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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe auch während ich gearbeitet habe schon ergänzende Hilfen vom JobCenter bezogen. Die letzten 4 Monate habe ich mein Gehalt nicht bekommen, trotzdem wurde es beim Job-Center immer abgezogen. Und das obwohl ich Klage eingereicht hatte und um Lohnersatzleistungen gebeten hatte. Nun ist mein Arbeitgeber Insolvenz und ich habe Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Nun ist meine Frage ob mir das Job Center das Insolvenzgeld nach dem Zuflussprinzip anrechnen wird in dem Monat in dem ich es erhalte? Dann sollte ich also gegen den Bescheid in welchem mein Arbeitsgehalt angerechnet wird Widerspruch einlegen? An und für sich habe ich mich damit abgefunden, aber ich will natürlich auch nicht, dass mir das gleiche Gehalt zweimal abgezogen wird. Vielen Dank für eure Hilfe. |
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#2
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| Hattest du es dem Jobcenter nicht mitgeteilt, als du mehrere Monate keinen Lohn erhalten hattest? Für diese Zeit hätte man dir dann das ALG II ohne Einkommensanrechnung zahlen müssen (wenn auch kein weiteres Einkommen vorhanden war). Da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, würde ich es erst einmal mit einer schriftlichen Mitteilung versuchen, ob das Jobcenter die Leistungen neuberechnet, da du nachweislich keinen Lohn erhalten hattest. Sollte dies nicht fruchten, so kannst du innerhalb eines Jahres nach Bescheidzugang einen Überprüfungsantrag stellen. Einkommen kann nur angerechnet werden, wenn es auch tatsächlich zugeflossen ist. Auf der anderen Seite ist das Insolvenzgeld auf die Leistungen anzurechnen. Und wenn du dem Jobcenter frühzeitig von der Insolvenz der Firma und deinen Antrag auf Insolvenzgeld informiert hast, dann müsste das Jobcenter eh einen Erstattungsanspruch angemeldet haben, um sich das Insolvenzgeld "zu sichern". |
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#3
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| Erstmal danke für die Antwort. Der JobCenter wusste das ich keinen Lohn erhalte, da ich auch nur deswegen Hilfe beantragt habe. Die mir dann als ergänzende Hilfe auch gewährt wurde. Ich habe allerdings immerwieder Abschlagszahlungen in bar erhalten, diese Quittungen musste ich dem JobCenter auch immer vorlegen. Ich habe vor drei Wochen nochmal eine Abrechnung ab August vom JobCenter erhalten, wo immer das volle Gehalt angerechnet wurde. Ich könnte also von der Frist her noch Widerspruch einlegen. Das JobCenter hat nie Erstattungsanspruch bezüglich des Insolvenzgeldes angemeldet. Wollten eine Bestätigung darüber haben, weswegen ich erst angefangen habe über Zuflussprinzip und dergleichen nachzudenken. Ich werde also Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf das Zuflussprinzip? Vielen Dank im voraus. |
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| Stichworte |
| insolvenzgeld, zuflussprinzip |
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