohn erhalte, da ich auch nur deswegen Hilfe beantragt habe. Die mir dann als ergänzende Hilfe auch gewährt wurde.
Ich habe allerdings immerwieder Abschlagszahlungen in bar erhalten, diese Quittungen musste ich dem JobCenter auch immer vorlegen. Ich habe vor drei Wochen nochmal eine Abrechnung ab August vom JobCenter erhalten, wo immer das volle Gehalt angerechnet wurde. Ich könnte also von der Frist her noch Widerspruch einlegen.
Das JobCenter hat nie Erstattungsanspruch bezüglich des Insolvenzgeldes angemeldet. Wollten eine Bestätigung darüber haben, weswegen ich erst angefangen habe über Zuflussprinzip und dergleichen nachzudenken.
Ich werde also Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf das Zuflussprinzip?
Vielen Dank im voraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
insolvenzgeld, zuflussprinzip

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anrechnung von Insolvenzgeld im Leistungsbezug mruniverse Hartz IV 4 - ALG II 2 13 06.11.2011 17:36
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Rückzahlung von Hartz 4 durch Insolvenzgeld Hotmama_59 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 18.02.2010 14:35
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG 2 & Insolvenzgeld. Wer kann helfen? Sabrina84 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 18.08.2009 12:59
Anrechnung von Unterhaltsverpflichtungen Toffel Hartz IV 4 - ALG II 2 4 14.05.2009 15:57


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:57 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0