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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.11.2011, 13:01
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Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 8
Standard Anrechnung von ALG I bei ALG II des Lebenspartners

Halo,

jetzt mache ich mal den zweiten Versuch hier ein Thema zu posten.


Also, ich muss nach kurzfristiger Beschäftigung wieder H4 beantragen. (WBA) Nur hat meine Frau in der Zwischenzeit auch ALG1 beantragt und auch bewilligt.

Meine Frage ist nun, in welcher Höhe das Nebeneinkommen meiner Frau (GfB - Minijob) neben der Anrechnung bei ALG1 nun auch bei ALG2 angerechnet wird.
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  #2  
Alt 20.11.2011, 18:55
Benutzerbild von WalterWinter
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Ort: NRW
Beiträge: 2.192
Standard

Es wird angerechnet bei ALG-II das unverminderte ALG-I sowie das erzielte Einkommen, abzüglich der entsprechenden Freibeträge.
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  #3  
Alt 20.11.2011, 21:44
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Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 8
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Also verstehe ich das richtig, dass man doppelt abkassiert wird wenn man versucht wieder auf die Beiner zu kommen?
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  #4  
Alt 20.11.2011, 21:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Wie kommst du darauf? Es wird beim ALG 2 das als Einkommen angerechnet, was man tatsächlich an ALG 1 und an Lohn erhält. Dazu gibt es noch einen Freibetrag. Was und wo soll da eine doppelte Abkassierung sein?

Turtle
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  #5  
Alt 20.11.2011, 22:02
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Beiträge: 1.122
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Hi,

die fachlichen Hinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen Rz (11.67)

(18) Arbeitslosengeld ist auf den Bedarf anzurechnen. Bezieht die leistungsberechtigte Person neben dem Arbeitslosengeld noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das nach § 141 SGB III als Neben-einkommen das Arbeitslosengeld mindert, ist sowohl das geminderte Arbeitslosengeld als auch das um die Absetzbeträge nach § 11b bereinigte Nebeneinkommen auf den Bedarf anzurechnen.

Beispiel zum Nachlesen:
FH zu § 11 SGB II

Da wird also nichts doppelt angerechnet.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #6  
Alt 20.11.2011, 22:05
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Beiträge: 8
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ach so das habe ich dann wohl falsch verstanden.

Ich verstehe das jetzt so:

Angenommen das Einkommen sind 250 €. Werden also von ALGI 85 € abgezogen. Das jetzt verminderte ALGI+250€ stellen das Einkommen bei ALGII dar. Ist das soweit richtig?
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  #7  
Alt 20.11.2011, 22:06
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Ja, so ist das richtig. Wobei dann letztendlich nicht alles angerechnet wird wegen der Freibeträge.

Turtle
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