| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Halo, jetzt mache ich mal den zweiten Versuch hier ein Thema zu posten. Also, ich muss nach kurzfristiger Beschäftigung wieder H4 beantragen. (WBA) Nur hat meine Frau in der Zwischenzeit auch ALG1 beantragt und auch bewilligt. Meine Frage ist nun, in welcher Höhe das Nebeneinkommen meiner Frau (GfB - Minijob) neben der Anrechnung bei ALG1 nun auch bei ALG2 angerechnet wird. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Es wird angerechnet bei ALG-II das unverminderte ALG-I sowie das erzielte Einkommen, abzüglich der entsprechenden Freibeträge. |
|
#3
| |||
| |||
| Also verstehe ich das richtig, dass man doppelt abkassiert wird wenn man versucht wieder auf die Beiner zu kommen? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Wie kommst du darauf? Es wird beim ALG 2 das als Einkommen angerechnet, was man tatsächlich an ALG 1 und an Lohn erhält. Dazu gibt es noch einen Freibetrag. Was und wo soll da eine doppelte Abkassierung sein? Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Hi, die fachlichen Hinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen Rz (11.67) (18) Arbeitslosengeld ist auf den Bedarf anzurechnen. Bezieht die leistungsberechtigte Person neben dem Arbeitslosengeld noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das nach § 141 SGB III als Neben-einkommen das Arbeitslosengeld mindert, ist sowohl das geminderte Arbeitslosengeld als auch das um die Absetzbeträge nach § 11b bereinigte Nebeneinkommen auf den Bedarf anzurechnen. Beispiel zum Nachlesen: FH zu § 11 SGB II Da wird also nichts doppelt angerechnet.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
|
#6
| |||
| |||
| ach so das habe ich dann wohl falsch verstanden. Ich verstehe das jetzt so: Angenommen das Einkommen sind 250 €. Werden also von ALGI 85 € abgezogen. Das jetzt verminderte ALGI+250€ stellen das Einkommen bei ALGII dar. Ist das soweit richtig? |
|
#7
| ||||
| ||||
| Ja, so ist das richtig. Wobei dann letztendlich nicht alles angerechnet wird wegen der Freibeträge. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| alg1, alg2, minijob |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Anrechnung des Darlehens Meister - BAFöG an ALG II | Mike 1983 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 13 | 09.08.2011 06:52 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Erwerbsminderungsrente + ALG II anrechnung ? | wirinbremen | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 2 | 26.07.2011 19:51 |
| Anrechnung von Lohn/ ALG 2 Antrag | Chapter | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 26.08.2010 18:45 |
| Privatkredit - Anrechnung bei Alg 2? | Nashua | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 09.08.2010 16:23 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG 1 Anrechnung + Widerspruch | Schlammara | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 06.07.2010 18:59 |